Neue Auskunftsmerkmale der EuroScore Bonitätsauskünfte.

Wichtige Änderung bei EuroScore Bonitätsauskünften

Zum 01.01.2013 tritt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft.

Dieses hat Auswirkungen auf die Schuldnermerkmale in Ihren B2B- sowie B2C-Auskünften.

Die bisherigen Negativmerkmale "Eidesstattliche Versicherung" sowie "Haftanordnung" werden ab dem 01.01.2013 wie folgt bezeichnet:

  • Nichtabgabe der Vermögensauskunft (nach ZPO oder AO)
    (Gleichzusetzen mit der ehemaligen Haftanordnung zur Abgabe der EV)
     
  • Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen (nach ZPO oder AO)
    (Gleichzusetzen mit der ehemaligen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung)
     
  • Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (nach ZPO oder AO)
    (Gleichzusetzen mit der ehemaligen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung)

Die Merkmalsänderung betrifft nachfolgende EuroScore Produkte:

Personenauskünfte
NegativCheck - Schuldnerregisterauskunft
CollectionCheck - Inkassoauskunft
ConsumerCheck - Kompakt Bonitätsprüfung Privatpersonen
ConsumerCheck Plus - Premium Bonitätsprüfung Privatpersonen

Firmenauskünfte
LegalCheck - Rechtsformauskunft / Handelsregisterauskunft
BoniCheck - Firmenkurzauskunft / Bonitätsprüfung Firmen
CreditCheck - Firmenkompaktauskunft / Kompakt Bonitätsprüfung Firmen
BusinessCheck - Firmenvollauskunft / Premium Bonitätsprüfung Firmen

Spezialauskünfte / Branchen
MieterCheck - Bonitätsprüfung speziell für Vermieter
CombiCheck - Kombinationsprüfung Privatpersonen & Firmen

Sämtliche Schuldnerverzeichniseinträge vor dem 01.01.2013 werden weiterhin als "Eidesstattliche Versicherung" bzw. "Haftanordnung" benannt.