Auslandsinkasso: Belarus (Weissrussland)

Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Belarus

Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Belarus zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Flagge Belarus
Belarus
Рэспубліка Беларусь (weißrussisch)
Республика Беларусь (russisch)
Respublika Belarus
Republik Belarus
Landkarte Belarus
Hauptstadt:
Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:
Zeitzone:
ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Minsk
Semipräsidiale Republik
207.595 km²
9,5 Mio
Weißrussisch, Russisch
Weißrussischer Rubel (BYR) 
UTC + 3 MEZ
BY
+375
Inkasso Rating Belarus
Inkasso Rating Belarus
Forderungseinzug Komplexität
Inkassokomplexität Belarus

Inkasso-Schwierigkeitsgrad 82/100

Inkasso-Risiko Belarus
Inkasso-Konditionen
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:

Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
(Außergerichtliches Inkasso)
25%
Vertragskunden EUR 0,00
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)

Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Belarus – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.

  • Die Zahlungskultur Belarusischer  Unternehmen ist überaus schlecht,  bei der Begleichung von Rechnungen sind Verzögerungen von bis zu 180 Tagen zu erwarten.
  • Das Gerichtssystem in Weißrussland ist komplex und wird wegen mangelnder Transparenz und Unabhängigkeit kritisiert. Darüber hinaus sind Gerichtsverfahren in der Regel zu langwierig und kostspielig, während die Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen ebenfalls problematisch sein kann.
  • Wenn der Schuldner zahlungsunfähig geworden ist, sind die vorhandenen Sanierungsmechanismen ineffizient so ist die Liquidation das Standardverfahren in Belarus, so dass die Chancen auf eine Quote , äußerst gering sind.
Mitten im Russland-Ukraine-Konflikt

Die wirtschaftlichen Aussichten für Belarus haben sich in diesem Jahr dramatisch verändert, nachdem Russland am 24. Februar mit voller Unterstützung von Belarus in die Ukraine einmarschiert ist. Russland nutzte das belarussische Territorium als Basis für den Abschuss ballistischer Raketen und die Entsendung von Luft- und Bodentruppen. Darüber hinaus wird die russische Armee durch die wirtschaftliche Infrastruktur und den Nachschub von Weißrussland voll unterstützt. Die USA und das Vereinigte Königreich (die TOP-11- bzw. TOP-5-Exportpartner von Belarus) reagierten darauf mit Sanktionen, die sich gegen 24 Personen und Einrichtungen sowie zwei staatliche Banken richteten. Die EU (TOP-2-Exportpartner, der 19,3 % aller belarussischen Exporte erhält) ging noch weiter und nahm 42 Personen ins Visier (Einfrieren ihrer Vermögenswerte und Verhängung eines Reiseverbots), schränkte aber auch den Handel mit Maschinen in der Tabakindustrie, mineralischen Brennstoffen sowie Kali zur Herstellung von Düngemitteln, Holz und Zementprodukten ein. Darüber hinaus sind die Ausfuhren von Eisen- und Stahlerzeugnissen sowie von Gummierzeugnissen, Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Technologien, die für militärische und sicherheitspolitische Zwecke verwendet werden könnten, betroffen. Insgesamt sind 70 % aller Ausfuhren in die EU von diesem neuen Handelsverbot betroffen, wobei gegen 702 Personen und 53 Unternehmen Sanktionen verhängt wurden. Aufgrund der Rufschädigung von Belarus könnten andere Länder bald folgen. Darüber hinaus ist der Handel mit der Ukraine - auf den 11 % aller Warenexporte entfallen - völlig zusammengebrochen, auch weil die ukrainische Nationalbank jeglichen Devisenhandel mit dem belarussischen Rubel untersagt hat.

