EuroScore® | Adressermittlung von Privatpersonen & Schuldnern
Anschriftenermittlung Privatpersonen BRD (4 Ermittlungsstufen)
Die Ermittlungstiefe geht gegebenenfalls bis zur 4. Ermittlungsstufe (Einwohnermeldeamtsanfrage)
Wird die Ermittlung bereits in den Stufen1, 2 oder 3 abgeschlossen, kommt Ihnen der Preis- und Zeitvorteil zu Gute.
1. Ermittlungsstufe (Kosten € 4,70 nur wenn erfolgreich)
- Eingangsprüfung auf postalische Gültigkeit,
- Korrektur von Schreibfehlern
- Herausfiltern von temporären Adressen
- Abgleich über unsere Umzugs-Datenbank von derzeit 7 Mio. Personen
2. Ermittlungsstufe (Kosten € 6,20 nur wenn erfolgreich)
- Abgleich über tagesaktuelle externe Adressdatenbanken (40 Millionen Personen)
- Adressdatenbanken (Telekommunikation-, Versandhandel- und Abonnentendatenbanken)
- Automatisierte Internetrecherchen
3. Ermittlungsstufe (Kosten € 6,90 nur wenn erfolgreich)
- Abgleich über tagesaktuelle externe Auskunfteidatenbanken (10 Millionen Personen)
4. Ermittlungsstufe Einwohnermeldeamt (Kosten € 9,30 je Ermittlung)
- Durchführung und Überwachung der Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA / deutschlandweit - 5.800 Ämter)
- Preis ist inkl. EMA Gebühr!
- Korrektur von Fehlauskünften
- Identitätsprüfungen bei Namensänderungen
- Falls erforderlich, Durchführung von Mehrfachanfragen (Kosten: Euro 8,50 je weitere EMA)
Vorteile, Hinweise, Empfehlungen
- Jede Ermittlungsstufe kann separat oder in Kombination beauftragt werden.
- Bei Kleinstforderungen empfehlen wir die rein erfolgsorientierte 1. , 2. und 3. Ermittlungsstufe mit anschließender "Dauerüberwachung von Negativ-Ermittlungen" (ebenfalls auf Erfolgsbasis!).
- Bei größeren Forderungen empfehlen wir die Ermittlungsstufen 1 bis 4. sowie die erfolgsorientiertes "Dauerüberwachung von Negativ-Ermittlungen" oder alternativ die Ermittlung "vor Ort“.
- Die 4. Ermittlungsstufe (Einwohnermeldeamtsanfrage) ist selbstverständlich auch isoliert zu beauftragen.
- Die gegebenenfalls erforderliche Anzahl von Mehrfachanfragen kann flexibel begrenzt werden.
- Mehrfachanfragen können auch vollständig ausgeschlossen werden
Erfolgsquote
- 1. Ermittlungsstufe: 10-25%
- 2. Ermittlungsstufe: 25-50%
- 3. Ermittlungsstufe: 30-60%
- 4. Ermittlungsstufe: 90-95%(Alle Angaben sind Durchschnittswerte aus allen getätigten Ermittlungen und sind abhängig vom jeweiligen Schuldner- / Ermittlungsportfolio)
Ermittlungsdauer
- Innerhalb von 36 Stunden wissen wir, ob wir einen Treffer / neue Anschrift in der Ermittlungsstufe 1, 2 oder 3 erhalten konnten. Durch unsere Zustellbarkeitsprüfung, welche auch wenige Tage in Anspruch nimmt, ergibt sich eine Ermittlungszeit von 5 bis 8 Tagen.
