DRB: Gerichtsvollzieherwesen muss in staatlicher Hand bleiben

Der Deutsche Richterbund (DRB) wendet sich in einer Stellungnahme vom Mai 2010 gegen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichstvollzieherwesens (BT-Drs. 17/1225).
 
Das Gerichtsvollzieherwesen sei nicht nur Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sondern gehöre zum Kernbereich hoheitlicher Aufgaben. Befugnisse des Gerichtsvollziehers, wie etwa Durchsuchungen einer Wohnung, Pfändungen, die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen und im äußersten Fall sogar die Anwendung körperlicher Gewalt, seien mit großer Verantwortung verbunden, weshalb sie in staatlicher Hand bleiben müssten und nicht Privaten übertragen werden dürften.
 
DRB: Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben
 
Das Gewaltmonopol müsse nach wie vor beim Staat liegen, fordert der DRB. Durch die geplante Herauslösung der Gerichtsvollzieher aus dem öffentlichen Dienst mit der damit verbundenen Bejahung der wirtschaftlich-unternehmerischen Prägung seiner Tätigkeit entstehe die Gefahr, dass diese nicht mehr als Ausübung öffentlicher Gewalt angesehen werden könnte und über die europäische Dienstleistungsfreiheit Strukturen in diesem Bereich entstehen, die einer geordneten, nicht nur an kommerziellen Interessen ausgerichteten Vollziehung von Urteilen widersprechen.
 
Keine Effizienzsteigerung bei Übertragung der Gerichtsvollziehertätigkeit auf Beliehene
 
Auch der Annahme, es werde durch die Übertragung der Gerichtsvollziehertätigkeit auf Beliehene eine Effizienzsteigerung erzielt, könne nicht gefolgt werden, schreibt der DRB weiter. Mit der geplanten Reform würden die Risiken einer effizienten und kostendeckenden Zwangsvollstreckung auf Gläubiger, Schuldner und Beliehene verlagert. Sollten Effizienzsteigerungen durch beschränkten Wettbewerb zu erzielen sein, so könne dies auch durch eine Lockerung der Zulassungsbeschränkungen geschehen, ohne die Gerichtsvollzieher zu Beliehenen zu machen.
 
 Quelle: Deutscher Richtrerbund (DRB)