Zentrales Vollstreckungsgericht für Rheinland-Pfalz kommt nach Kaiserslautern

Das zukünftige zentrale Vollstreckungsgericht für Rheinland-Pfalz wird in Kaiserslautern seine Arbeit aufnehmen. Das teilt der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff  am 14.03.2012 in Mainz mit.

In erster Linie wird damit eine bundesgesetzliche Regelung umgesetzt.

"Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen die Informationsbeschaffung für die Gläubigerinnen und Gläubiger verbessert. Das Gesetz sieht unter anderem die zentrale Verwaltung der elektronischen Vermögensverzeichnisse und die zentrale Führung des Schuldnerverzeichnisses durch ein mittels Rechtsverordnung zu bestimmendes landesweites zentrales Vollstreckungsgericht vor“, erklärte Hartloff.

Das werde zu einer Verbesserung der Durchsetzung von Gläubigerforderungen führen, da beispielsweise zukünftig ein Gerichtsvollzieher Informationen schnell in elektronischer Form abrufen und Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen kann.

Durch die 21. Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit soll in Abstimmung das Amtsgericht Kaiserslautern als Standort für das zentrale Vollstreckungsgericht in Rheinland-Pfalz bestimmt werden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Hintergrund Information:

Vollstreckungsgerichte sind für die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Anordnungen von Vollstreckungshandlungen zuständig. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung - damit wird die Durchsetzung eines materiellen Anspruchs mit staatlichem Zwang bezeichnet - durch den Gerichtsvollzieher ist ihnen die mit dieser Vollstreckungshandlung resultierende Führung des Schuldnerverzeichnisses und die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse übertragen.

Andere alltägliche Beispiele, bei denen die Mitwirkung des Amtsgerichts als Vollstreckungsgerichts notwendig ist, sind etwa Lohn- oder Kontopfändungen. Das Vollstreckungsgericht ist aber auch zuständig für die Gewährung von Vollstreckungsschutz, beispielsweise bei einer bevorstehenden Wohnungsräumung durch den Gerichtsvollzieher.

Quelle: Pressemitteilung: RLP Ministerium der Justiz vom 14.03.2012