Auslandsinkasso: Bosnien-Herzegowina

Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Bosnien-Herzegowina

Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Bosnien-Herzegowina zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Flagge Bosnien-Herzegowina
Bosnien und Herzegowina
Bosna i Hercegovina
Босна и Херцеговина
Landkarte Bosnien-Herzegowina
Hauptstadt:
Staatsform:
Grösse: 
Einwohner: 
Landessprachen:
Währung:

Zeitzone:


ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Sarajewo
Bundesrepublik
51.197 km²
4,7 Mio
Bosnisch, Serbisch, Kroatisch
1 Mark (BAM) = 100 Feninga
1 EUR = 1,95583 BAM (Fixkurs)
UTC + 1 MEZ
UTC + 2 MESZ März bis Oktober
BA
+355
Inkasso Rating C
Inkasso Rating B
Forderungseinzug Komplexität

Inkassokomplexität Bosnien_Herzegowina

Inkasso-Schwierigkeitsgrad 70/100

Inkassorisiko Bosnien_Herzegowina
Inkasso-Konditionen
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:

Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
(Außergerichtliches Inkasso) 
25%
Vertragskunden keine
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)

Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Bosnien-Herzegowina – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.

  • Die durchschnittliche Zahlungsfrist in Bosnien ist nach wie vor hoch und das Zahlungsverhalten inländischer Unternehmen zunehmend schlecht mit durchschnittlichen Zahlungsfristen zwischen 60 und 90 Tagen.
  • Das Gerichtssystem in Bosnien und Herzegowina ist schwach ausgeprägt. Die Qualifikationen der Richter als auch die finanzielle Ausstattung der Gerichte sind ungenügend. Korruption ist noch immer weit verbreitet
  • Das Insolvenzrecht wurde 2003 in Anlehnung an das deutsche Insolvenzrecht grundlegend reformiert. Nach dem neuen Gesetz liegt die Entscheidung über das Schicksal des insolventen Unternehmens nicht beim Gericht, sondern bei den Gläubigern.
Mäßigung der Wirtschaftstätigkeit

Die Wirtschaft dürfte 2023 weiterhin ein bescheidenes Wachstum verzeichnen, insbesondere die Inlandsnachfrage, die mit einem Anteil von 91 % am BIP im Jahr 2021 der wichtigste Wachstumsmotor ist. Der Verbrauch der privaten Haushalte (71 % des BIP) wird aufgrund der anhaltenden Inflation einen bescheidenen Beitrag leisten. Auch wenn sie 2023 voraussichtlich unter die zweistellige Marke zurückgehen wird, dürfte die Inflation deutlich über dem Niveau von 2021 und vor der Pandemie bleiben und höher sein als der Anstieg der Nettolöhne, obwohl letztere im Jahr 2022 stark auf über 12 % ansteigen werden. Infolgedessen werden die Reallöhne sinken, und der Kaufkraftverlust der Haushalte wird den Konsum der Haushalte bremsen. Im Jahr 2022 verfolgte die Zentralbank (CBBH) eine aggressive Geldpolitik, indem sie ihren Leitzins senkte, um die Inflation einzudämmen, und anschließend über sechs Monate hinweg jeden Monat schrittweise erhöhte. Um den Kampf gegen die Inflation fortzusetzen und die Bindung an den Euro aufrechtzuerhalten, wird die CBBH ihre Geldpolitik weiter straffen müssen, um mit der Europäischen Zentralbank (EZB) Schritt zu halten, von der erwartet wird, dass sie dasselbe tun wird. Trotz einer leichten Senkung des Leitzinses im November 2022 (von 3,77 % auf 3,66 %) erklärte der Gouverneur der CBBH, Senad Softić, in einer Ende Dezember veröffentlichten Pressemitteilung, dass die Zeit der niedrigen Nominalzinsen vorbei sei. Das Wachstum der privaten Investitionen (28 % des BIP, 31 % mit ausländischen Direktinvestitionen (ADI)) wird sich voraussichtlich verlangsamen, und zwar nicht nur durch inländische Investitionen, sondern auch durch eine Verlangsamung der ADI-Zuflüsse aus der Schweiz, der Türkei und Großbritannien, die im Jahr 2021 die wichtigsten Investoren waren. Schließlich werden auch die Nettoeinfuhren negativ zum Wachstum beitragen.
Anhaltender Haushaltsüberschuss und Leistungsbilanzdefizit/strong

