EuroScore® | Adressermittlung von Privatpersonen & Schuldnern

Adressermittlung Privatpersonen Deutschland

Die Ermittlungstiefe geht gegebenenfalls bis zur 4. Ermittlungsstufe (Einwohnermeldeamtsanfrage)
Wird die Adressermittlung bereits in den Stufen1, 2 oder 3 abgeschlossen, kommt Ihnen der Preis- und Zeitvorteil zu Gute.

EuroScore® | Anschriftenermittlung Privatpersonen BRD (in 4 Stufen)

1. Ermittlungsstufe I (Kosten € 4,90 nur wenn erfolgreich)

  • Eingangsprüfung auf postalische Gültigkeit,
  • Korrektur von Schreibfehlern
  • Herausfiltern von temporären Adressen
  • Abgleich über unsere Umzugs-Datenbank
    (Aktuell 7 Millionen Personen)

2. Ermittlungsstufe II (Kosten € 6,90 nur wenn erfolgreich)

  • Abgleich über tagesaktuelle externe Adressdatenbanken
    (40 Millionen Personen)
  • Adressdatenbanken
    (Telekommunikation-, Versandhandel- und Abonnentendatenbanken)
  • Automatisierte Internetrecherchen

3. Ermittlungsstufe II+ (Kosten € 7,90 nur wenn erfolgreich)

  • Abgleich über tagesaktuelle externe Auskunfteidatenbanken
    (10 Millionen Personen)

4. Ermittlungsstufe III (Kosten € 13,00 je Auftrag)

  • Durchführung und Überwachung der Einwohnermeldeamtsanfrage
    (EMA / deutschlandweit - 5.800 Ämter)
  • Preis ist inkl. EMA Gebühr!
  • Korrektur von Fehlauskünften
  • Identitätsprüfungen bei Namensänderungen
  • Falls erforderlich, Durchführung von Mehrfachanfragen
    (Kosten: Euro 13,00 je weitere EMA)

Isolierte Beauftragung der Datenbankstufen auch rein auf Erfolgsbasis


Jede Stufe der Adressermittlung kann separat oder in Kombination beauftragt werden.

  • Bei Kleinstforderungen empfehlen wir die rein erfolgsorientierte 1. , 2. und 3. (2+) Ermittlungsstufe mit anschließender "Dauerüberwachung von Negativ-Ermittlungen" (ebenfalls auf Erfolgsbasis!).
  • Bei größeren Forderungen empfehlen wir die Ermittlungsstufen 1 bis 4. sowie die erfolgsorientiertes "Dauerüberwachung von Negativ-Ermittlungen" oder alternativ die Ermittlung "vor Ort“.
  • Die 4. Ermittlungsstufe (Einwohnermeldeamtsanfrage) ist selbstverständlich auch isoliert zu beauftragen.
  • Die gegebenenfalls erforderliche Anzahl von Mehrfachanfragen kann flexibel begrenzt werden.
  • Mehrfachanfragen können auch vollständig ausgeschlossen werden

Prüfung der Zustellbarkeit


Eine Adresse ist nur dann von Nutzen, wenn Sie nicht auch aktuell und zustellfähig ist. Wenn wir die Anschrift nicht zu 100% elektronisch auf ihre Zustellbarkeit prüfen können, senden wir ein vorausverfügtes, anonymisiertes, voll frankiertes Schreiben an die ermittelte Adresse. Kommt dieser, mit der Vorausverfügung "Wenn unzustellbar bitte zurück an Absender", versehene Brief innerhalb einer gesetzten Frist nicht zu uns zurück, gilt die neue Anschrift als zustellbar. Diese Vorgehensweise ist nach unserer Erfahrung die hochwertigste Form der Zustellbarkeitsprüfung, denn wenn unser Brief ankommt, dann kommt Ihrer auch an.

Telefonnummern


Sämtliche Adressermittlungen werden, sofern möglich, gesondert mit den aktuellen Mobil- und Festnetznummern angereichert. Die telefonische Ansprache gewinnt im Forderungsmanagement eine immer höhere Bedeutung da hier z.B. umgehend Zahlungsvereinbarungen / Ratenzahlungen etc. vereinbart werden können.

Manko der elektronischen Meldeämter


Ein Teil der über 5.900 Meldeämter bieten so genannte elektronische EMA im Datenaustausch / Internet an. Daneben gibt es die herkömmliche Methode der manuellen EMA, bei der ein Sachbearbeiter der Meldebehörde die Anfrage bearbeitet.

