Die Ermittlungstiefe geht gegebenenfalls bis zur 3.
Ermittlungsstufe (Einwohnermeldeamtsanfrage)
Wird die Ermittlung bereits in den Stufen1 oder 2
abgeschlossen, kommt Ihnen der Preis- und Zeitvorteil zu Gute.
1. Ermittlungsstufe
(Kosten € 4,70 nur wenn erfolgreich)
Eingangsprüfung auf postalische
Gültigkeit,
Korrektur von Schreibfehlern
Herausfiltern von temporären Adressen
Abgleich über unsere
Umzugs-Datenbank von derzeit 7 Mio. Personen
2. Ermittlungsstufe (Kosten € 6,20 nur
wenn erfolgreich)
Abgleich über tagesaktuelle
externe Adressdatenbanken (40 Millionen Personen)
Adressdatenbanken (Telekommunikation-, Versandhandel- und Abonnentendatenbanken)
Automatisierte
Internetrecherchen
3. Ermittlungsstufe (Kosten € 6,90 nur
wenn erfolgreich)
Abgleich über tagesaktuelle
externe Auskunfteidatenbanken (10 Millionen Personen)
4. Ermittlungsstufe
Einwohnermeldeamt (Kosten € 9,30 je Ermittlung)
Durchführung und Überwachung der
Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA / deutschlandweit - 5.800 Ämter)
Preis ist inkl. EMA Gebühr!
Korrektur von Fehlauskünften
Identitätsprüfungen bei
Namensänderungen
Falls erforderlich, Durchführung von
Mehrfachanfragen (Kosten: Euro 8,50 je weitere EMA)
Vorteile, Hinweise, Empfehlungen
Jede Ermittlungsstufe kann separat
oder in Kombination beauftragt werden.
Bei Kleinstforderungen empfehlen wir
die rein erfolgsorientierte 1. , 2. und 3. Ermittlungsstufe mit
anschließender "Dauerüberwachung von Negativ-Ermittlungen"
(ebenfalls auf Erfolgsbasis!).
Bei größeren Forderungen empfehlen wir
die Ermittlungsstufen 1 bis 4. sowie die erfolgsorientiertes
"Dauerüberwachung von Negativ-Ermittlungen" oder alternativ die
Ermittlung "vor Ort“.
Die 4. Ermittlungsstufe
(Einwohnermeldeamtsanfrage) ist selbstverständlich auch isoliert zu
beauftragen.
Die gegebenenfalls erforderliche
Anzahl von Mehrfachanfragen kann flexibel begrenzt werden.
Mehrfachanfragen können auch
vollständig ausgeschlossen werden
Erfolgsquote
1. Ermittlungsstufe: 10-25%
2. Ermittlungsstufe: 20-50%
3. Ermittlungsstufe: 30-60%
4. Ermittlungsstufe: 90-95%
(Alle Angaben sind Durchschnittswerte
aus allen getätigten Ermittlungen und sind abhängig vom
jeweiligen Schuldner- / Ermittlungsportfolio)
Ermittlungsdauer
Innerhalb von 36 Stunden wissen wir,
ob wir einen Treffer / neue Anschrift in der Ermittlungsstufe 1, 2
oder 3
erhalten konnten. Durch unsere Zustellbarkeitsprüfung, welche auch
wenige Tage in Anspruch nimmt,
ergibt sich eine Ermittlungszeit von 5 bis 8 Tagen.
Wenn wir innerhalb 36 Stunden keine
neuen Erkenntnisse über die Ermittlungsstufen 1, 2 oder 3 gewinnen
können, wird in der 4. Ermittlungsstufe sofort sofort eine
Einwohnermeldeamtsanfrage .
Insgesamt ergeben sich durchschnittlich folgende Ermittlungszeiten:
Bei Treffer in 1. Ermittlungsstufe:
5 bis 8 Werktage
Bei Treffer in 2. Ermittlungsstufe:
5 bis 8 Werktage
Bei Treffer in 3. Ermittlungsstufe:
5 bis 8 Werktage
Bei Ermittlung 4. Ermittlungsstufe:
5 bis 20 Werktage
Prüfung
der Zustellbarkeit
Eine Adresse ist nur dann von Nutzen, wenn Sie nicht
auch aktuell und zustellfähig ist.