Die Leistungsbilanz wird am stärksten von einem Defizit in der Handelsbilanz betroffen sein. Letzteres lässt sich durch eine Verlangsamung der Auslandsnachfrage in Schlüsselsektoren (Möbel, Holz, Eisen und Stahl) erklären, aber auch durch mehr Importe von Energie, Mineralien und Waffen. Die Dienstleistungsbilanz wird dazu beitragen, das Leistungsbilanzdefizit zu verringern: Der Tourismus, eine der beiden Hauptkomponenten, verzeichnete im Jahr 2022 einen deutlichen Anstieg der Zuflüsse, erreichte aber nicht wieder das Niveau vor der Pandemie, so dass 2023 noch Wachstumspotenzial besteht. Andererseits wird der Beitrag der Verkehrsdienstleistungen, die 2022 ein Rekordwachstum verzeichneten, zurückgehen, da der Anstieg im Jahr 2022 hauptsächlich auf den Anstieg der Transportkosten im Zusammenhang mit dem Preis der Erdölderivate zurückzuführen war. Die Primäreinkommen (insbesondere einschließlich der Investitionsausgaben und der Einkommen von Arbeitnehmern im Ausland) werden einen negativen Beitrag zur Leistungsbilanz leisten, der jedoch gering sein wird. Die Überweisungen von Ausländern werden sich positiv auf die Leistungsbilanz auswirken, aber nicht ausreichen, um das Defizit auszugleichen. Darüber hinaus wird der Zufluss von Erstattungen direkt durch das schwächere Wachstum der Länder der Europäischen Union beeinflusst werden.

Was die öffentlichen Finanzen betrifft, so sollte sich die Regierung bemühen, die in der für 2021-2025 veröffentlichten Gesamtstrategie für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen vorgesehene Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, die darin besteht, die Ausgaben der drei Einheiten des Landes (Zentralregierung, Föderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska) zu senken. Der Rückgang der Inflation wird sich auf die Ausgaben, aber auch auf die Staatseinnahmen auswirken. So würde beispielsweise eine Verringerung der staatlichen Beihilfen auch die Einnahmen verringern, da der Einnahmenüberschuss im Jahr 2022 hauptsächlich aus indirekten Steuern (insbesondere der Mehrwertsteuer) resultierte, die mit der Inflation stiegen. Dennoch wird die Wirtschaft im Jahr 2023 wahrscheinlich einen Haushaltsüberschuss aufweisen. Die öffentliche Verschuldung und die Auslandsverschuldung in Prozent des BIP sind im Jahr 2022 (trotz des höheren nominalen Niveaus) gesunken, was auf die hohen Deflatoren, d.h. das Verhältnis zwischen nominalem und realem BIP, zurückzuführen ist. Dieser Effekt wird sich im Jahr 2023 abschwächen, was dazu beitragen wird, den Anteil dieser beiden Indikatoren am BIP des Landes zu erhöhen. Der Bedarf an öffentlichen Mitteln wird hauptsächlich von öffentlichen, multilateralen oder bilateralen Partnern bereitgestellt, da die Regierung keinen Zugang zu den Finanzmärkten hat.
Zersplittertes und identitätsbasiertes politisches und institutionelles System

Nach dem Dayton-Abkommen (1995) wurde Bosnien und Herzegowina in zwei autonome Einheiten aufgeteilt: die Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH), die überwiegend bosniakisch und kroatisch ist, und die Republika Srpska, zu der der zentral verwaltete Bezirk Brčko gehört. An der Spitze des Zentralstaats steht ein kollegiales Präsidium, das die drei "konstituierenden Völker" vertritt und alle acht Monate wechselt. Bei den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2022 wurden zwei Kandidaten aus der Föderation Bosnien und Herzegowina gewählt: ein bosniakischer Kandidat, Denis Bećirović, Mitglied der Sozialdemokratischen Partei (SDP BiH), und ein kroatischer Kandidat, Željko Komšić, Mitglied der Demokratischen Front (DF), sowie ein weiterer Kandidat, der aus der Republika Srpska gewählt wurde, der Serbe Željka Cvijanović, Mitglied der Allianz der Unabhängigen Sozialdemokraten (SNSD). Die Zentralregierung wurde Ende Januar 2023 mit der Unterstützung von 23 der 42 Abgeordneten des Repräsentantenhauses (die 8 Parteien vertreten) gewählt. Der Ansatz der neuen Regierung ist pro-europäisch: Der Vorsitzende des Ministerrats, Borjana Kristo, ein kroatischer Staatsbürger und Mitglied der Kroatischen Demokratischen Union von Bosnien und Herzegowina (HDZ-BiH), erklärte bei seinem Amtsantritt, er wolle den Integrationsprozess mit der Europäischen Union wieder aufnehmen.

Im Dezember 2022 erhielt das Land den Kandidatenstatus für die EU-Mitgliedschaft. Im Januar forderte die EU Bosnien und Herzegowina erneut auf, die EU-Vorschriften einzuhalten, einschließlich der Einführung von Visa für russische Bürger. Die Aufforderung erfolgte vor dem Hintergrund einer verstärkten Präsenz von Russen im Land, nachdem die russischen Behörden beschlossen hatten, ihre Bürger für den Krieg gegen die Ukraine zu mobilisieren.

Ende Januar 2023 kündigte der französische Botschafter in Bosnien und Herzegowina an, dass das Land seine Visapolitik an die der EU angleichen sollte, insbesondere durch die Einführung von Visa für Russen, die vor der Einberufung nach Bosnien fliehen und von dort aus in einem EU-Land Asyl beantragen können. Die Ankündigung löste politische Meinungsverschiedenheiten aus und könnte zu Spannungen innerhalb des Landes führen, das bilaterale Abkommen mit Russland hat.
Vorschau 2024

  • 2024 wird das Wachstum durch öffentliche Investitionen gestützt Investitionen, insbesondere in große Infrastrukturprojekte wie die Autobahn Vc Corridor der den Norden und den Süden des Landes verbinden wird.
  • Trotz des Rückgangs der Inflation wird der private wird der private Konsum schwächer werden, da die Überweisungen von Überweisungen von im Ausland tätigen Arbeitnehmern im Einklang mit der Reform der europäischen Ländern.
  • Der Rückgang der Ausfuhren von Waren (Aluminium, Strom) und Dienstleistungen (Tourismus), die ebenfalls mit der Konjunkturflaute in Europa zusammenhängen, werden das Wachstum belasten.
  • Die Uneinigkeit zwischen Bosniern, Kroaten und Serben werden die Verhandlungen über den EU-Beitritt verzögern, die Ende 2022 aufgenommen wurden.
  • 1. Gesetzliche Grundlagen
    Das Inkasso durch Inkassounternehmen ist in Bosnien und Herzegowina gesetzlich nicht geregelt.

    2. Inkassokosten
    Inkassokosten können in Bosnien und Herzegowina den Schuldnern nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provisionen.

    3. Forderungseinzug
    Das Zahlungsverhalten in Bosnien und Herzegowina ist wie in der gesamten Region als eher schlecht zu beurteilen. Die Zahlungsmoral im öffentlichen Bereich wird sehr scharf kritisiert.

    Teilzahlungen können frei vereinbart werden. Verzugszinsen können zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.
    1. Europäisches Mahnverfahren
    Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 findet nur in den Mitgliedländern der EU Anwendung.

    2. Mahnverfahren nach nationalem BuH Recht
    Es gibt in Bosnien kein gerichtliches Mahnverfahren, Forderungen müssen daher in einem ordentlichen Gerichtsverfahren betrieben werden. Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein Inkassobüro ist dringend anzuraten. ADF Inkasso verfügt über ein dichtes europäisches Netzwerk und kooperiert mit Partnern weltweit.
    1. Vollstreckbarerklärung
    Es ist ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Gerichtsentscheidung bei den zuständigen Gerichten in Bosnien und Herzegowina einzuleiten. Für die Zuständigkeit für die Anerkennung von ausländischen Gerichtsentscheidungen in Zivil – und Handelssachen ist zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS) zu unterscheiden. In der FBiH sind die kantonalen Gerichte zuständig. Die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts richtet sich primär nach dem Wohnsitz, alternativ nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des ausländischen Schuldners. Hat der Schuldner also seinen Wohnsitz im Gebiet des Kantons Sarajewo, so ist für vorstehende Anträge zur Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung das Kantonalgericht Sarajewo zuständig. In der RS sind gem. Art. 19 Abs. 9 des Gesetzes über die Gerichte und die gerichtlichen Funktionen die Bezirksgerichte zuständig.

    Der Antrag kann bei dem zuständigen Gericht direkt eingereicht werden. Bei einem Antrag aus dem Ausland erfolgt dieser über die diplomatische Vertretung des Landes, in dem die Forderung entstanden ist. Neben dem Antrag muss die mit einem Vermerk über die Rechtskraft nach dem Recht des Entscheidungsstaates versehene Entscheidung (im Original und in beglaubigter Übersetzung) eingereicht werden. Das Original bedarf ferner des Beglaubigungsvermerks "Apostille“. Für Urkunden deutscher Gerichte, Notare usw. sind die von den einzelnen Ländern bestimmten Landesbehörden (z.B. Präsident des Amts – oder Landgerichts) Apostillebehörde.

    Rechtliche Grundlage für die Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Zivil – und Handelssachen ist das „Gesetz zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse“. Das zuständige Gericht prüft dabei nur das Vorliegen der in diesem Gesetz vorgesehenen Anerkennungsvoraussetzungen. Ob in der ausländischen Entscheidung der Sachverhalt richtig festgestellt wurde und ob eine richtige Entscheidung in der Sache selbst vorliegt, wird nicht geprüft. Falls ein Gericht von BiH eine ausländische Gerichtsentscheidung durch Beschluss anerkennt, ist diese einer inländischen Gerichtsentscheidung gleichgestellt und entfaltet daher rechtliche Wirkungen in Bosnien und Herzegowina. Im Falle einer Versagung kann Beschwerde beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht werden. Die Entscheidung über die Beschwerde wird jedoch vom Obersten Gericht der jeweiligen Entität getroffen.

    2. Zwangsvollstreckung
    Ist das Urteil des bosnischen Gerichts, in dem das Bestehen einer Forderung festgestellt wird, rechtskräftig geworden und ist der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachgekommen, kann die Forderung vollstreckt werden, indem der Gläubiger bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung (prijedlog za odobrenje izvrsenja) einreicht.
    Die Struktur des Gerichtssystems in Bosnien und Herzegowina spiegelt die Struktur des Landes wider. Es gibt Gerichte sowohl auf Staats- als auch auf Entitätsebene. Es gibt daher vier parallele und getrennte Jurisdiktionen im Staat, der Republika Srpska, der Föderation und dem Brčko-Distrikt einschließlich unterschiedlicher Anwaltsprüfungen. Es gibt sowohl im Gesamtstaat als auch in den beiden Entitäten ein Verfassungsgericht. Im Gesamtstaat gibt es ein ordentliches Gericht zusätzlich zu den drei Instanzen in den Entitäten.

    Das Zivilgerichtsverfahrensgesetz der Föderation wurde zuletzt 2003 novelliert. Es sieht in der Regel zwei mündliche Verhandlungen und die Möglichkeit eines Unterlassungs- oder Säumnisurteils vor. Das Gesetz sollte zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen.
    Einzelfirma

    Zur Zeit keine Informationen

    Offene HandelsgesellschaftDruštvo s neograničenom solidarnom odgovornošću (d.n.o.)
    Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft muss von mindestens zwei Personen vorgenommen werden. Es besteht keine Mindestkapitalbestimmung, Einlagen können in Geld, Sachwerten, Rechten oder Dienstleistungen bestehen. Werden jährlich Einkünfte von mehr als BAM 100.000 (ca. EUR 51.000) erzielt, muss die OHG eingetragen werden. Jeder Gesellschafter haftet gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch und ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet.
    KommanditgesellschaftKomanditno društvo (k.d.)
    Für eine KG besteht in Bosnien-Herzegowina keine Mindestkapitalbestimmung. Einlagen des Kommanditisten sind nur in Geld möglich. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Partner können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.

    Für die Kommanditgesellschaft gelten die Bestimmungen des Gesetzes der Gesellschaft mit unbeschränkter gesamtschuldnerischer Haftung, soweit das Gesetz der Kommanditgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) hat nach BiH-Recht die gleiche Rechtsstellung wie der
    Gesellschafter einer OHG. Er haftet wie der Gesellschafter einer OHG. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine Einlage beschränkt.
    Gesellschaft mit beschränkter HaftungDruštvo s ograničenom odgovornošću (d.o.o.)
    Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt BAM 2.000 (ca. EUR 1.000), der Mindestwert einer Einzeleinlage BAM 100 (ca. EUR 50). Einlagen können in Geld, Sachwerten oder Rechten erfolgen. Für die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft muss ein gesonderter Gründungsbeschluss vorliegen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Gesellschafter. Die GmbH entsteht mit der Eintragung in das Gerichtsregister, wobei der Registrierungsprozess etwa 30 Tage dauert und eine Gebühr in Höhe von BAM 1.200 (ca. EUR 613) anfällt.
    AktiengesellschaftDioničko društvo, (d.d.)
    Das Mindestgrundkapital einer AG beträgt in Bosnien- Herzegowina BAM 50.000 (ca. EUR 25.600), der Mindestnominalwert einer Aktie BAM 10 (ca. EUR 5). Die Gründung einer Ein-Personen-AG ist zulässig. In der Republika Srpska beträgt das Grundkapital für eine nicht börsenotierte Aktiengesellschaft BAM 20.000 (ca. EUR 10.200), für eine börsenotierte AG BAM 50.000. Der Mindestaktienwert beträgt BAM 1 (ca. EUR 0,50).
    Tochtergesellschaft, ZweigniederlassungFür Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen sind ausschließlich Tätigkeiten im Bereich Repräsentation, Marktforschung, Werbung und Information zulässig. Selbstständige Geschäftstätigkeiten sind nicht zulässig, da sie über keine Rechtspersönlichkeit verfügt.
    In Anlehnung an das deutsche Insolvenzrecht wurde 2003 das Insolvenzrecht grundlegend reformiert. Seitdem gibt es in der Föderation und der Republik zwei nahezu identische Insolvenzgesetze. Beide sind für ausländische Investoren wesentlich günstiger als die alte Rechtslage. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den beiden Entitäten, was Schwierigkeiten bereiten kann.

    In der Republik enden Arbeitsverträge im Falle einer Insolvenz ex lege. In der Föderation müssen sie gekündigt werden, was schwierig sein kann. Insolvenzen von Unternehmen im „Staatseigentum“ der Republik bedürfen des Weiteren der Zustimmung der serbisch-bosnischen Regierung in Banja Luka.