  • Keine Toleranzen
    Elektronische EMA akzeptieren keine Toleranzen in der Schreibweise. Lautet die Anfrage etwa nach "Hans-Otto Schüler“, die Person ist aber als "Hans Otto Schüler“ ohne Bindestrich oder als Hans-Otto Schueler registriert, führt dies zum Ergebnis: "Im Melderegister nicht zu ermitteln“. Der Grund ist nicht technischer, sondern haftungsrelevanter Natur. Könnte das System selbständig entscheiden, könnte eine andere Person mit gleichem oder ähnlichem Namen als Ergebnis angegeben werden. Dies könnte verheerende Folgen haben, wenn danach zum Beispiel ein Mahnbescheid einer falschen Person zugeht.
  • Mangelnde Kosten Nutzen Relation der elektronischen Einwohnermeldeauskunft
    Die elektronische EMA hat gegenüber der manuellen EMA eine bis zu 30% geringere Erfolgsquote. Dies kostet Unternehmen letztlich mehr, da durch weniger neue Anschriften weniger offene Rechnungen oder Mahnungen zugestellt werden können.
  • Weitere Nachteile:
    Umlaute werden häufig von der elektronischen EMA nicht erkannt bzw. umgesetzt, Müller ist nicht gleich Mueller. Wenn Sonderzeichen wie "; , -" in einem Datensatz sind, führt bereits dies mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass es keinen Treffer gibt.
    Drehfehler in PLZ oder Schreibfehler bei Strassen und Ortsangaben führen häufig ebenfalls zu Negativergebnissen. Risiko bei Doppelnamen: Hans-Jürgen Müller, angefragt wurde jedoch Hans-D. Müller. In der Adressermittlung führt EuroScore® in der 4. Ermittlungsstufe deshalb grundsätzlich manuelle EMA durch.
  • Der Unterschied
    Bei einer manuellen Anfrage auf postalischem Weg erkennt der Sachbearbeiter Nuancen und Fehler in der Schreibweise von Name, Vorname oder Adresse und erhöht damit insgesamt die Erfolgsquote auf bis zu 30%. Weiterhin können wir Ihnen diese amtlichen Dokumente mit Stempel und Unterschrift jederzeit zur Verfügung stellen.

Innerhalb von 36 Stunden wissen wir, ob wir die Adressermittlung in der Ermittlungsstufe 1, 2 oder 3 erreichen konnten. Durch unsere Zustellbarkeitsprüfung, welche auch wenige Tage in Anspruch nimmt, ergibt sich eine Ermittlungszeit von 5 bis 8 Tagen.

Wenn wir innerhalb 36 Stunden keine Adressermittlung über die Ermittlungsstufen 1, 2 oder 3 gewinnen können, wird in der 4. Ermittlungsstufe sofort eine Einwohnermeldeamtsanfrage eingeleitet. Insgesamt ergeben sich durchschnittlich folgende Adressermittlungszeiten:

BearbeitungsphaseErmittlungsdauerErfolgsquote
1. Ermittlungsstufe2 - 7 Werktage10 - 25 Prozent
2. Ermittlungsstufe2 - 7 Werktage25 - 50 Prozent
3. Ermittlungsstufe2 - 7 Werktage30 - 60 Prozent
4. Ermittlungsstufe2 -12 Werktage90 - 95 Prozent
Alle Angaben sind Durchschnittswerte aus allen getätigten Adressermittlungen und sind abhängig vom jeweiligen Schuldner- / Ermittlungsportfolio.
  • Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus, sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
  • Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
  • Wählen Sie nun die Ermittlungsart und den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift.
  • Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf, über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per E-Mail.
  • Ist die Adressermittlung abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze E-Mail Benachrichtigung.
  • Sie können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen.
  • In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die Ermittlungsergebnisse einsehen.
  • Mit einem Klick auf die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken.
  • Mit einem weiteren Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
  • Ausführliche Nutzungsanleitung zur Adressermittlung
Adressermittlungen dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse getätigt werden. Privatpersonen, die sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann uns Ihr Anwalt jederzeit mit Adressermittlungen beauftragen.
Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder falls gewünscht per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich Lastschrifteinzug vorgesehen. Sofern Sie nicht am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an: euroscore@adf-inkasso.de
Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse.

Unser registriertes Inkassounternehmen ist auch eine Wirtschaftsauskunftei gemäß §38 GWO und nach §4d Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Register nach §38 Abs. 2 BDSG beim Hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden gemeldet. Vollständige Informationen zum Datenschutz und der DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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