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Business-to-Business Inkasso im GeschäftskundenbereichBei Forderungen im Business-to-Business-Bereich sind vor allem zwei Dinge von entscheidender Bedeutung: Unverzügliche und schnelle Ansprache und ein Procedere im Forderungsmanagement, welches den spezifischen Anforderungen und Geschäftsbeziehungen Ihres Unternehmens Rechnung trägt.Speziell bei großvolumigen Forderungen ist eine individuelle, fallspezifische Bearbeitung notwendig. Hat doch der Forderungsausfall in diesen Größenordnungen erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis eines Unternehmens. Unsere Kunden werden hier durch besonders branchenkundige Mitarbeiter als ständige Ansprechpartner betreut. Ohne die Fronten zu verhärten, realisieren wir für unsere Kunden die bestmögliche Rückführung der ausstehenden Forderung. Denn schließlich liegt es in Ihrem Interesse, dass Ihr Kunde zahlt, aber auch weiterhin Ihr Kunde bleibt. Unser B²B Firmeninkasso bietet Ihnen diese Vorteile:
Grundsätzlich gilt: Je früher eine Forderung an uns zum Inkassoverfahren übergeben wird, desto größer sind die Realisierungsaussichten. Deshalb ist es wichtig, Ihren Kunden frühzeitig anzusprechen, am besten schon, wenn erste Warnzeichen auf eine Gefährdung des Rechnungsausgleichs hindeuten. Wenn Sie uns gleich nach überschreiten des Zahlungsziels die entsprechenden Informationen und Daten übermitteln - auch per E-Mail oder Fax -, können wir durch sofortige Kontaktaufnahme mit der Schuldnerfirma den Grund für den Zahlungsverzug klären, die Zahlung anmahnen und gegebenenfalls die Forderung noch absichern. Während des gesamten Mahnprozesses bietet das Telefoninkasso wertvolle Unterstützung. Es stellt einen direkten Kontakt zum Schuldner her, um gemeinsam mit ihm seine finanziellen Umstände zu klären und einen Weg zur Begleichung seiner Schulden festzumachen. Zeigt sich die Schuldnerfirma aber starr und uneinsichtig, sorgen wir durch die schnelle Titulierung für die Absicherung Ihrer Forderung. Um die Beitreibung Ihrer Forderung zu ermöglichen, werden anschließend sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wenn nötig bis hin zur Beantragung eines Insolvenzverfahren |




