Auslandsinkasso: Zypern
Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Zypern
Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen den Forderungseinzug in Zypern zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.![]() |
Zypern Kypros (Κύπρος) Republik Zypern |
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| Hauptstadt: Staatsform: Grösse: Einwohner: Landessprachen: Währung: Zeitzone: ISO-Code: Ländervorwahl: Coface Landesrating: Geschäftsklima: |
Nikosia Republik 9.251 km² 1,1 Mio Griechisch Euro € 1 Euro = 100 Cent UTC + 2 MEZ UTC + 3 MESZ März bis Oktober CY +357 |
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| Inkasso-Konditionen Erfolgsprovision: Auftragsgebühr: Adressermittlung: Bonitätsprüfung: |
(Außergerichtliches Inkasso) 18% Vertragskunden EUR 100,00 Sonstige Kunden EUR 150,00 EUR 46,00 EUR 48,00 |
Online Auftrag (nur Vertragskunden) Auftragsformulare für Einmalkunden EuroScore® Adressermittlung (EU) EuroScore® Wirtschaftsauskunft (EU) |
Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in der Republik Zypern – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.
Die Entscheidung, wer bei einem Zivilrechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat, liegt in Zypern im Ermessen des Gerichts. In der Regel erlegt es der unterlegenen Prozesspartei die Kosten auf. Der Richter kann jedoch beispielsweise auch beide Parteien zur alleinigen Tragung ihrer jeweiligen Kosten verurteilen.
2. Anwaltsgebühren
Anwaltshonorare berechnen sich grundsätzlich nach der zyprischen Rechtsanwaltsgebührenordnung. Die Mindestgebühr beträgt zurzeit 102,60 ¼ die Stunde. Üblich sind Honorarvereinbarungen, entweder nach Stundensätzen (ab 102,60 €) oder nach Streitwert. Erfolgshonorare in der Form, dass ein bestimmter Teil der eingeklagten Forderung im Erfolgsfall als Honorar geschuldet wird, sind nicht zulässig. Eine Honorarvereinbarung kann aber beispielsweise so ausgestaltet werden, dass zunächst die Gebührenordnung zugrunde gelegt wird, bei positivem Verfahrensausgang jedoch abweichend davon ein bestimmter Prozentsatz des Streitwertes zu zahlen ist. Die zyprischen Anwälte sprechen dabei auch von einem "Erfolgshonorar“.
Ist die Gebührenordnung nicht einschlägig und auch keine Honorarvereinbarung getroffen, müssen zyprische Anwälte nach Section 26 der Standes-Verhaltensregeln der zyprischen Rechtsanwaltskammer (Code of Conduct) unter anderem Kriterien wie die aufgewendete Zeit, die Schwierigkeit des Falls, den Streitwert und die finanzielle Situation des Mandanten bei der Festlegung ihres Honorars berücksichtigen.
Für die Vollstreckbarerklärung deutscher Entscheidungen in der Republik Zypern muss der Vollstreckungsantrag an das zuständige zyprische Distriktsgericht gestellt werden. Bei der Suche nach dem für die Anerkennung und Vollstreckung örtlich zuständigen Gericht in Zypern kann auf den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen zurückgegriffen werden.
2. Zwangsvollstreckung
Die Vollstreckung eines zypriotischen vollstreckbaren Titels ), d.h. einer vollstreckbaren Gerichtsentscheidung, eines dortigen Schiedsspruchs oder aber einer für sofort vollstreckbar erklärten notariellen Urkunde innerhalb Republik Zypern richtet sich nach zypriotischem Recht.
Das Insolvenzrecht in Zypern ist für als company organisierte zyprische Unternehmen im Gesellschaftsgesetz des Landes (Companies Law) verankert. Ein unfreiwilliges Planinsolvenzverfahren kann auch seitens eines Gläubigers der company eingeleitet werden. Dieses führt allerdings zur Auflösung des Unternehmens und ist langwierig.
Eine company aus Zypern wird als insolvent betrachtet, wenn sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dies wird unter anderem vermutet, wenn die zyprische company eine Schuld von mehr als 854,30 Euro trotz schriftlicher Aufforderung des Gläubigers binnen bestimmter Frist nicht zahlt.
