EuroScore® | Express-Einwohnermeldeamtsanfrage ("Blitz-EMA")

Express-Einwohnermeldeamtsanfrage (Blitz-EMA) für eilbedürftige Sonderfälle

Mit der EuroScore® | Express-Einwohnermeldeamtsanfrage werden Anfragen bei vielen Einwohnermeldeämtern (EMA's) in der Regel binnen weniger Minuten oder innerhalb von 24 Stunden zurückgemeldet.

Ideal für eilige Problemfälle, wenn zum Beispiel kurzfristig eine ladungsfähige Anschrift benötigt wird oder eine drohende Verjährung verhindert werden soll. Für eilige Sonderfälle, wo eine Anschriftenermittlung Privatpersonen oder eine isolierte Einwohnermeldeamtsanfrage zu lange dauern, bietet unsere "Blitz-EMA" nahezu sofort Zugriff auf elektronisch Verfügbare Melderegisterauskünfte.

EuroScore® | Express-Einwohnermeldeamtsanfrage ("Blitz-EMA")

Online Abfrage elektronisch verfügbarer Melderegister in Deutschland

  • Verfügbarkeit abhängig von der Gemeinde und Bundesland
  • (siehe Vorteile, Hinweise, Empfehlungen)
  • Abgleich vor Beauftragung durch Selbsteingabe der PLZ, in welcher Gemeinde eine Express-EMA zur Verfügung steht.
  • Bei der Express-EMA findet keine Zustellbarkeitsprüfung statt
  • Es werden keine Datenbankrecherchen (Vorstufen 1 bis 3)durchgeführt.
  • Datenbankrecherchen können nachträglich über eine reguläre "Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland" beauftragt werden.

Kosten

  • € 18,00 + Mwst. je Express EMA
Unsere Express-Einwohnermeldeamtsanfrage ist die sinnvolle Ermittlungsart für besonders eilige Ermittlungsbedürfnisse. Die Ergebnisse sind gerichtsfähig, d.h. sie sind als Nachweis vor Gericht zu verwenden.

Zur Abfrage sind
  • die zuletzt bekannte vollständige Adresse
  • oder der Vorname, Nachname, PLZ, Ort und Geburtsdatum.
notwendig.

In folgende Bundesländern stehen elektronische Melderegister für eine Express-EMA zur Verfügung:
Baden-WürttembergBayern
BerlinBrandenburg
BremenHessen
Mecklenburg VorpommernNiedersachsen
Nordrhein-WestfalenRheinland-Pfalz
SachsenSachsen-Anhalt
(Stand: 08/2017)
Bitte beachten: Nicht alle Einwohnermeldeämter der genannten Bundesländer bieten eine Express-EMA an. Sie prüfen vor Beauftragung selbst durch Eingabe der PLZ ob in der betreffenden Gemeinde eine Express-EMA verfügbar ist.
Die Bearbeitungszeit einer 'Express-Einwohnermeldeamtsanfrage' beträgt 3 bis 10 Minuten, maximal 24 Stunden
Die Ergebnisse der 'Express-Einwohnermeldeamtsanfrage' werden nicht mit Telefonnummern angereichert
  • Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus, sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
  • Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
  • Wählen Sie nun die Ermittlungsart und den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift.
  • Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf, über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per E-Mail.
  • Ist die Adressermittlung abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze E-Mail Benachrichtigung.
  • Sie können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen.
  • In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die Ermittlungsergebnisse einsehen.
  • Mit einem Klick auf die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken.
  • Mit einem weiteren Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
  • Ausführliche Nutzungsanleitung zur 'Blitz' Einwohnermeldeamtsanfrage
Adressermittlungen dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse getätigt werden. Privatpersonen, die sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann uns Ihr Anwalt jederzeit mit einer 'Blitz' Einwohnermeldeamtsanfrage beauftragen.
Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder falls gewünscht per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich Lastschrifteinzug vorgesehen. Sofern Sie nicht am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an: euroscore@adf-inkasso.de
Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse.

Unser registriertes Inkassounternehmen ist auch eine Wirtschaftsauskunftei gemäß §38 GWO und nach §4d Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Register nach §38 Abs. 2 BDSG beim Hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden gemeldet. Vollständige Informationen zum Datenschutz und der DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Express-Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA)