Auslandsinkasso: Estland

Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Estland

Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Estland zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Flagge Estland
Estland
Eesti Vabariik
Republik Estland
Landkarte Estland
Hauptstadt:
Staatsform:
Grösse: 
Einwohner: 
Landessprachen:
Währung:
Zeitzone:


ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Tallinn (Reval)
Republik
45.227 km²
1,3 Mio.
Estnisch
EUR €  1 Euro = 100 Cent
UTC + 2 MEZ
UTC + 3 MESZ  März bis Oktober
EST
+372
Inkasso Rating A2
Inkasso Rating A1
Forderungseinzug Komplexität
Inkassokomplexität Estland

Inkasso-Schwierigkeitsgrad 34/100

Inkassorisiko Estland
Inkasso-Konditionen
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:

Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
(Außergerichtliches Inkasso) 
20%
Vertragskunden keine
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)

Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Estland – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.

  • Das Zahlungsverhalten der estnischen Unternehmen ist sehr gut. Die meisten Zahlungen erfolgen in der Regel im Voraus oder innerhalb von 30 Tagen.Die Zahlungsverzugsw-Richtlinie 2111/7/EU wurde vollständig umgesetzt.
  • Die estnischen Gerichte sind recht effizient, wenn es darum geht, Streitigkeiten zeitgerecht zu lösen; das EU-Mahnverfahren ist in Estland anwendbar. Die vorgerichtliche Eintreibung von Forderungen bleibt jedoch die effektivste Option.
  • In den vergangenen Jahren war das Insolvenzrecht in Estland etlichen Anpassungen unterworfen, um die Effizienz von Insolvenzverfahren zu erhöhen. Trotzdem führen Insolvenzen in Estland häufig zu einer Lose-Lose-Situation – ausgelöst durch eine in der Regel unzureichende Befriedigung der Insolvenzgläubiger und es ist eher selten, dass ungesicherte Gläubiger in der Praxis eine Quotenzahlung erhalten.
Verlangsamung im Jahr 2022 nach einem Jahr starken Wachstums

Nachdem die estnische Wirtschaft im Jahr 2021 eine der höchsten Wachstumsraten in der EU verzeichnete, wird sie sich 2022 abschwächen, aber dennoch ein hohes Tempo beibehalten. Der Konsum der privaten Haushalte (49 % des BIP im Jahr 2020) profitierte von der Lockerung der Gesundheitsmaßnahmen und wuchs 2021. Es wird erwartet, dass er auch 2022 die Hauptantriebskraft des Wachstums bleiben wird, was auf die während der Pandemie angesammelten Ersparnisse und die Änderungen des Rentensystems zurückzuführen ist, die es ermöglichen, ab September 2021 jederzeit Ersparnisse abzuheben. Obwohl sich der Arbeitsmarkt 2022 verbessern dürfte, könnte die hohe Arbeitslosenquote - 6,9 % im Jahr 2021 - den Verbrauch bremsen, der auch durch hohe Preise für Energie und Nahrungsmittel (12,5 % bzw. 29 % des Warenkorbs) beeinträchtigt wird. Die Strompreise, die im September 2021 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 75 % gestiegen sind, haben die Inflation auf den Rekordwert von 6,6 % getrieben und werden sie voraussichtlich auch 2022 hoch halten. Allerdings hat die Regierung die von den Energieversorgern zu zahlenden Gebühren gesenkt und unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bis März 2022. Darüber hinaus wird das Wachstum durch höhere öffentliche Ausgaben im Rahmen der Haushaltsstrategie 2022-2025 angekurbelt, um die Auswirkungen der Pandemie mittelfristig zu bekämpfen. Öffentliche Investitionen, z. B. für die Modernisierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, werden durch Zuschüsse in Höhe von 969 Mio. EUR (etwa 3,3 % des BIP) im Rahmen des Next-Generation EU-Konjunkturpakets und der Konjunkturpuffer-Fazilität unterstützt. Um die Nachfrage zu befriedigen, werden die Unternehmen investieren müssen, um ihre Kapazitäten zu erweitern, vor allem im verarbeitenden Gewerbe (13 % des BIP). Das Wachstum der Anlageinvestitionen (19 % des BIP im Jahr 2021) wurde durch die anhaltenden Investitionen von Volkswagen in seine neue Tochtergesellschaft Car.Software Estonia AS (Entwicklungsdienstleistungen für Computersoftware und Produkte des geistigen Eigentums) angetrieben. Obwohl sich der Tourismus aufgrund der anhaltenden Gesundheitsbeschränkungen nur teilweise erholt hat, werden auch die Dienstleistungen (Verkehr, Logistik, Biotechnologie und Finanzdienstleistungen), die etwa 62,5 % des estnischen BIP ausmachen und rund 68 % der Arbeitskräfte beschäftigen, Investitionen anziehen. Die starke Auslandsnachfrage nach Telefonen, Erdölprodukten, Holz, Bauteilen für das Baugewerbe und Messgeräten dürfte die Ausfuhren ankurbeln (71 % des BIP im Jahr 2021). Der Handel mit Dienstleistungen wird dank des IKT-Sektors (fast 10 % des BIP) besonders lebhaft sein.
Niedrige Defizite und eine geringe Schuldenlast