Wenn wir die Anschrift nicht zu 100% elektronisch auf ihre
Zustellbarkeit prüfen können, senden wir ein
vorausverfügtes, anonymisiertes, voll frankiertes Schreiben an
die ermittelte Adresse. Kommt dieser, mit der
Vorausverfügung "Wenn unzustellbar bitte zurück an Absender",
versehene Brief innerhalb einer gesetzten
Frist nicht zu uns zurück, gilt die neue Anschrift als zustellbar.
Diese Vorgehensweise ist nach unserer Erfahrung die
hochwertigste Form der Zustellbarkeitsprüfung, denn wenn unser Brief
ankommt, dann kommt Ihrer auch an.
Elektronische
Melderegister
Ein Teil der über 5.900 Meldeämter bieten so genannte elektronische EMA
im Datenaustausch / Internet an. Daneben gibt es die herkömmliche
Methode der manuellen EMA, bei der ein Sachbearbeiter der
Meldebehörde die Anfrage
bearbeitet.
Keine Toleranzen
Elektronische EMA akzeptieren keine Toleranzen in der Schreibweise.
Lautet die Anfrage etwa nach "Hans-Otto Schüler“, die Person ist
aber als "Hans Otto Schüler“ ohne Bindestrich oder als Hans-Otto
Schueler registriert, führt dies zum Ergebnis: "Im
Melderegister nicht zu ermitteln“. Der Grund ist nicht
technischer, sondern haftungsrelevanter Natur. Könnte das System
selbständig entscheiden, könnte eine andere Person mit gleichem oder
ähnlichem Namen als Ergebnis angegeben werden. Dies könnte verheerende Folgen haben,
wenn danach zum Beispiel ein Mahnbescheid einer falschen Person zugeht.
Mangelnde Kosten
Nutzen Relation der elektronischen
Einwohnermeldeauskunft
Die elektronische EMA hat
gegenüber der manuellen EMA eine bis zu 30% geringere Erfolgsquote.
Dies kostet
Unternehmen letztlich mehr, da durch weniger neue Anschriften
weniger offene Rechnungen oder Mahnungen
zugestellt werden können.
Weitere Nachteile:
Umlaute werden häufig von der elektronischen EMA nicht erkannt bzw. umgesetzt,
Müller ist nicht gleich
Mueller.
Wenn Sonderzeichen wie ; , - in einem Datensatz sind, führt
bereits dies
mit hoher Wahrscheinlichkeit
dazu, dass es keinen Treffer
gibt .
Drehfehler in PLZ oder Schreibfehler bei Strassen und Ortsangaben
führen häufig ebenfalls zu
Negativergebnissen.
Risiko bei Doppelnamen: Hans-Jürgen Müller, angefragt wurde jedoch Hans-D. Müller.
EuroScore® führt in
der 4. Ermittlungsstufe deshalb grundsätzlich manuelle EMA durch
Der Unterschied
Bei einer manuellen Anfrage auf postalischem Weg erkennt der Sachbearbeiter Nuancen und
Fehler in der Schreibweise von Name, Vorname oder Adresse und erhöht damit
insgesamt die Erfolgsquote auf bis zu 30%. Weiterhin
können wir Ihnen diese amtlichen Dokumente mit Stempel und Unterschrift jederzeit
zur Verfügung stellen.
Telefonnummern
Sämtliche ermittelten Adressen werden, sofern möglich, gesondert mit
den aktuellen Mobil- und
Festnetznummern angereichert.
Die telefonische Ansprache gewinnt im Forderungsmanagement eine
immer höhere Bedeutung da hier z.B. umgehend Zahlungsvereinbarungen /
Ratenzahlungen etc. vereinbart werden können.
Beauftragung
Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus,
sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
Wählen Sie nun die Ermittlungsart und
den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte
Anschrift.
Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf,
über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per Email.
Ist der Auftrag abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze Email Benachrichtigung.
Sie können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen.
In der Rubrik
"Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die
Ermittlungsergebnisse einsehen.
Mit einem Klick auf
die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis
ausdrucken.
Mit einem weiteren
Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem
persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
Wir dürfen ausschließlich für
Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem
Interesse tätig werden.
Privatpersonen, die
sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren
Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann
uns Ihr Anwalt jederzeit beauftragen.
Rechnungsstellung
/ Zahlungsabwicklung
Am Monatsende erhalten
Sie eine Rechnung per Email oder falls gewünscht per Post.
Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich
Lastschrifteinzug vorgesehen.
Sofern Sie nicht am
bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie
uns bitte eine kurze Email an:
euroscore@adf-inkasso.de