Informationen zum Thema Forderungseinzug (Inkasso) und Wirtschaftsauskünfte
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Gläubiger können die Kosten für die Einschaltung eines Inkassounternehmens "grundsätzlich als Verzugsschaden geltend machen". Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt (Beschluss vom 7. September 2011 - 1 BvR 1012/11).