Allgemeine Geschäftsbedingungen - EuroScore® - Wirtschaftsauskunft
Einleitung
Die ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH ist als
justizbehördlich zugelassenes Inkassounternehmen auf den Einzug von Forderungen, der Ermittlung von Anschriften
unbekannt verzogener Personen und Firmen sowie auf die Erteilung von
Wirtschaftsauskünften und Negativmerkmalen spezialisiertes Unternehmen, das zu diesem Zweck auch
für andere Unternehmen tätig ist.
Dies vorausgeschickt gelten für EuroScore®
Bonitätsprüfung & Wirtschaftsauskünfte folgende Bedingungen:
§ 1
EuroScore® vermittelt über Ihren
Processingpartner EUROPRO Gesellschaft für Data Processing mbH den Zugang zu Datenbanken renommierter
Wirtschaftsauskunfteien und schafft die technischen Zugangsvoraussetzungen und stellt dem Auftraggeber einen geschützten Kundenbereich zur Verfügung.
§ 2
EuroScore® ist nicht involviert in die Ermittlung, Zusammenstellung und Auswertung von Bonitätsdaten. Die betreffenden Wirtschaftsauskunfteien recherchieren die bonitätsrelevanten Angaben aus unterschiedlichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte). Weder hat
EuroScore® Einfluss auf die Zusammensetzung der Datensätze, noch ist
EuroScore® technisch und/oder rechtlich in der Lage, die Qualität der Datensätze zu überprüfen.
§ 3
Die Wirtschaftsauskunfteien bemühen sich in besonderem Maße um Aktualität. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass bonitätsrelevante Angaben im Zeitpunkt des Abrufs des Datensatzes durch den Auftraggeber noch nicht verarbeitet sind (z.B. verzögerter Eintrag im Schuldnerverzeichnis).
§ 4
EuroScore® weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten insoweit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterfällt, als es sich um Angaben über eine natürliche Person handelt. Der Anwendungsbereich des BDSG ist nicht beschränkt auf Angaben über Verbraucher, respektive Privatpersonen. Das BDSG findet auch dann Anwendung, wenn Angaben über Gewerbetreibende (z.B. Einzelkaufmann) oder Freiberufler (z.B. Arzt, Rechtsanwalt) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dem Anwendungsbereich des BDSG entzogen sind allein Angaben über juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Verein).
Soweit der Auftraggeber im Anwendungsbereich des BDSG Bonitäts-Daten über eine natürliche Person erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist er als die verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BSDG auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit verpflichtet. Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden als Ordnungswidrigkeit, mit unter auch als Straftat, geahndet. Zulässig ist für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personen-bezogener Daten, wenn der Betroffene, dessen Bonität überprüft werden soll, in Kenntnis der Umstände ausdrücklich eingewilligt hat. Ohne eine solche Einwilligung des Betroffenen bedarf das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten für eigene Zwecke eines berechtigten Interesses nach näherer Maßgabe von § 28 BDSG.
In der Regel rechtfertigt die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung, bei der der Auftraggeber Waren oder Dienstleistungen kreditiert, die Einholung von Bonitätsauskünften. Von Gesetzes wegen ist der Auftraggeber gehalten, die Umstände des Einzelfalles daraufhin zu prüfen, ob ein Erlaubnistatbestand einschlägig ist. Entsprechendes gilt für die grundsätzlich bestehende Verpflichtung des Auftraggebers, den Betroffenen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der ihn betreffenden Daten zu unterrichten.
§ 5
Der Auftraggeber erhält die Bonitätsdaten von den Wirtschaftsauskunfteien ausschließlich zur Nutzung für eigene Zwecke. Im Verhältnis zu den Wirtschaftsauskunfteien ist es dem Auftraggeber daher untersagt, die Bonitätsdaten an Dritte weiterzugeben oder die Daten zum Aufbau eines elektronischen Archivs zu verwenden. Der Auftraggeber ist gegenüber den Wirtschaftsauskunfteien verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter auf das Daten-Geheimnis zu verpflichten und die Daten nur für den eigenen Bedarf und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
§ 6
Die Haftung der EuroScore® für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist auf den
50-fachen Auftragswert beschränkt. Unbeschränkt haftet
EuroScore® für eine Verletzung von Leben oder körperlicher Unversehrtheit sowie -unbesehen des verletzten Rechtsguts- für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
EuroScore® - Wirtschaftsauskunft
ein Dienst der
ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH
Inkassodienst - Wirtschaftsauskunft - Anschriftenermittlung
Asternweg 2, 35463 Fernwald
Tel. +49-(0)641-94014-0
Fax. +49-(0)641-493574
Internet: www.adf-inkasso.de
Email: euroscore@adf-inkasso.de
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