Das öffentliche Defizit wird 2022 voraussichtlich weiter sinken und unter dem europäischen Ziel von 3 % bleiben. Die Regierung plant jedoch, die laufenden Ausgaben (Löhne und Renten) und die Investitionsausgaben (80 % des Nationalen Konjunkturprogramms) zu erhöhen, wodurch sich die öffentliche Verschuldung erhöht, die jedoch deutlich unter dem europäischen Durchschnitt bleiben wird.

Das Leistungsbilanzdefizit wird sich voraussichtlich weiter ausweiten. Einfuhren im Zusammenhang mit Unternehmens- und Staatsinvestitionen werden das Handelsbilanzdefizit anheizen. Die Bilanz des Dienstleistungsverkehrs war im Jahr 2021 außergewöhnlich negativ, was auf die Importe von Volkswagen im Rahmen seiner Investitionen zurückzuführen ist. Obwohl sie durch eine gemischte Erholung im Tourismus beeinträchtigt wird, wird erwartet, dass der Saldo 2022 dank der anhaltenden Unterstützung durch Transport und Logistik und der erhöhten Exporte in den Bereichen Telekommunikation und IT wieder einen Überschuss erzielt. Die Rückführung von Dividenden durch ausländische Investoren wird das Defizit in der primären Einkommensbilanz aufrechterhalten. Das Leistungsbilanzdefizit wird durch Strukturfonds und EU-Zuschüsse sowie durch umfangreiche ausländische Direktinvestitionen (10 % des BIP im Jahr 2020) finanziert, die jedoch teilweise durch Portfolioinvestitionen estnischer Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften im Ausland ausgeglichen werden. Die Auslandsverschuldung, die sich im Jahr 2020 auf etwa 89 % des BIP beläuft, wird hauptsächlich vom privaten Sektor geschuldet und wird durch die im Ausland gehaltenen Vermögenswerte der Gebietsansässigen mehr als ausgeglichen.
Nachlassende politische Spannungen durch Konsolidierung der Macht der etablierten Parteien

