Privatinsolvenzen bis 2017 - Gläubiger verlieren 98 % ihrer Forderungen

Von den 142 086 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte bis zum Jahresende 2017 in 84,7 % der Fälle (120 403) die Schuldner von ihrer Restschuld befreit.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab es die meisten Restschuldbefreiungen bei Verbraucherinsolvenzverfahren (91 258 oder 85,9 % der insgesamt 106 291 Fälle). Darüber hinaus wurde bei 17 422 Insolvenzverfahren von ehemals selbstständig Tätigen (83,4 % der insgesamt 20 889 Fälle) und bei 11 723 Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnern (insbesondere Einzelunternehmen; 78,6 % der insgesamt 14 906 Fälle) die Restschuldbefreiung erteilt.

Entscheidung über die Restschuldbefreiung bei Insolvenzverfahren natürlicher Personen
Insolvenzverfahren: eröffnet im Jahr 2010, Entscheidung über die Restschuldbefreiung bis 31.12.2017

Art des SchuldnersEröffnete Insolvenz-
verfahren
Darunter mit Entscheidung über die Restschuldbefreiung
insgesamtArt der Entscheidung
Restschuldbefreiung
wurde erteilt 
Restschuldbefreiung
wurde versagt 
Sonstige Art
der Entscheidung1
Anzahl
Insgesamt142 086130 080120 4036 5623 115
Verbraucher106 29198 73491 2585 0292 447
Ehemals selbstständig Tätige20 88918 77517 422934419
Übrige Schuldner 214 90612 57111 723599249
1Rücknahme des Antrags, Schuldner/-in verstorben und Restschuldbefreiung wurde nach Erteilung widerrufen.
2 Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in und Ähnliche.

Nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders häufigster Versagungsgrund
Bei 6 562 Insolvenzverfahren natürlicher Personen (4,6 % der Fälle) wurde die Restschuldbefreiung versagt. Der häufigste Grund war die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (5 140 Fälle). Weitere wichtige Versagungsgründe sind die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Schuldners (738) und der Verstoß des Schuldners gegen Obliegenheiten (566).

Ausgewählte Versagungsgründe der Restschuldbefreiung bei Insolvenzverfahren natürlicher Personen
Insolvenzverfahren: eröffnet im Jahr 2010, Entscheidung über die Restschuldbefreiung bis 31.12.2017

Art des SchuldnersBeendete Verfahren mit Versagung der Restschuld-
befreiung insgesamt
Ausgewählte Versagungsgründe 1
Mindestvergütung des 
Treuhänders nicht gezahlt
Verletzung der 
Mitwirkungspflicht
Verstoß gegen 
Obliegenheiten
Anzahl
Insgesamt6 5625 140738566
Verbraucher5 0294 123485365
Ehemals selbständig Tätige934632138130
Übrige Schuldner 259938511571
1 Es kann bei einem Verfahren mehrere Versagungsgründe geben.
2 Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in und Ähnliche.

Deckungsquote von durchschnittlich 2,0 % bei bis Ende 2017 beendeten Verfahren
Bei den Insolvenzverfahren von natürlichen Personen in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 98,0 % ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten durchschnittlich nur 2,0 % ihrer Forderungen zurück. Diese Deckungsquote ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (206 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen (10,6 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 10,4 Milliarden Euro.

Finanzielle Ergebnisse bis 2017 beendeter Insolvenzverfahren natürlicher Personen Insolvenzverfahren: eröffnet im Jahr 2010, beendet bis 31.12.2017

Art des SchuldnersEröffnete InsolvenzverfahrenQuotenberechtigte
Forderungen
Zur Verteilung verfügbarer BetragDeckungs-
quote 1
Verluste 2
ins-
gesamt
darunter: bisher
beendete Verfahren
Anzahl%Mill. Euro%Mill. Euro
Insgesamt142 086137 45296,710 5612062,010 355
Verbraucher106 291103 81197,74 214852,04 129
Ehemals selbstständig Tätige20 88920 06396,03 245401,23 206
Übrige Schuldner  314 90613 57891,13 102822,63 020
1 Deckungsquote: Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen.
2 Verluste: Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag.
3 Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in und Ähnliche.

Nicht berücksichtigt sind bei diesen Angaben Zahlungen des Schuldners, die nach Beendigung des Insolvenzverfahrens geleistet und zur Schuldentilgung bei den Gläubigern verwendet werden, solange das Restschuldbefreiungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung wird häufig erst Jahre nach der Beendigung von Insolvenzverfahren natürlicher Personen getroffen.

Quelle: DeStatis