Inkasso-Glossar: Auftraggeber
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AuftraggeberAuftraggeber nennt man den Gläubiger der Forderung im rechtlichen Verhältnis zum Inkassounternehmen. Er erteilt dem Inkassounternehmen im Rahmen des Inkassovertrages den Auftrag, die Forderung einzuziehen.[Zurück zum Stichwortverzeichnis] |