Alternativ zu einem Planinsolvenzverfahren stehen in Zypern mehrere Unternehmensreorganisationsverfahren zur Verfügung, die die company oder ihre Gläubiger in Gang setzen können.
2. Forderungsanmeldung
Gläubiger haben ihre Forderungen in Planinsolvenzverfahren über zyprische companies beim jeweiligen Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung soll nicht nur eine detaillierte Forderungsaufstellung nebst Belegen enthalten, sondern darüber hinaus insbesondere eine eidesstattliche Versicherung (affidavit).
3. Insolvenzregister
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in Zypern insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in Zypern durchaus gängig. Mit einer umfassenden EuroScore® Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden.
Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.
Unternehmensrecherche / Solvenzprüfung
Eine Einsichtnahme in das zypriotische Unternehmensregister "Μητρώο Εταιρειών" kann wichtige Informationen liefern, z.B. ob der zypriotische Vertragspartner überhaupt ordnungsgemäß registriert ist, wie lange das Unternehmen bereits besteht. Jedermann kann Online prüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen in den Registern (Μητρώα) der Abteilung eingetragen ist und welchen Status es hat (gelöscht oder aktiv). Das Unternehmensregister wird vom Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus (Υπουργείο Εμπορίου, Βιομηχανίας και Τουρισμού) geführt.
Die Abteilung Kapitalgesellschaften (Κλάδος Εταιρειών) ist zuständig für das Registrieren, Überprüfen, Kontrollieren und Löschen von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sowie von Genossenschaften und eingetragenen Firmen und ist Teil des Unternehmensregisteramts (Τμήμα Εφόρου Εταιρειών) beim Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus (Υπουργείο Εμπορίου, Βιομηχανίας και Τουρισμού).
Verfügbare Online-Dienste:
- Online-Antrag auf Genehmigung eines Firmennamens/eingetragenen Firmennamens, vorausgesetzt der Antragsteller hat bei der Abteilung ein Konto, sowie Online-Informationen über die Suchergebnisse nach dem Namen unter allen Antragsstellern, unabhängig davon, ob der Antrag über das Internet gestellt wird oder nicht
- jedermann kann Online eine Suche unter den registrierten Unternehmen durchführen und deren Status ermitteln (gelöscht oder aktiv) unabhängig davon ob er ein Konto bei der Abteilung hat oder nicht
- Formulare und Anträge für die Abteilung Kapitalgesellschaften
- Bürger können Informationen zu den Gebühren und Kosten jedes Formulars und jedes gestellten Antrags erhalten
- für die Abteilung Kapitalgesellschaften liegen Statistiken (Στατιστικά Στοιχεία Εταιρειών) vor.
Anwaltsgebühren
Die Anwaltskosten trägt in der Regel die unterlegene Partei, können aber im Einzelfall vom Gericht auch anders verteilt werden. Hingewiesen sei auf die häufig ungewöhnlich lange Verfahrensdauer (vor dem District und vor dem Supreme Court bis zu 5 Jahre)
| Industrie- und Handelskammern Zypern Cyprus Chamber of Commerce and Industry 38, Grivas Dhigenis Ave. & 3, Deligiorgis Str. 1509 Nicosia ZYPERN Tel.: +357 22-889800 Fax: +357 22-669048 E-Mail: chamber@ccci.org.cy Internet: www.ccci.org.cy |
Deutsche Botschaft Nikosia German Embassy Nicosia 10, Nikitaras Street 1080 Nicosia ZYPERN Tel.: +357 22-451145 Fax: +357 22-665694 E-Mail: info@nikosia.diplo.de Internet: www.nikosia.diplo.de |
Rechtsanwaltskammer Zypern Cyprus Bar Association Florinis 11, off.101, 1stFloor 1065 Nicosia ZYPERN Tel: +357 22-873300 Fax: +357 22-873013 E-Mail: cybar@cytanet.com.cy Internet: www.cyprusbarassociation.org |
Links:
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Quellenhinweis: |
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