Instabilität der Regierung im Zusammenhang mit Koalitionswechseln Ein Korruptionsskandal, in den seine Partei verwickelt war, zwang den zentristischen Ministerpräsidenten Jüri Ratas und seine 2019 gebildete Dreiparteien-Koalitionsregierung (Zentrumspartei, die konservative Pro Patria/Isamaa-Partei und die rechtsextremen Nationalisten der Konservativen Volkspartei EKRE) im Januar 2021 zum Rücktritt. Eine neue Koalitionsregierung, bestehend aus derselben Zentrumspartei und der liberalen Mitte-Rechts-Reformpartei der neuen Ministerpräsidentin Kaja Kallas, trat noch im selben Monat ihr Amt an. Die neue Regierung hat den Wunsch geäußert, das Image des Landes wiederherzustellen (das durch die anti-europäischen, anti-amerikanischen, fremden- und homophoben Ausbrüche der EKRE beschädigt wurde) und die Geldwäsche aus Osteuropa zu bekämpfen. Alar Karis, der einzige von der Zweiparteienkoalition vorgeschlagene Kandidat, wurde im August 2021 vom Parlament in das Präsidentenamt gewählt, das ein zeremonielles Amt ist. Er wurde von Isamaa und der Sozialdemokratischen Partei (SDE) unterstützt, während sich die EKRE der Stimme enthielt.

Die Spaltung zwischen der estnischen Mehrheit und der russischen Minderheit ist nach wie vor eine Quelle für interne und externe politische Spannungen. Diese überschneiden sich zum Teil mit anderen Spannungen zwischen den Städten, die von der Digitalisierung profitieren, und den ländlichen Gebieten, die sich abgehängt fühlen.
1. Gesetzliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage für das Inkasso durch Inkassounternehmen in Estland ist das Estnische Zivilgesetzbuch (Tsiviilseadustiku üldosa seadus) (folgend: EZGB). Neben den maßgebenden Bestimmungen im allgemeinen Teil des EZGB finden sich auch im Schuldrechtsgesetz (Võlaõigusseadus), dem Insolvenzgesetz (Pankrotiseadus) und der Zivilprozessordnung (Tsiviilkohtupidamise seadus) diesbezügliche Regelungen.

In Estland wird die Rechtsberatung nicht wie in Deutschland durch eine spezielle Bestimmung wie dem in Deutschland geltenden Rechtsberatungsgesetz oder Rechtsdienstleistungsgesetz vergleichbare Bestimmung geregelt.

Neben Rechtsanwälten und Notaren dürfen daher auch andere juristische und natürliche Personen fremde Rechtsangelegenheiten - einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) - geschäftsmäßig besorgen.

In Estland erfolgen Meldungen an Auskunfteien nur in Absprache zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen. Die Entscheidung über das Vorgehen ist nicht fest geregelt, sondern unterliegt individuellen Absprachen im Einzelfall.

2. Verzugsschaden / Verzugszinsen
Die Richtlinie 2000/35/EG bestimmt, dass der gesetzliche Zinssatz für Mitgliedsstaaten, die nicht an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, der Bezugszinssatz des entsprechenden Zinssatzes ihrer Zentralbank ist. Verzugszinsen sind im estnischen Schuldrecht nur für Geldschulden geregelt. Bei verspäteter Erfüllung von Geldschulden, werden Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Zentralbankensatz verrechnet.

2. Inkassokosten
In Estland gibt es keine rechtliche Vorgabe zur Höhe der Inkassokosten. Die Gebühren werden von den Inkassounternehmen unterschiedlich berechnet und individuell vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbart.

Die im Falle einer außergerichtlichen Verhandlung anfallenden Inkassokosten sind keine Rechtsberatungsgebühren des EZGB mit der Folge, dass der Gläubiger die Inkassokosten zu übernehmen hat. Erstattungsfähig sind Inkassokosten erst dann, wenn eine außergerichtliche Verhandlung nicht fruchtet und der Gläubiger auf die Erlangung eines Titels angewiesen ist. Sofern er sich vor Gericht durch einen Inkassobevollmächtigten vertreten lassen muss, zählen die Inkassokosten entsprechend der Regelungen der Zivilprozessordnung zur Vergütung durch den Schuldner.
1. Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d.h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU ansässig sein.

Soweit es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht ist in Deutschland für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig. Das Formular des Europäischen Mahnverfahrens ist durch Ankreuzfelder anwenderfreundlich gestaltet. Es ist in der Sprache oder einer der Sprachen auszufüllen, die das zu befassende Gericht anerkennt. Das Formblatt ist in allen Amtssprachen der EU erhältlich, so dass es auch ohne Sprachkenntnisse in der verlangten Sprache ausgefüllt werden kann.

