Inkasso-Glossar: Inkassozession

Inkassozession

Von einer Inkassozession bzw. treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten dem Inkassounternehmen zur Einziehung der Forderung abgetreten wird.  Die Inkassozession leitet sich vom lateinischen "cessio" (Abtretung / Übergabe) ab. Der Begriff wurde eingedeutscht übernommen.

Der neue Gläubiger, auch Zessionar genannt, nimmt im Außenverhältnis  die volle Gläubigerstellung ein. Der Zessionar kann im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten.

Im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) jedoch der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung; das Inkassounternehmen ist also treuhänderisch gebunden.

Bei der Inkassozession findet eine Übertragung der Forderung mittels Vertrag zwischen Zedent und Zessionar statt. Die Inkassozession ist im Zivilrecht (§ 398 BGB) verankert.

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