Russland, der wichtigste Handelspartner, auf den 45 % aller belarussischen Exporte und 50 % aller Importe entfallen, wird seine Unterstützung erhöhen, kann aber die Sanktionen des Westens nicht vollständig ausgleichen. Der öffentliche Verbrauch (57 % des BIP) wird sich in diesem Jahr verschlechtern, da die Inflation in die Höhe schnellen dürfte, nachdem die Energiepreise aufgrund des militärischen Konflikts in die Höhe geschossen sind, und die Kaufkraft der Bevölkerung schmälern wird. Dies wird die belarussische Bevölkerung hart treffen, da der Rückgang der Zahl der Beschäftigten infolge der Pandemie nicht aufgeholt wurde und sich durch die politischen Unruhen im Jahr 2021 sogar noch verschärft hat. Darüber hinaus werden private Investitionen (22 % des BIP), inländische und vor allem ausländische Investoren (mit Ausnahme der russischen), durch den militärischen Konflikt verscheucht. Die belarussische Zentralbank hatte ihren Leitzins 2021 um 150 Basispunkte auf 9,25 % angehoben und Ende Februar 2022 eine weitere Zinserhöhung um 275 Basispunkte auf 12 % beschlossen, als Reaktion auf die extreme Abwertung des belarussischen Rubels (20 % innerhalb weniger Tage im Februar gegenüber dem Euro und dem USD). Weitere Erhöhungen des Leitzinses zur Stabilisierung des Rubels sind in nächster Zeit zu erwarten.
Öffentliche und externe Konten sind nun vollständig von Russland abhängig

Vor 2019 importierte Belarus russisches Öl zu einem subventionierten Preis, raffinierte es und verkaufte es dann zum höheren Weltmarktpreis. Dies war eine der Hauptquellen für die öffentliche Finanzierung. Seit 2019 hat Russland sein Zoll- und Steuersystem für Öl geändert, so dass Belarus nicht mehr von diesem russischen "Steuermanöver" profitieren konnte. Im Jahr 2021 haben Russland und Belarus jedoch ausgehandelt, diesen Verlust ab Januar 2022 zu minimieren. Zusammen mit den geringeren Ausgaben im Zusammenhang mit COVID-19 dürfte dies zu einer Verringerung des öffentlichen Defizits führen, wird aber nicht verhindern, dass die Staatsverschuldung weiter steigt. Mehr als 90 % dieser Schulden lauten auf ausländische Währungen. Die Auslandsschulden (70 % des BIP) verteilen sich zu gleichen Teilen auf den Staat und die Unternehmen, und 81 % werden von Russland gehalten. Die Leistungsbilanz wird sich drastisch in ein Defizit verwandeln, wenn die Sanktionen des Westens im Warenhandel, aber auch in der Bilanz der Primärinvestitionen greifen.
Weißrussland kappt das letzte Band zum Westen

Die Beziehungen zwischen Weißrussland und dem Westen waren bereits Ende 2021 auf einem sehr niedrigen Niveau. Präsident Alexander Lukaschenko wurde bei den Parlamentswahlen im August 2020 wiedergewählt, die als unfrei angesehen wurden und bei denen es zu massiven Wahlfälschungen gekommen war. Das gewaltsame Vorgehen von Lukaschenkos Regime gegen die Demonstranten veranlasste die EU, die USA, das Vereinigte Königreich und Kanada, eine erste Runde von Sanktionen zu verhängen. Im Mai 2021 wies die belarussische Flugsicherung ein irisches Flugzeug, das von Griechenland nach Litauen unterwegs war, zur Notlandung in Belarus an, um dann einen belarussischen Oppositionsjournalisten, der sich an Bord befand, zu verhaften. Dies führte zu weiteren und strengeren Sanktionen seitens des Westens. Als Vergeltung inszenierte Lukaschenko eine Migrantenkrise, indem er Migranten aus Afghanistan, Irak und Syrien anlockte, sie nach Weißrussland einfliegen ließ und sie dann in Richtung EU-Grenzen drängte. Lettland, Litauen und Polen schlossen ihre Grenzen, so dass die Migranten in der Mitte ohne jede Perspektive blieben. Dies wiederum führte zu weiteren Sanktionen. Eine weitere Eskalation der Situation konnte der russische Präsident Putin zu diesem Zeitpunkt verhindern. Aufgrund der extrem hohen politischen Abhängigkeit Lukaschenkos von Moskau musste Weißrussland als De-facto-Satellitenstaat Russlands in den Krieg eintreten.
 