Zuständig ist grundsätzlich das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht dem Antragsgegner zu. Er hat dann die Möglichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen. Legt der Antragsgegner innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Der Zahlungstitel ist dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzbar.

Eine verständliche  Einführung in das Europäische Mahnverfahren enthält ein Beitrag des EU-Portals mit einer Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung.

2. Mahnverfahren nach nationalem estnischem Recht
Die Möglichkeit bei der Durchsetzung der Forderung einer bestimmten Geldsumme nach nationalem Recht ein Mahnverfahren zu betreiben besteht in Estland auch nach dortigem Recht. Ausschlaggebend sind hier die Vorschriften (§§ 481 folgende) der estnischen Zivilprozessordnung "Tsiviilkohtumenetluse seadustik" (englische Übersetzung) über das sog. beschleunigte Mahnverfahren bei Zahlungsforderungen "Maksekäsu kiirmenetlus".

Unterlässt es demnach der Gläubiger innerhalb von 15 Tagen gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, bekommt der Mahnbescheid eine urteilsgleiche Wirkung: es kann aus ihm sofort vollstreckt werden (Maksekäsu tegemine, § 489). Bei einem wirksamen Widerspruch innerhalb von 15 Tagen gegen den Mahnbescheid, kommt es automatisch zu einem sog. streitigen Verfahren, also einem ganz normalen Klageverfahren (§ 486).
1. Gerichtskosten
Über die Frage, welche Partei eines Rechtsstreites in Dänemark die Gerichtsgebühren zu tragen hat, entscheiden dänische Gerichte im Urteil. In der Regel muss die unterlegene Partei die Gerichtskosten zahlen bzw. der anderen Seite bis dahin verauslagte Gerichtskosten ersetzen.

2. Anwaltsgebühren
Honorare von Rechtsanwälten werden in Dänemark grundsätzlich zwischen Anwalt und Mandat ausgehandelt, wobei der Rechtsanwalt häufig auf die für die Sache benötigte Zeit abstellt. Das Gericht spricht zwar im Urteil auch meist die Pflicht der unterlegenen Seite aus, eine bestimmte Pauschale an die andere Partei für deren Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Diese ist jedoch meist nicht ausreichend, um die Honorarrechnung des dänischen Rechtsanwaltes voll zu begleichen.
1. Vollstreckbarerklärung
 Für die Vollstreckbarerklärung deutscher Entscheidungen in Estland, so etwa im Falle der Vollstreckung einer Zahlungsklage des deutschen Gläubigers, muss der Vollstreckungsantrag an das zuständige estische Amtsgericht "Maakohtus" gestellt werden. Bei der Suche nach dem für die Anerkennung und Vollstreckung örtlich zuständigen Gericht in Estland kann auf den  Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen zurückgegriffen werden.

2. Zwangsvollstreckung
Bei Erhalt eines rechtskräftigen Titels kann der Gläubiger die offene Forderung beim Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Die Vollstreckung eines estnischen vollstreckbaren Titels, d.h. einer vollstreckbaren Gerichtsentscheidung, eines dortigen Schiedsspruchs oder aber einer für sofort vollstreckbar erklärten notariellen Urkunde innerhalb Estlands richtet sich nach estnischem Recht.

Die estnische Zivilprozessordnung "Tsiviilkohtupidamise seadus", (englische Übersetzung ) setzt in ihren §§ 619-627 die europäischen Vorgaben für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in nationales Recht um.
Nach dem neuen Zivilrechtsgesetz aus dem Jahr 2002 beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche drei Jahre und für gesetzliche Ansprüche zehn Jahre.

Das estnische Schuldrecht ist sehr detailliert und regelt viele verschiedene Arten von schuldrechtlichen Verträgen.