    Nach dem neuen Gesetz liegt die Entscheidung über das Schicksal des Unternehmens nicht mehr beim Gericht, sondern bei den Gläubigern. Diese können nun auch statt der Liquidation des Vermögens den Ausgleich wählen. Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es in der vorgegebenen Periode auch nur einen Teil seiner Schulden nicht begleichen kann. In der Föderation beträgt der maßgebliche Zeitraum zur Bestimmung der Insolvenz 30 Tage, in der Republik 60 Tage.
    Präventivmaßnahmen
    Mit einer umfassenden EuroScore® Wirschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden.

    Notwendige Unterlagen
    Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.

    Korruption
    Der internationale Korruptionsindex wird jährlich erhoben und gibt Auskunft über die Korruptionswahrnehmung von Politikern und anderen Amtsträgern. Je höher der Wert, desto niedriger die Korruption. Bosnien Herzegowina belegte im Jahre 2016 mit einem Corruption Perception(s) Index (CPI 39) zusammen mit Albanien, Jamaika und Lesotho den 83. Rang von weltweit 176 Ländern (Deutschland Platz 10, Stand: Dezember 2016).
    Delegation der Deutschen Wirtschaft in BuH
    Predstavništvo njemačke privrede u BiH
    Fra Anđela Zvizdovića 1 /B3

    71000 Sarajevo
    BOSNIEN - HERZEGOWINA
    Tel.: +387 33 29 59 10
    Fax: +387 33 29 59 20
    E-Mail: info@ahk.ba
    Internet: www.bosnien.ahk.de
    Deutsche Botschaft Sarajewo
    Njemačka Ambasada Sarajewo

    Skenderija 3
    71000 Sarajevo
    BOSNIEN - HERZEGOWINA
    Tel.: +387 33 565300
    Fax: +387 33 212400
    Internet: www.sarajewo.diplo.de/
    Justizministerium Bosnien nu. Herzegowina
    Ministarstvo pravde Bosne i Hercegovine

    Trg Bosne i Hercegovine br. 1
    71000 Sarajevo

    BOSNIEN - HERZEGOWINA
    Tel.: +387 33 281525
    Fax: +387 33 201989
    E-Mail: albanien@ahk.mk
    Internet: https://nordmazedonien.ahk.de/
    Links:
    • http://www.botschaftbh.de
      Botschaft der Republik Albanien in der Bundesrepublik Deutschland - Ambasada Bosne i Hercegovine u SR Njemačkoj - Амбасада Босне и Херцеговине у СР Њемачкој
    • www.vladars.net
      Webseite der Regierung der Republik Serbien (SR) - Влада Републике Српске (Vlada Republike Srpske)
    • www.fbihvlada.gov.ba
      Webseite der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina - Vlada Federacije Bosne i Hercegovine (Влада Федерације Босне и Херцеговине
    • www.parlament.ba
      Parlament des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina - Parlamentarna skupština Bosne i Hercegovine - Парламентарна скупштина Босне и Херцеговине
    • www.mvp.gov.ba
      Außenministerium BuH  - Ministarstvo vanjskih poslova Bosne i Hercegovine - Министарство инострних послова Босне и Херцеговине
    • https://www.cbbh.ba/?lang=en
      Zentralbank BuH  - Centralna banka Bosne i Hercegovine - Централна банка Босне и Херцеговине основана

    Quellenhinweis:
    BIHK Außenwirtschaftsportal, Bayern
    www.auwi-bayern.de  - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, www.sarajewo.diplo.de - Coface Country Risks, www.coface.com - Deutsch - Albanische Industrie- und Handelskammer Tirana, https://bosnien.ahk.de/ - Enzyklopädie Wikipedia, www.wikipedia.de - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, www.ec.europa.eu - Europäisches Rechtsportal European Justice, www.e-justice.europa.eu. - IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de - Jurawiki, www.jurawiki.de - Seiten des Justizministeriums in BuH,

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