Inkasso-Verband (BDIU) warnt vor ITM Moskau-Inkasso

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) wehrt sich gegen zwielichtige Konkurrenz "Russisch-Inkasso".

In einer Pressemitteilung erklärt der Verband, gerade in der heraufziehenden Wirtschaftskrise sinke die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr. Diese Situation nutzten unseriöse Anbieter aus, indem sie Inkasso "auf russische Art" versprächen. Dabei werde oft massiver Druck und kriminelle Handlungen in Aussicht gestellt.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) stellt klar: "Mit seriösem Forderungsmanagement hat das nichts zu tun." Wolfgang Spitz, Präsident des  Wirtschaftsverbandes, warnt: "Gläubiger, die sich auf solche illegalen Vorgehensweisen einlassen, können sich strafbar machen."

Jetzt droht einem Unternehmen, das unter dem Namen "Inkasso-Team Moskau (ITM)" agiert hat, eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Celle. Bereits im Juni hatte das Landgericht Köln der Firma, die über keine behördliche Inkassoerlaubnis verfügt, untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut Gericht war die Geschäftstätigkeit des Beklagten zudem "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen". Der BDIU war Kläger in diesem Verfahren.

In den jüngsten Ermittlungen vermuten die Behörden, dass die Auftraggeber von "ITM" nicht die ihnen vertraglich zugesicherten Leistungen erhalten haben. Nach Ansicht der Ermittler ist dabei ein Schaden von 1,2 Millionen Euro entstanden. Im Zuge des Verfahrens konnten bislang rund 1,1 Millionen Euro von "ITM" sichergestellt werden. Daher rät der BDIU Geschädigten, ihre Ansprüche bei den zuständigen Behörden geltend zu machen. Aufgrund des hohen Schadenswertes ist das Verfahren inzwischen auf die Staatsanwaltschaft Stade übergegangen, die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist.

"Seriöse Inkassounternehmen versuchen einen Interessensausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern herzustellen", macht BDIU-Präsident Spitz deutlich. "Gläubiger sollten sich erkundigen, ob ein Inkassounternehmen über die erforderliche Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verfügt.

Der BDIU hat dem zuständigen Oberstaatsanwalt inzwischen die fachliche Unterstützung des Inkassoverbandes in dem aktuellen Verfahren angeboten.

Quelle: BDIU