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Adressermittlung & Anschriftenrecherche
| EuroScore® | Adressermittlung Privatpersonen & Schuldner Deutschland (in 4 Stufen) |
| Unsere Adressermittlung erfolgt in 4 kaskadierenden Stufen. Kann eine Anfrage in einer Stufe nicht beantwortet werden erfolgt die kostenfreie Überleitung in die nächst höhere Stufe. Durch diverse vor geschaltete Adressdatenbanken (Telekommunikation-, Versandhandel- und Abonnentendatenbanken) werden kostenträchtige Einwohnermeldeamtsanfragen überwiegend vermieden und oft auch diejenigen Personen oder Schuldner ermittelt, die Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. |
| Leistungsumfang: | Kosten |
1. Abgleich über die EuroScore® Adressdatenbank
Wir prüfen in der Ermittlungsstufe 1 zunächst im Eigenbestand (ca. 7 Mio. Personen), ob hier eine neue Adresse erhoben bzw. ermittelt werden kann. Falls dies der Fall ist, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft. Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungstufe 1. Ein rein erfolgsorientierter Abgleich über die EuroScore Adress- und Umzugsdatenbank sowie externe Adressdatenbanken ohne Einholung einer Einwohnermeldeamtsanfrage ist mit einer isolierten Beauftragung der Ermittlungsstufen 1, 2 und 3 möglich. Kosten entstehen dabei nur im Erfolgsfall. |
€ 4,70 + Mwst. |
2. Abgleich über tagesaktuelle externe Adress- und Umzugsdatenbanken
War die Stufe I nicht erfolgreich, wird die Adressermittlung kostenfrei in die Ermittlungsstufe 2 übernommen. Hier wird gegen externe Konsumenten- und Auskunfteidatenbanken (40 Mio. Personen) abgeglichen. Konnte hier eine neue Adresse ermittelt werden, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft. Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungsstufe 2. |
€ 6,20 + Mwst. |
3. Abgleich über tagesaktuelle externe Auskunfteidatenbanken
Ist die Stufe 2 nicht erfolgreich, wird die Adressermittlung kostenfrei in die Ermittlungsstufe 3 (2+) übernommen. Hier findet ein weiterer Abgleich gegen weitere hochwertige, teilweise exklusive Auskunftei-, Adress- und Umzugsdatenbanken statt. Konnte hier eine neue Adresse ermittelt werden, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft. Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungsstufe 3. |
€ 6,90 + Mwst. |
4. Melderegisterauskunft (Kosten € 9,30 je Ermittlung inklusive EMA Gebühr)
Die Ermittlungsergebnisse der Einwohnermeldeämter werden (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) ebenfalls auf ihre Zustellbarkeit geprüft, da viele Schuldner zwar gemeldet, jedoch nicht mehr wohnhaft sind. Die Kosten der Stufe 3 (EMA) werden pro Beauftragung berechnet und verstehen sich inklusive der Einwohnermeldeamtsgebühr und eventueller Kosten für Nachbearbeitungen bei elektronisch erschlossenen Melderegistern. Eine isolierte Beauftragung der Stufe 4 durch ausschließliche Einholung von Einwohnermeldeamtsanfragen ohne vorherigen Datenbankabgleich ist möglich. Die maximale Anzahl der EMA-Anfragen können vorab festgelegt werden. Auf Wunsch übernehmen wir die negativ ermittelten Aufträge automatisiert in unser Monitoring in die Langzeitüberwachung. |
€ 9,30 + Mwst. |
| Ihre Vorteile: |
| Keine Mindestmengen, Mitgliedsgebühren oder Mindestlaufzeiten. Einmalige Einrichtgebühr: 20 Euro. Je nach monatlicher Abnahmemenge sind Sonderkonditionen möglich. Rufen Sie uns an nutzen Sie unser Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail euroscore@adf-inkasso.de |