1. Gesetzliche Grundlagen
Das Inkasso durch Inkassounternehmen ist in Belarus gesetzlich nicht geregelt. Es existieren keine mit dem deutschen Recht vergleichbaren Inkassobüros.

2. Inkassokosten
Inkassokosten können in Belarus den Schuldnern nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provisionen.

3. Forderungseinzug
Das Zahlungsverhalten in Belarus ist eher als schlecht zu beurteilen.

Seit November 2008 gilt ein Vorauszahlungsstopp bei Importlieferungen nach Belarus, um den Devisenabfluss durch Vorauszahlungen aus Belarus zu minimieren. Importeure sollten anstatt der Vorauszahlung andere Rechnungsinstrumente verwenden (z.B. Akkreditiv, Bankgarantie) oder eine Versicherung der unternehmerischen Risiken.

Teilzahlungen können frei vereinbart werden. Verzugszinsen können zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.
Das Befehlsverfahren der Wirtschaftsprozessordnung der Republik Belarus (Kapitel 24) Wirtschaftsprozessgesetzbuch (WPGB) ähnelt dem deutschen Mahnverfahren. Auf Antrag des Klägers erlässt das Wirtschaftsgericht ohne Gerichtsverhandlung und ohne Vorladung beteiligter Parteien (T.1 Art. 220 des WPGB) Gerichtsbefehle betreffend Geldforderungen oder Vollstreckung in das Vermögen.

Laut dem T. 2 Art. 220 des WPGB kommt das Befehlsverfahren in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Anwendung bei
 
  • Geldforderungen,
  • Ansprüche auf Herausgabe des Vermögens,
  • Ansprüche auf Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners,
die aufgrund vorgelegter Dokumente unstreitig sind oder vom Schuldner zwar anerkannt (bzw. nicht bestritten), aber dennoch nicht erfüllt werden, oder den Wert von 100 Basiseinheiten nicht überschreiten. In zivilrechtlichen Angelegenheiten kommt das Befehlsverfahren zur Anwendung, wenn
 
  • die Forderung aus einem notariell beurkundeten Rechtsgeschäft herrührt;
  • die Forderung aus einem notariell beurkundeten Wechselprotest (mangels Zahlung,
  • mangels Annahme oder wegen fehlendem Annahmedatum) herrührt;
  • es der Einziehung folgender Forderungen dient: Steuern und Gebühren (Abgaben an den Fiskus), dokumentarisch belegte Lohnrückstände, Verzug bei vertraglich fixierten Zahlungen für Strom, Wasser, Gas, Heizung und Telekommunikationsleistungen sowie bei Einzahlungen in den Sozialfonds des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus;
  • es sich um Forderungen von Versicherungsunternehmen (Einziehung von Rückständen gemäß Versicherungsvertrag) oder um einen Fall von Art. 394 ZPO (Zivilprozessordnung der Republik Belarus) handelt.
Im Antrag auf Erhebung des Zwangsvollstreckungsverfahrens soll folgendes angegeben werden:
 