Die Verjährungsfristen sind je nach Vertrag sehr unterschiedlich und sollten im Zweifelsfall nachgelesen werden.
Einzelfirma Füüsilisest isikust ettevotja (FIE)
Einzelunternehmer können alle natürlichen Personen sein Sie haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten ihres Unternehmens. Einzelunternehmen müssen unter dem vollständigen Namen ihres Inhabers firmieren; Rechtsformzusätze sind unzulässig.

Sobald der Unternehmer die Jahresumsatzgrenze von 16.000,- EUR übersteigt, ist er laut Mehrwertsteuergesetz mehrwertsteuerpflichtig. Wie in Deutschland haftet auch der estnische Einzelunternehmer unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen (sowohl Geschäfts- als auch Privatvermögen).

Ein Einzelunternehmer kann die Eintragung in das Handelsregister beantragen. Eine verpflichtende Eintragung erfolgt, wenn der Einzelunternehmer auf Grund seines Jahresumsatzes beim Steueramt als mehrwertsteuerpflichtig gemeldet ist.
Offene HandelsgesellschaftTäisühing (TÜ)
Erforderlich für die OHG-Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag ohne besondere Formerfordernisse. Ein gesetzliches Mindestgesellschaftskapital besteht nicht. Die OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft jeweils mit ihrem gesamten Vermögen haften. Nach estnischem Recht gilt die OHG mit dem Eintrag ins Handelsregister als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter treten unter gemeinsamen Firmennamen im Rechtsverkehr auf. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Gesellschafter einer OHG sein. Der Gesellschaftsvertrag der OHG darf nur mit Zustimmung beider bzw. aller Gesellschafter geändert werden. Der Firmenzusatz "TÜ“ ist gesetzlich vorgeschrieben.
KommanditgesellschaftUsaldusühing (UÜ)
Für die KG gelten die OHG-Vorschriften entsprechend. Sie darf nicht weniger als zwei Gesellschafter haben, wobei mindestens ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG haftet. Mindestens ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist), haftet in Höhe seiner übernommenen Einlage für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Hat der Kommanditist seine Einlage noch nicht voll geleistet, haftet er mit seinem Privatvermögen für den Unterschiedsbetrag zwischen bereits geleisteter und tatsächlich zu leistender Einlage. Die Höhe der Einlage ist bei der Anmeldung zum Handelsregister anzugeben. Die Firma hat den Zusatz "UÜ“ zu tragen.
Gesellschaft mit beschränkter HaftungOsaühing (OÜ)
Die OÜ ist eine Kapitalgesellschaft, mit einem in Anteile gegliederten Stammkapital von mindestens 2.500  EUR. Die OÜ ist eine juristische Person. Für ihre Verbindlichkeiten haftet die OÜ mit ihrem gesamten Vermögen, Gesellschafter haften bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Gesellschaft ist ins Handelsregister "Registriosakond“ einzutragen.Gesellschafter der GmbH können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Auch eine Ein-Personen-OÜ ist möglich. Die Gründungsurkunde oder der Gesellschaftsvertrag müssen notariell beurkundet werden. Die Organe der GmbH bestehen aus Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung.
AktiengesellschaftAktsiaselts (AS)
Die Aktiengesellschaft tritt als juristische Person auf und haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen.
Das Grundkapital der estnischen AS beträgt mindestens 25.000,- EUR und wird in Aktien gestückelt. Die Aktionäre haften mit dem Wert ihrer Aktie. Erst wenn die Einlagen vollständig geleistet wurden, darf die AS in das  Handelsregister eingetragen werden. Gründer einer AS kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Auch eine Ein-Personen-AS ist möglich. Die Organe der AG sind die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.
FilialeEesti filiaal
Ausländische Unternehmen können Zweigniederlassungen in Estland eröffnen, über die sie ständig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten dürfen. Zweigniederlassungen sind keine juristischen Personen; für die Verbindlichkeiten einer Zweigniederlassung haftet die ausländische Gesellschaft.
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) Euroopa majandushuvigrupp (EMHG)
Eine EMHG muss sich aus mindestens zwei Mitgliedern aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammensetzen. Die Mitglieder müssen jeweils rechtlich selbständig sein. Mitglieder können demnach Unternehmen wie Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sein, aber auch Freiberufler, Selbstständige, Landwirte, Verbände, Vereine und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Ein Stammkapitel ist nicht erforderlich. Die Mitglieder haften für sämtliche Verbindlichkeiten der EWIV gesamtschuldnerisch und unbeschränkt nach außen.
Europäische Gesellschaft SE

