Keine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

Justizminister Heinz Georg Bamberger traf sich heute mit dem Vorsitzenden Jürgen Stammer und weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gerichtsvoll-zieher Bundes e.V., Landesverband Rheinland-Pfalz. Ein Gesprächsthema war unter anderem die mögliche Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens.
 
Bamberger bekräftigte die Haltung unseres Landes. "Rheinland-Pfalz lehnt eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens ab. Es ist nicht richtig, dass der Staat einen Teil der Zwangsvollstreckung und damit eine originär hoheitliche Aufgabe aus der Hand gibt, die mit ganz erheblichen Eingriffen in Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Die Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher pfändet und versteigert bewegliche Sachen der Schuldnerin oder Schuldners. Sie oder er darf die Wohnung der Schuldnerin oder Schuldners öffnen und durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert und sogar die Schuldnerin oder Schuldner verhaften, um sie oder ihn zur eidesstattlichen Versicherung ihrer oder seiner Vermögensverhältnisse zu zwingen. Weiter darf auch ein möglicher Widerstand der Schuldnerin oder Schuldners gebrochen werden. Diese Befugnisse berühren wesentlich die Grundrechte des Eigentums, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie der Freiheit der Person. Derart einschneidende Befugnisse müssen unmittelbar in der Hand des Staates bleiben", so Bamberger.
 
Weiterhin würde eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zu einer Erhöhung der Zwangsvollstreckungskosten um ein Mehrfaches führen. Diese Kostenexplosion ginge nicht nur zu Lasten der Schuldnerin oder Schuldners. Denn als Auftraggeberin oder Auftraggeber muss die Gläubigerin oder Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen, wenn die Schuldnerin oder Schuldner hierzu nicht im Stande ist.
 
"Es erscheint nicht gerechtfertigt, Bürgerinnen und Bürger, die zur zwangsweisen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen auf die Inanspruchnahme von Gerichtsvollziehern angewiesen sind, mit diesen Mehrkosten zu belasten", betonte Bamberger.
 
Quelle: Ministerium der Justiz, RLP