  • Bezeichnung des Wirtschaftsgerichts, bei dem der Antrag eingereicht wird;
  • Vorname, Name, Vatername des Anspruchsstellers und des Schuldners, ihr Wohnsitz und Aufenthaltsort, Bankverbindung, Kontaktnummer, elektronische Adressen (bei Vorhandensein);
  • Anspruch des Anspruchsstellers mit dem Hinweis auf Gesetzesnormen;
  • Umstände, auf denen sich der Anspruch gründet, und die sie belegenden Beweise;
  • Berechnung des erhobenen Betrags;
  • Verzeichnis der beizufügenden Dokumente. dem Antragssteller oder von seinem Vertreter unterzeichnet.
Zu dem von dem Vertreter unterzeichneten Antrag soll die Vollmacht beigefügt werden, die seine Befugnisse bestätigt; die einen speziellen Hinweis auf die Berechtigung des Vertreters zum Unterzeichnen des Antrags auf Erhebung des Zwangsvollstreckungsverfahrens enthält. Im Falle der Nichtbefolgung der vorgeschriebenen Anforderungen wird das Wirtschaftsgericht den Antrag entsprechend Abs.7 T.1 Art.222 des WPGB abweisen. Zum Antrag sollen Dokumente beigefügt werden, die die Zustellung der Kopien des gegebenen Antrags sowie der zum Antrag beigefügten und bei dem Wirtschaftsgericht eingereichten Dokumente an den Schuldner nachweisen.
Zu den im Zivil- bzw. Wirtschaftsverfahren entstehenden Kosten zählen die Gerichts- und Verfahrenskosten (z.B. für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts). Die Gerichtskosten in Wirtschaftsverfahren werden zwischen dem Kläger und dem Beklagten grundsätzlich im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens aufgeteilt.
Vollstreckbarerklärung
Für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen deutscher Gerichte sind Wirtschaftsgerichte der ersten Instanz in einem Sonderverfahren zuständig. Als Eingangsinstanz fungieren die Regionalgerichte und das Stadtgericht Minsk.

Die Formerfordernisse sind grundsätzlich in Art. 246 WPO geregelt. Dem Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern internationale Verträge der Republik Belarus nichts anderweitiges vorsehen:
 
  • eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der ausländischen Gerichtsentscheidung, deren Anerkennung und Vollstreckung beantragt wird;
  • ein ordnungsgemäß beglaubigtes Dokument, aus dem das Inkrafttreten der ausländischen Gerichtsentscheidung bzw. deren Vollstreckbarkeit vor dem Inkrafttreten hervorgeht, sofern sich dies nicht bereits aus dem Wortlaut der Gerichtsentscheidung ergibt;
  • ein ordnungsgemäß beglaubigtes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Schuldner seinerzeit über die Verhandlung der Streitsache vor dem ausländischen Gericht, dessen Entscheidung Gegenstand des Antrags auf Anerkennung und Vollstreckung ist, rechtzeitig und ordnungsgemäß benachrichtigt worden war;
  • eine ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht oder ein anderes Dokument als Bestätigung der Befugnisse des Antragsunterzeichners;
  • ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass eine Kopie des Antrags auf Anerkennung und Vollstreckung der ausländischen Gerichtsentscheidung dem Schuldner zugeleitet wurde;
  • ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzungen der obengenannten Unterlagen in eine der Staatssprachen der Republik Belarus.
Unterlagen in einer anderen als der belarussischen Sprache werden vom Wirtschaftsgericht akzeptiert, sofern diese legalisiert oder mit einer Apostille versehen sind. Fremdsprachigen Unterlagen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Russische oder Belarussische beigefügt werden.
Allgemeine Verjährungsfrist
Alle Ansprüche aus internationalen Warenverkaufsverträgen verjähren nach vier Jahren, da die Republik Belarus neben dem UN-Kaufrechtsübereinkommen auch dem UN-Übereinkommen vom 14.6.1974 über die Verjährung beim internationalen Warenkauf beigetreten ist.
EinzelfirmaIndyvіdual'nae pradpryemstva (IP) - Индывідуальнае прадпрыемства (ИП)
Für die Gründung einer Einzelunternehmung ist kein Stammkapital erforderlich. Die gewerbetreibende Privatperson haftet mit ihrem gesamten Vermögen.
Bäuerlicher BetriebKrestjanskoe hozjastvo - Крестянское хозяство
Für die Gründung einer Einzelunternehmung ist kein Stammkapital erforderlich. Die gewerbetreibende Privatperson haftet mit ihrem gesamten Vermögen.
OHG PersonengesellschaftTovarischestvo - Товарисчество
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft tragen die gemeinsame Haftung bezüglich aller vorhersehbaren und unvorhersehbaren Verpflichtungen des Unternehmens. Mindestens zwei Teilnehmer sind zur Gründung und zum Betrieb einer solchen Gesellschaft erforderlich. Sie sind in der Republik Belarus eher selten.
Unitarisches UnternehmenUnitarnoe predprijatie (UP) - Унитарное предприятие (УП)
Eine belarussische Sonderform ist das private Unitarische Unternehmen (UU). Es findet in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Entsprechung. Das private UU ist einer GmbH angenähert, seit 01.02.2009 ist kein Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben. Dennoch muss ein Stammkapital festgelegt werden (in der Satzung), es ist zum Zeitpunkt der Anmeldung vollständig zu erbringen. Ein UU kann nur einen Inhaber haben, Anteile sind unzulässig. Im Unterschied zu einer GmbH befindet sich das Vermögen bei einem UU im Eigentum seines Inhabers. Das UU verwaltet das Vermögen nur. Das UU wird von einem Direktor geleitet, der vom Inhaber bestimmt wird.
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Obschestwo s Ogranichenoj Otwetstwennostju (OOO) - Обсчестwо с Ограниченой Отwетстwенностю (ООО)
Eine weißrussische GmbH muss von mindestens zwei Personen gegründet werden und darf maximal 50 Gesellschafter haben. Bei Überschreitung der Gesellschafteranzahl, ist die Gesellschaft binnen eines Jahres in eine offene Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist unzulässig. Seit 1.1.2009 ist gesetzlich kein Mindeststammkapital für die GmbH vorgeschrieben.