Euroopa äriühingu (SE)
Lateinisch auch Societas Europaea, ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit ihr ermöglicht die EU seit dem Jahresende 2004 die Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien. Die Europäische Gesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist Kapitalgesellschaft. Ihr Mindestkapital beträgt 120.000 Euro. Sie muss ihren Sitz in einem Staat der EU oder des EWR haben, kann ihn aber jederzeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegen. Ihr Kapital ist in Aktien zerlegt. Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals.

1. Gesetzlicher Rahmen des Insolvenzrechts 
Grundlage des Insolvenzverfahren ist das estnische Insolvenzgesetz "Pankrotiseadus", (Englische Übersetzung - Bankruptcy Act).

Es ist wie folgt aufgebaut:

  • Allgemeine Vorschriften (Kapitel 1)
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erklärung der Insolvenz (Kapitel 2)
  • Organe des Insolvenzverfahrens (Kapitel 3)
  • Rechte und Pflichten des (insolventen) Schuldners (Kapitel 4)
  • Forderungen im Insolvenzverfahren (Kapitel 5)
  • Zusammensetzung, Verwaltung und Verkauf (aus) der Insolvenzmasse (Kapitel 6-8)
  • Zahlungen aus und Verteilung der Insolvenzmasse, Verfahrensbeendigung (Kapitel 9-10)
  • Entlastung des Schuldners und Vergleichsabschluss (Kapitel 11-13)

In Estland gibt es darüber hinaus ein staatliches Kompensationssystem, dass Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers unter die Arme hilft. Die Abwicklung erfolgt über die staatliche estnische Arbeitslosenversicherung (Eesti Töötukassa - Estonian Unemployment Insurance Fund) Rechtsgrundlage ist der Unemployment Insurance Act, die Einzelheiten regeln Regierungsverordnungen.

2. Forderungsanmeldung
Aus Sicht des von der Insolvenz seines estnischen Schuldner betroffenen deutschen Gläubigers,  ist zuvorderst auf die Regelungen in Kapitel 5 zur Anmeldung von Forderungen (§§93-99) sowie zu deren Verteidigung (§§ 100-107) hinzuweisen.

Die Frist zur Anmeldung von Forderungen gegen den insolventen Schuldner beträgt zwei Monate nach der Veröffentlichung der Insolvenz im offiziellen Anzeiger, dem estnischsprachigen Ametlikud Teadaanded (§ 95).

3. Weiterführende Informationen / Insolvenzregister
Zum Jahresende 2008 wurde in Estland das Gesetz über Unternehmenssanierungen neu eingeführt; Eine prozessuale Besonderheit im estnischen Recht: Die estnische Zivilprozessordnung "Tsiviilkohtumenetluse seadustik", (englische Übersetzung) sieht in ihrem § 82 eine besondere gerichtliche Zuständigkeit bei allen Klagen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren vor: Zuständig ist demnach das Gericht, das die Eröffnung der Insolvenz verkündet hat.

Es gibt in Estland kein eigenständiges Insolvenzregister. Das Estnische Handelsregister enthält jedoch eine Liste von Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben. Informationen über Insolvenzen findet man ferner im elektronischen Amtsblatt  "Ametlikud Teadaanded" (amtliche Bekanntmachungen), wo angemeldete Insolvenzen oder die Einleitung von Insolvenzverfahren veröffentlicht werden.