- Wenn wir innerhalb 36 Stunden keine neuen Erkenntnisse über die Ermittlungsstufen 1, 2 oder 3 gewinnen können, wird in der 4. Ermittlungsstufe sofort sofort eine Einwohnermeldeamtsanfrage . Insgesamt ergeben sich durchschnittlich folgende Ermittlungszeiten:
- Bei Treffer in 1. Ermittlungsstufe: 5 bis 8 Werktage
- Bei Treffer in 2. Ermittlungsstufe: 5 bis 8 Werktage
- Bei Treffer in 3. Ermittlungsstufe: 5 bis 8 Werktage
- Bei Ermittlung in 4. Ermittlungsstufe: 5 bis 20 Werktage
Elektronische Melderegister
- Ein Teil der über 5.900 Meldeämter bieten so genannte elektronische EMA im Datenaustausch / Internet an. Daneben gibt es die herkömmliche Methode der manuellen EMA, bei der ein Sachbearbeiter der Meldebehörde die Anfrage bearbeitet.
- Keine Toleranzen
- Elektronische EMA akzeptieren keine Toleranzen in der Schreibweise. Lautet die Anfrage etwa nach "Hans-Otto Schüler“, die Person ist aber als "Hans Otto Schüler“ ohne Bindestrich oder als Hans-Otto Schueler registriert, führt dies zum Ergebnis: "Im Melderegister nicht zu ermitteln“. Der Grund ist nicht technischer, sondern haftungsrelevanter Natur. Könnte das System selbständig entscheiden, könnte eine andere Person mit gleichem oder ähnlichem Namen als Ergebnis angegeben werden. Dies könnte verheerende Folgen haben, wenn danach zum Beispiel ein Mahnbescheid einer falschen Person zugeht.
- Mangelnde Kosten Nutzen Relation der elektronischen Einwohnermeldeauskunft
- Die elektronische EMA hat gegenüber der manuellen EMA eine bis zu 30% geringere Erfolgsquote. Dies kostet Unternehmen letztlich mehr, da durch weniger neue Anschriften weniger offene Rechnungen oder Mahnungen zugestellt werden können.
- Weitere Nachteile:
- Umlaute werden häufig von der elektronischen EMA nicht erkannt bzw. umgesetzt, Müller ist nicht gleich Mueller.
Wenn Sonderzeichen wie ; , - in einem Datensatz sind, führt bereits dies mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass es keinen Treffer gibt.
Drehfehler in PLZ oder Schreibfehler bei Strassen und Ortsangaben führen häufig ebenfalls zu Negativergebnissen.
Risiko bei Doppelnamen: Hans-Jürgen Müller, angefragt wurde jedoch Hans-D. Müller. - EuroScore® führt in der 4. Ermittlungsstufe deshalb grundsätzlich manuelle EMA durch
- Der Unterschied Bei einer manuellen Anfrage auf postalischem Weg erkennt der Sachbearbeiter Nuancen und Fehler in der Schreibweise von Name, Vorname oder Adresse und erhöht damit insgesamt die Erfolgsquote auf bis zu 30%. Weiterhin können wir Ihnen diese amtlichen Dokumente mit Stempel und Unterschrift jederzeit zur Verfügung stellen.
Telefonnummern
- Sämtliche ermittelten Adressen werden, sofern möglich, gesondert mit den aktuellen Mobil- und Festnetznummern angereichert. Die telefonische Ansprache gewinnt im Forderungsmanagement eine immer höhere Bedeutung da hier z.B. umgehend Zahlungsvereinbarungen / Ratenzahlungen etc. vereinbart werden können.
Beauftragung
- Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus, sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
- Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
- Wählen Sie nun die Ermittlungsart und den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift.
- Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf, über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per E-Mail.
- Ist der Auftrag abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze E-Mail Benachrichtigung.
- Sie können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen.
- In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die Ermittlungsergebnisse einsehen.
- Mit einem Klick auf die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken.
- Mit einem weiteren Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
- Ausführliche Nutzungsanleitung
Auftraggeber / Voraussetzung
- Wir dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse tätig werden.
- Privatpersonen, die sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann uns Ihr Anwalt jederzeit beauftragen.
Rechnungsstellung / Zahlungsabwicklung
- Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder falls gewünscht per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich Lastschrifteinzug vorgesehen. Sofern Sie nicht am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an: Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail euroscore@adf-inkasso.de
ADF EuroScore Informationsmanagement & Wirtschaftsauskunft
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