Die Frist für die Umstellung auf das neue einheitliche SEPA-Format wird verlängert. Die Brüsseler Botschafter der 28 EU-Staaten billigten eine entsprechende Vereinbarung mit dem Europaparlament.
Geldtransfers von Unternehmen und Vereinen sind damit noch bis zum 1. August im alten Format möglich. Danach werden alle Überweisungen und Lastschriften in Euro – auch innerhalb Deutschlands – nach dem europaweit einheitlichen SEPA-Verfahren abgewickelt. Von der Fristverlängerung ausdrücklich nicht betroffen ist allerdings das ausschließlich zwischen Unternehmen genutzte Abbuchungsauftragsverfahren. Hier ist in jedem Fall bereits jetzt eine Umstellung auf das neue Verfahren der SEPA-Firmenlastschrift erforderlich.
Um es gleich vorwegzunehmen: Wenn Sie zu den Kunden gehören, die ihre Gebühren und Auslagen schon heute von uns einziehen lassen, müssen Sie gar nichts tun. Wir haben Ihre Einzugsermächtigung bereits automatisch an das neue Verfahren angepasst und stellen Ihnen SEPA hier vor.
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Außerdem können sich Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen für ihre Kontoführung dank SEPA unabhängig von ihrem Wohnort das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis in ganz Europa aussuchen.
Die IBAN beginnt immer mit dem Länderkennzeichen (z.B. DE für Deutschland) und der zweistelligen Prüfziffer. Dann folgen Bankleitzahl und Kontonummer.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann und muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.
Die Gläubiger-ID in Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut:
- Die Stellen 1-2 enthalten den Ländercode für Deutschland DE, als Land der Ausgabe der Gläubiger-ID.
- Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer berechnet wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Geschäftsbereichskennung.
- Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung, die vom Lastschriftgläubiger - beispielsweise zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche oder Filialen des Lastschriftgläubigers - beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Nicht zulässig sind Blanks, Sonderzeichen und Umlaute. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben "ZZZ" belegt.
- Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird b. a. w. immer mit '0' belegt.
ADF EuroScore tritt künftig mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE27ADF00000000453 auf.
Das SEPA-Lastschriftmandat löst damit die bisher bekannte Einzugsermächtigung ab.
Weiterführende Informationen zu dem Thema SEPA erhalten Sie auch auf den folgenden Webseiten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband › https://www.bundesbank.de›