Das estnische Handelsregister wird vom estnischen Justizministerium geführt und gepflegt und enthält folgende Angaben zu insolventen Unternehmen:

  • Name(n) des Unternehmens
  • Registernummer(n)
  • Anschrift(en)
  • Name(n) des/der Insolvenzverwalter(s)
  • Name(n) des/der Mitglieds/Mitglieder der Geschäftsführung/des Vorstands
  • Datum des Insolvenzantrags/-urteils sowie Nummer des Antrags oder der Zivilsache.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister, die Suche nach Unternehmen sowie Informationen über Gerichtsverfahren und Registerkarten (einschließlich historischer Informationen) sind kostenlos. Für alle anderen Suchvorgänge, Berichte und Schriftstücke ist eine Gebühr zu entrichten.

Die Einsichtnahme in das elektronische Amtsblatt Estonian public announcements (Ametlikud Teadaanded) ist kostenlos. Nach einem Unternehmen kann mit Namen oder Registernummer unter Verwendung des Handelsregisterinformationssystems gesucht werden. Dem Status des Unternehmens ist zu entnehmen, ob es insolvent ist oder nicht.

Präventivmaßnahmen
Mit einer umfassenden EuroScore®  Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden.

Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.

Solvenzprüfung
Durch Einsichtnahme in das elektronische Amtsblatt Estonian public announcements (Ametlikud Teadaanded) kann mit Namen und Registernummer kostenlos nach estischen Unternehmen im Handelsregisterinformationssystems gesucht werden.  Dem Status ist zu entnehmen, ob das Unternehmen insolvent ist oder nicht.

Schwarze Liste
Um sich gegen Forderungsausfälle abzusichern, empfiehlt die estnische Finanzinspektion vor Vertragsabschluss Bonitätsauskünfte über den potenziellen Geschäftspartner einzuholen. Es existiert in Estland eine so genannte "Schwarze Liste" mit bonitätsgefährdeten Unternehmen. Aufbauend auf einer Vielzahl von insolvenz- und branchenanalytischen Kriterien ermöglicht die Liste eine erste Risikobestimmung des Kunden und erleichtert die Ermittlung des Forderungsausfallsrisikos. Die Liste steht kostenlos zur Verfügung (https://creditinfo.ee/) und wird täglich überarbeitet.

Rechtsanwaltsgebühren
Im Gegensatz zu Deutschland trägt der verurteilte Schuldner nur einen Teil der  Rechtsanwaltsgebühren des Gläubigers.
Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen
Väcijas-Baltijas Tirdzniecibas kamera Igaunijä, Latvijä, Lietuvä
 
Vilandes iela 1
1010 Riga

LETTLAND
Tel.: +371 6 7320724
Fax: +371 6 7830478
E-Mail: info@ahk-balt.org
Internet: www.ahk-balt.org

 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tallinn
Saksamaa Liitvabariigi Suursaatkond Tallinn

Toom-Kuninga 11
15048 Tallinn

ESTLAND
Tel.:: +372 6 275300
Tel.:: +372 6 27 53 04
E-Mail: info@tallinn.diplo.de
Internet: www.tallinn.diplo.de
Estnisches Justizministerium
Eesti Justiitsministeerium

Tõnismägi 5a
15191 Tallinn

ESTLAND
Tel. +372 6 208100
Fax:+372 6 208109
http://www.just.ee

 
Links:

Quellenhinweis:Div bearbeiten
BIHK Außenwirtschaftsportal, Bayern www.auwi-bayern.de - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, www.tallinn.diplo.de - Coface Country Risks, www.coface.com - Deutsch - Baltische Industrie- und Handelskammer Riga, www.ahk-balt.org  - Enzyklopädie Wikipedia, www.wikipedia.de - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, www.ec.europa.eu - Europäisches Rechtsportal European Justice, www.e-justice.europa.eu  - IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de - Informations- und Service-Portal zur Umsetzung von Artikel 21 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland, www.portal21.de - Jurawiki, www.jurawiki.de - Übersetzte Webseiten der estischen Justiz, https://www.kohus.ee/

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