EuroScore® | Erbenermittlung / Erbenrecherche

Erben- und Erbengemeinschaften online ermitteln

Nur weil eine Person verstorben ist, heißt das nicht, dass Sie als Gläubiger auf Ihre Forderungen verzichten müssen. Die ADF EuroScore® Erbenermittlung. ermittelt eventuelle Erben. Sofern das Erbe positiv ist und angetreten wurde, können Forderungen gegenüber dem / den Erben geltend gemacht werden.

Leistung / Informationsumfang

  • Ihr Kunde / Mandant ist verstorben
  • Sie möchten erfahren, ob und von wem das Erbe angetreten wurde
  • Wir prüfen vorab ob die gesuchte Person tatsächlich verstorben ist
  • Ermittlung von Sterbedatum und Sterbeort über das jeweils zuständige Melderegister bzw. Standesamt
  • Wir ermitteln für Sie professionell und zeitnah die Erben unter anderem über das zuständige Nachlassgericht
  • Wir prüfen die Zustellbarkeit der ermittelten Anschriften

Kosten

  • € 26,00 + Mwst.

Vorteile, Hinweise, Empfehlungen

  • Nur weil Ihr Schuldner verstorben ist, müssen Sie als Gläubiger nicht zwangsläufig Ihre Forderungen abschreiben. Ist das Erbe positiv und wurde es angetreten, können Sie nach der Erbenermittlung den/die Erben in Anspruch nehmen.

Erfolgsquote

  • 70%

Ermittlungsdauer

  • 18 bis 40 Werktage

Telefonnummern

  • Sämtliche ermittelten Adressen werden, sofern möglich, gesondert mit den aktuellen Mobil- und Festnetznummern angereichert. Die telefonische Ansprache gewinnt im Forderungsmanagement eine immer höhere Bedeutung da hier z.B. umgehend Zahlungsvereinbarungen / Ratenzahlungen etc. vereinbart werden können.

Beauftragung

  • Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus, sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
  • Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
  • Wählen Sie nun die Ermittlungsart und den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift.
  • Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf, über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per E-Mail.
  • Ist der Auftrag abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze E-Mail Benachrichtigung.
  • Sie können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen.
  • In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die Ermittlungsergebnisse einsehen.
  • Mit einem Klick auf die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken.
  • Mit einem weiteren Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
  • Ausführliche Nutzungsanleitung.pdf

Auftraggeber / Voraussetzung

  • Wir dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse tätig werden.
  • Privatpersonen, die sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann uns Ihr Anwalt jederzeit beauftragen.

Rechnungsstellung / Zahlungsabwicklung

  • Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder falls gewünscht per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich Lastschrifteinzug vorgesehen. Sofern Sie nicht am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an: Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail euroscore@adf-inkasso.de
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