Nur weil eine Person verstorben ist,
heißt das nicht, dass Sie als Gläubiger auf Ihre Forderungen verzichten müssen.
Die ADF EuroScore® Erbenermittlung. ermittelt eventuelle Erben. Sofern das Erbe positiv ist und angetreten wurde, können Forderungen gegenüber dem
/ den Erben geltend gemacht werden.
Ihr Kunde / Mandant ist verstorben
Sie möchten erfahren, ob und von wem
das Erbe angetreten wurde
Wir prüfen vorab ob die gesuchte
Person tatsächlich verstorben ist
Ermittlung von Sterbedatum und
Sterbeort über das jeweils zuständige Melderegister bzw. Standesamt
Wir ermitteln für Sie professionell
und zeitnah die Erben unter anderem über das zuständige
Nachlassgericht
Wir prüfen die Zustellbarkeit der
ermittelten Anschriften
Kosten
€ 26,00 + Mwst.
Vorteile, Hinweise, Empfehlungen
Nur weil Ihr Schuldner
verstorben ist, müssen Sie als Gläubiger nicht zwangsläufig Ihre
Forderungen abschreiben. Ist das Erbe positiv und wurde es
angetreten, können Sie nach der Erbenermittlung den/die Erben in Anspruch nehmen.
Erfolgsquote
70%
Ermittlungsdauer
18 bis 40 Werktage
Beauftragung
Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus,
sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
Wählen Sie nun die Ermittlungsart und
den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte
Anschrift.
Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf,
über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per Email.
Ist der Auftrag abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze Email Benachrichtigung.
In der Rubrik
"Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die
Ermittlungsergebnisse einsehen.
Mit einem Klick auf
die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis
ausdrucken.
Mit einem weiteren
Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem
persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
Wir dürfen ausschließlich für
Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem
Interesse tätig werden.
Privatpersonen, die
sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren
Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann
uns Ihr Anwalt jederzeit beauftragen.
Rechnungsstellung
/ Zahlungsabwicklung
Am Monatsende erhalten
Sie eine Rechnung per Email oder falls gewünscht per Post.
Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich
Lastschrifteinzug vorgesehen.
Sofern Sie nicht am
bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie
uns bitte eine kurze Email an:
euroscore@adf-inkasso.de