Die wichtigsten Sicherungsformen im Auslandsgeschäft

Wie vermindert man das Risiko eines Forderungsausfalls im Ausland.

Zur Einschätzung verschiedener Länderrisiken (z.B. Strukturrisiko, Liquiditätsrisiko, Zahlungsweise, etc.) können Informationen der EuroScore Wirtschaftsauskunft eine solide Datenbasis zur Forderungsabsicherung bei der Vertragsgestaltung liefern. Um das Restrisiko zu minimieren können Sicherungsmittel, Zahlungs- und Lieferbedingungen so an die wirtschaftliche Lage und die Zahlungsweise des Kunden angepasst werden.

Die Vorauszahlung oder Anzahlung ist für Sie die beste und sicherste Form der Absicherung. Obschon diese Form der Zahlungsvereinbarung in vielen Ländern durchaus üblich ist und viele Exporteure damit gute Erfahrungen gemacht haben, fürchten exportierende Unternehmen durch ihre Forderung nach Vorauskasse den Auftrag nicht zu erhalten. Diese Befürchtung ist jedoch in vielen Ländern unbegründet. Gerade bei Erstgeschäften hat es sich durchgesetzt, dass ein Teil des Auftragswertes als Vorkasse bezahlt wird.
Ein Akkreditiv ist ein vom Kaufvertrag, mit dem es im Zusammenhang steht, rechtlich vollkommen unabhängiges Geschäft. Der Käufer beauftragt seine Bank, einen so genannten "Letter of Credit" zu Gunsten des Lieferanten zu eröffnen. Im Akkreditiv selbst werden Ware und Lieferbedingungen beschrieben, Fristen festgelegt und die Vorlage bestimmter Akkreditivdokumente detailliert benannt. Die beteiligten Banken haben in keiner Hinsicht mit dem zugrundeliegenden Lieferverträgen zu tun. Die Akkreditivverpflichtung der Bank ist vom Warenkontrakt vollkommen losgelöst. Als Konsequenz daraus ist bei der Aufsetzung und Formulierung von Akkreditiven große Sorgfalt geboten. Die Banken prüfen ausschließlich die ihnen vorgelegten Dokumente auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Akkreditivbestimmungen. Es erfolgt keine Prüfung der Ware.

Ein Akkreditiv ist bei Abschlüssen mit unbekannten Partnern zu empfehlen. Achten Sie darauf, dass der Importeur mit einer erstklassigen Bank zusammenarbeitet. Wenn Sie das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Bank des Importeurs ausschließen wollen, sollten Sie ein bestätigtes Akkreditiv vereinbaren. Dabei verpflichtet sich eine Bank im Inland (Schweiz) zusätzlich zur ausländischen eröffnenden Bank zur Zahlung, wenn Sie als Exporteur ordnungsgemäß die Dokumente einreichen.

Die Kosten des Akkreditivs für Käufer und Verkäufer sind individuell und können sich in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen jederzeit ändern. Maßgebliche Faktoren sind dabei unter anderem die Bonität des Kunden und das jeweilige Länderrisiko. Zusätzlich können beispielsweise politische Faktoren in den Zielländern die Kosten beeinflussen.
Der regresslose Ankauf von später fälligen Exportforderungen durch Banken oder Spezialinstitute wird als Forfaitierung bezeichnet. Anders als beim Factoring wird Forfaitierung auf einzelne Exportforderungen mit mittel- bis langfristigem Charakter angewendet. Der Forderungskäufer übernimmt dabei alle wirtschaftlichen und politischen Risiken des zugrundeliegenden Auslandsgeschäfts. Der Forderungsverkäufer (Exporteur) trägt nur noch das Gewährleistungsrisiko. Eine Forfaitierung bietet für den Exporteur den Vorteil, dass er damit seine Bilanz entlastet, die Liquidität erhöht und in der Regel Verwaltungs- und Versicherungskosten einsparen kann.