Diese Gesellschaftsform besticht durch Flexibilität, da die Anteile nicht als Aktien gelten und somit nicht unter das Wertpapierrecht fallen. Als Nachteil gilt, dass jeder Gesellschafter jederzeit aus der Gesellschaft austreten kann und die anderen Gesellschafter damit zur Übernahme seiner Anteile zwingen kann.

Die Haftung der Gesellschafter ist mit der Höhe der jeweiligen Anteile beschränkt, sofern diese vollständig eingezahlt sind. Die Hauptversammlung wählt die Organe: zumeist einen Vorstand oder einen Generaldirektor.
(GmeH)
Gesellschaft mit erweiterter Haftung
Obscestvo s dopolnitel'noj otvestnennost'ju (ODO) - Обсцество с дополнительной отвестненностью (ОДО)
Die Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ähnelt der GmbH. In diesem Fall ist subsidiäre Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten auf die Mindesthöhe der Stammkapitalsumme, somit auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung, festgelegt. Die Gesellschafter dieser Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen bis zu dem von der Gesellschaft bestimmten Umfang.
Geschlossene AGZakrytoe Akzionernoe Obschestwo (ZAO) - Закрытое Акзионерное Обсчестwо (ЗАО)
Bei geschlossenen Aktiengesellschaften ist die Verkehrsfähigkeit der Aktien eingeschränkt und die Ausgabe sowie Veräußerung von Aktien erfordert die Zustimmung der anderen Aktionäre, die über ein Vorkaufsrecht verfügen. Sie ist damit die häufigste Aktiengesellschaftsform in Belarus. Die Zahl der Aktionäre darf nicht über 50 steigen, andernfalls ist die Gesellschaft binnen eines Jahres in eine Offene Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Aktionäre haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Es besteht keine Verpflichtung zur Bilanzveröffentlichung. Das Mindeststammkapital liegt bei 100 Basispunkten, wobei derzeit ein Basispunkt in etwa 3,3 EUR entspricht. Einmal jährlich ist eine ordentliche Aktionärsversammlung einzuberufen, anlässlich derer die Organe zu wählen sind. Exekutivorgan ist ein Generaldirektor, neben dem eine Art Aufsichtsrat zu bestellen ist.Das Mindeststammkapital einer ZAO beträgt umgerechnet EUR 945.
Offene AGOtkrytoe Akzionernoe Obschestwo (OAO) - Открытое Акзионерное Обсчестwо (ОАО)
Offene Aktiengesellschaften erlauben die Ausgabe und Veräußerung von Aktien an Dritte ohne Zustimmung der anderen Aktionäre. Die Anzahl der Aktionäre ist nicht begrenzt. Bei Unternehmen mit Staatsbeteiligung sind allerdings Einschränkungen zu beachten. Sie kann als einzige Gesellschaftsform eine offene Zeichnung ihrer Aktien und ihren Verkauf durchführen. Das Mindestgrund-kapital einer OAO beträgt umgerechnet EUR 3.700. Diese Gesellschaftsform ist in Belarus sehr beliebt, jedoch sind die meisten offenen Aktiengesellschaften in Belarus staatliche Unternehmen.
Repräsentanz

