Verbesserung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung

Immer wieder werden Haushalte in Deutschland mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt. Häufig entstehen daraus für die Verbraucher unangenehme Folgen. Um zukünftig unseriöses Telefonmarketing einzudämmen und die Rechte der Verbraucher zu stärken, beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. Mai 2011 die Einbringung eines entsprechenden Gesetzes.
 
Die Zahl der Fälle bleibt alarmierend. Allein 2010 verzeichnete die Bundesnetzagentur weit über 72.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen verweist auf eine hohe Zahl von Anrufen, mit denen ohne vorheriges Einverständnis Verbraucher in Verkaufsgespräche verwickelt werden.
 
Dabei schrecken Anbieter nicht davor zurück, sich selbst als Verbraucherschützer vorzustellen und Datenschutzpakete zu versprechen, die vor Datenmissbrauch und unlauterer Werbung schützen sollen. Die Methoden zur Beschaffung von Kontonummern und anderer persönlicher Daten sind vielfältig.
 
Mit dem Thema beschäftigte sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. Mai 2011. Auf der Agenda stand ein Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausweitung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung.
 
Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig Werbeanrufe nur zulässig sind, wenn der Verbraucher dem vorher schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat. Bisher reicht eine mündliche Einwilligung aus.
 
Kernpunkt des neuen Gesetzes soll die sogenannte "Bestätigungslösung" sein. Stimmt ein Verbraucher am Telefon dem Kauf einer Ware oder Dienstleitung zu, soll der Vertrag erst wirksam werden, wenn er dies schriftlich innerhalb von 14 Tagen bestätigt. Das Unterschieben von Verträgen würde damit erheblich erschwert und die Beweissituation zugunsten der Verbraucher deutlich verbessert.
 
Außerdem soll die Höchstgrenze für Bußgelder gegen Firmen, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten, von derzeit 50.000 auf 250.000 Euro angehoben werden. Ziel ist ein erhöhter Abschreckungseffekt für unseriöse Anbieter.
 
In der Plenardebatte zum Entwurf verwiesen die Minister Thomas Kutschaty (NRW) und Peter Friedrich (Baden-Württemberg) sowie die Berliner Senatorin Gisela von der Aue übereinstimmend auf die Vielzahl unzulässiger Webeanrufe und die massiven Beschwerden durch Verbraucher. Daraus resultiere eine besondere Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen. Am Anschluss stimmte der Bundesrat mehrheitlich für die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag.
 
Werbeanrufe gegen den Willen der Verbraucher sind schon jetzt verboten, auch bestehen Möglichkeiten, am Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen. Basis dafür ist seit August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Betroffenen häufig unzureichend über ihre Rechte aufgeklärt werden und unseriöse Firmen sich nicht an die Vorgaben halten.

Quelle Bundesrat.de