Die Relevanz des BMG für die EuroScore® Adressermittlung

Seit dem 01. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Darin sind auch Neuerungen in Bezug auf einfache Melderegisterauskünfte geregelt.
 

  • Das BMG führt zu rechtlichen Anpassungen, die wir in unseren AGB berücksichtigen. EuroScore® Adressermittlung Kunden müssen bitte vor der Auftragserteilung unsere aktualisierten AGB einmalig akzeptieren.
     
  • EuroScore® ermittelt in bis zu 45% der Fälle neue Adressen, ohne dass eine Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) notwendig wird.
     
  • Dies bedeutet, dass Adressen über interne und externe Datenbanken recherchiert werden (Stufe 1, 2, und 3). Erst wenn in diesen Stufen keine neue Adresse ermittelt werden kann, wird eine Einwohnermeldeamtsanfrage in der 4. Ermittlungsstufe durchgeführt.
     
  • Wir maximieren durch diese stufenweise Ermittlungsart Ihren Ermittlungserfolg bei minimalen Kosten! Wird die Adressermittlung bereits in den Stufen1, 2 oder 3 abgeschlossen, kommt Ihnen der Preis- und Zeitvorteil zu Gute.
     
  • Wie sich die Gebührenerhöhungen auf die EuroScore®  Preise auswirken, können wir erst in den kommenden Tagen klären, wenn alle Bundesländer ihre neue Preispolitik kommuniziert haben. Noch immer haben sich viele Ämter diesbezüglich nicht geäußert.