 
Predstavitelstva - Представителства
Predstavitelstva sind keine juristischen Personen, sie dienen in erster Linie der Interessenvertretung ausländischer Unternehmen, für Ihre Gründung ist kein Satzungskapital notwendig. Sie verfügen jedoch aufgrund einer verpflichtenden Repräsentanzordnung über eine Art Satzung.
Rechtsgrundlage für das Insolvenzverfahren ist das Gesetz über Zahlungsunfähigkeit und Konkurs vom Mai 1991, welches am 1.7.1991 in Kraft getreten ist. Die Insolvenz kann vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger bei Gericht gemeldet werden. Bei staatseigenen Unternehmen muss bei Eigenanmeldung eine entsprechende Entschließung des Eigentümers bzw. der bevollmächtigten Behörde vorliegen. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts kann das Unternehmen weiter geführt werden.

Die Selbstanzeige der Insolvenz durch das Unternehmen eröffnet diesem zusätzliche, rechtliche Möglichkeiten. So kann es einen Plan für die Bereinigung der Schulden vorlegen; es kann Finanzhilfe von speziellen wirtschaftlichen Risikofonds beantragen sowie Zahlungsaufschub bis zu drei Jahren gewährt bekommen. Wird die Zahlungsunfähigkeit vom Gericht anerkannt, beginnt das Konkursverfahren.

Voraussetzung für das Konkursverfahren ist die gerichtlich festgestellt Zahlungsunfähigkeit. Ferner kann ein Wirtschaftssubjekt auch von sich aus sofort Konkurs anmelden. Werden die gesetzten Fristen in einem Schuldenbereinigungsplan nicht eingehalten, ist auch ein Gläubiger berechtigt, direkt die Eröffnung des Konkursverfahrens zu beantragen.

Seit Oktober 2009 hat die Nationale Investitionsagentur von Belarus die Aufgabe übernommen als vorübergehender (Antikrisen)Verwalter die finanzielle Lage und Zahlungsfähigkeit verschuldeter Unternehmen und mögliche Folgen eines Verkaufs des betroffenen Unternehmens zu begutachten.

Die Eröffnung eines Konkursverfahrens ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, um allen potentiellen Gläubigern die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Außerdem ist ein Konkursmasseverwalter einzusetzen. Sobald der Konkurs eines Wirtschaftssubjekts gerichtlich anerkannt ist, wird eine Liquidierungskommission bestellt, welche die Liquidierung des Unternehmens umsetzt. Dabei sind die Gläubiger und ihre Vertreter zur Mitsprache berechtigt. Die Befriedigung der Gläubiger orientiert sich nach einer gesetzlich festgelegten Ordnung. So stehen beispielsweise Schmerzensgeldforderungen vor Lohnzahlungen.
Präventivmaßnahmen
 Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in Belarus insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in Belarus durchaus gängig. Mit einer umfassenden EuroScore®  Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden.

Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.

Unternehmensrecherche / Solvenzprüfung
Eine Einsichtnahme in das tschechische Handelsregister "Obchodní rejstřík"  kann wichtige Informationen liefern, z.B. ob der tschechische Vertragspartner überhaupt ordnungsgemäß registriert ist, wie lange das Unternehmen bereits besteht, wer die Gesellschafter und sonstige vertretungs- und zeichnungsberechtigte Personen sind oder wie hoch das Stammkapital der Gesellschaft ist.

Das Handelsregister bietet für die Abfrage drei Varianten der Recherche an:Auch über das tschechische Gewerberegister "Živnostenský rejstřiník" kann eine Überprüfung über eine ordnungsgemäße Eintragung erfolgen.

Rechtsanwaltsgebühren
Die Kostenverteilung erfolgt wie im deutschen Recht, d.h. die unterliegende Partei hat die gesamten Prozesskosten, einschließlich der Anwaltskosten des Gegners, zu zahlen.Präventivmaßnahmen
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in der Republik Belarus insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in der Ukraine gängig. Mit einer umfassenden EuroScore®  Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen.

Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.

Unternehmensrecherche / Solvenzprüfung
Ein erster Check zur Seriosität Ihres Geschäftspartners kann und sollte über das Einheitliche Staatliche Register der juristischen Personen und Individualunternehmer (nachfolgend: Unternehmensregister) erfolgen. Leider erlaubt das Register keine online- Auskunft wie das vom russischen Register bzw. westlichen Registern bekannt ist. Es ist aber möglich, zumindest die Registrierung als solche online zu prüfen (BEL.BIZ Center for Business Communication) und im schriftlichen Wege eine vollständige Registerauskunft zu erhalten. Die Gebühren sind allerdings vergleichsweise hoch und betragen für inländische juristische Personen das 3-fache der Basisgebühr (also ca. 20 – 30 Euro) und für ausländische juristische Personen das 15-fache der Basisgebühr (also ca. 120 – 150 Euro) je Exemplar. Schon deshalb sollte man von seinem belarussischen Geschäftspartner verlangen, dass dieser die Auskunft beschafft und vorlegt.

Korruption
Beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegt Belarus Platz 123 (Deutschland Platz 13, Stand: Dezember 2012). Im Doing-Business-Report der Weltbank steht Belarus auf Platz 58 (Deutschland Platz 20), der Start eines Geschäfts wird jedoch mit Platz 9 besonders positiv bewertet.
Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus
Представительство немецкой экономики в Республике Беларусь

Prospekt Gasety Prawda 11
220116 Minsk, BELARUS
Tel./Fax: +375 17 2703893
E-Mail: info@ahk-belarus.org
www: http://www.belarus.ahk.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Посольство Федеративной Республики Германия
Uliza Sacharowa 26
220034 Minsk, BELARUS
Tel.: +375 17 2 17 59 00
Fax: +375 17 294 85 52
E-Mail: info@minsk.diplo.de www: https://minsk.diplo.de/
Belarusian Chamber of Commerce and Industry
Белорусская торгово-промышленная палата

Uliza Kommunisticheskaya 11
220029 Minsk, BELARUS
Tel.: +375 17 290 72 49
Fax: +375 17 290 72 48
E-Mail: mbox@cci.by www: https://www.cci.by/en/
Links:

Quellenhinweis::
BIHK Außenwirtschaftsportal, Bayern www.auwi-bayern.de - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, www.kiew.diplo.de - Coface Country Risks, www.coface.com - Deutsch - Ukrainische Industrie- und Handelskammer Minsk, www.belarus.ahk.de - Enzyklopädie Wikipedia, www.wikipedia.de - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, www.ec.europa.eu - Germany Trade & Invest, www.gtai.de - IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de, National Center of Legal Information of the Republic of Belarus, https://ncpi.gov.by/

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