Die Kosten einer Forfaitierung sind nicht zu unterschätzen. Sie bestehen aus einer Bereitstellungsprovision und aus einem Abschlag, der sich nach dem Länderrisiko, der Laufzeit, der Bonität des Käufers/Schuldners, den Sicherheiten und der allgemeinen Marktsituation richtet.
Unter Exportfactoring versteht man den regelmässigen regresslosen Verkauf der Exportforderungen an ein Spezialinstitut. Einzelforderungen übernimmt das Spezialinstitut (Factor) in der Regel nicht. Der Exporteur tritt seine Forderung an den Forderungskäufer (Factor) ab und erhält zwischen 80 bis 90% des Forderungsbetrags sofort. Die Differenz gelangt zunächst auf ein so genanntes Sperrkonto und wird so lange vom Factor einbehalten, bis beispielsweise feststeht, dass keine Liefermängel vorliegen oder der Kunde gezahlt hat. Der Exporteur kann mit dem Exportfactoring zahlreiche Vorteile realisieren:
 
  • Der Factor übernimmt in der Regel das Forderungsausfallrisiko (gegen eine zusätzliche Prämie).
  • Der Factor verwaltet die Forderungen und kümmert sich um das Mahnwesen.
  • Wichtig: Der Factor übernimmt nur Forderungen, bei denen die vorgängige Bonitätsprüfung positiv ausfiel. Zudem muss die Forderung im vereinbarten bzw. vom Factor gewährten Kreditlimit liegen.
Eine kostengünstige Möglichkeit ist die Finanzierung übereinen Wechsel. Der Exporteur kann den Wechsel bei seiner Bank diskontieren Jassen, um damit entsprechende Liquidität zu erhalten. Im Auslandsgeschäft empfiehlt sich die Absicherung über einen bankavalierten Wechsel nur zwischen Geschäftspartnern, die bereits eine breite Vertrauensbasisaufgebaut haben. Der Exporteur hat keine Sicherheit, wann genau der Wechsel in seinen Besitz übergeht.
Losgelöst vom zugrundeliegenden Geschäft haftet die Garantie gebende Bank, sobald der Abnehmer die Zahlung verweigert. Die Bank ihrerseits wird in diesem Fall die Forderung beim Importeur (Käufer) geltend machen, der dadurch selbst bei einer mangelhaften Lieferung zur Zahlung verpflichtet ist. Daher stellt die Bankgarantie aus Sicht des Importeurs (Käufers) ein nicht tragbares Risiko dar und wird deshalb kaum genutzt.
Die Kreditversicherer bieten im Rahmen eines Mantelvertrags (selten werden nur Einzelforderungen versichert) Schutz vor wirtschaftlichen Risiken. Bei einer privaten Kreditversicherung richten sich die Kosten primär nach dem Umsatz.

Wichtig ist auch hier; die Kreditversicherung übernimmt nur Forderungen, die im vereinbarten Limit liegen und wo die Bonität vorgängig geprüft wurde. Die hierfür anfallenden Bearbeitungsgebühren werden Ihnen separat verrechnet.
Eine weitere Form der Absicherung besteht in der Lieferung der Waren unter Eigentumsvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Verkäufer sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur  Bezahlung des Kaufpreises vorbehält. Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen, das Eigentum geht aber erst mit der &en Bezahlung der Ware auf ihn über. Die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt sichert nicht die Zahlung ab, sondern bietet erst eine Absicherung im Fall des Forderungsausfalls. Problematisch wird es dann, wenn der Abnehmer die Ware, die der Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, verarbeitet oder weiterverkauft.

Bereits innerhalb Europas ist der so genannte verlängerte Eigentumsvorbehalt in einigen Ländern an sehr hohe Anforderungen und Formvorschriften gebunden und in der Praxis kaum praktikabel. Andere Länder außerhalb Europas, wie beispielsweise die USA, kennen den Eigentumsvorbehalt überhaupt nicht. Einfach umzusetzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der einfache Eigentumsvorbehalt in Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Niederlande und in Österreich.


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