Gerichtsurteil gegen 'Russisch Inkasso'

Sie kommen als russische Schlägertruppe und sollen von Schuldnern Geld eintreiben. Das Landgericht Köln untersagte jetzt solche Drohszenarien.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte "ITM Inkasso-Team Moskau" "Moskau-Inkasso" Recht zugesprochen bekommen. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (Aktenzeichen: 33 O 390/06)"ITM" untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen". Das Urteil gegen "ITM" ist rechtskräftig.

Die Werbung der Firma richte sich an Kunden, die beim Eintreiben ihrer Forderungen nicht nur auf rechtsstaatliche Mittel zurückgreifen wollten, erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Werbeaussagen lauteten etwa: "Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen". Abbildungen in der Werbung zeigten Männer, "die bestenfalls den Eindruck eines Schlägerkommandos vermitteln". Die beklagte Firma hatte nach Angaben des Gerichtssprechers argumentiert, sie betreibe kein Inkasso, sondern lediglich Recherchen. Dies sah das Gericht anders.
Erlaubnis muss vorliegen

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens sei "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen", heißt es in der Urteilsbegründung. "Der Forderungseinzug darf aber nur von Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis betrieben werden - diese liegt nicht vor", sagte der Sprecher zu dem Urteil vom März.

Der BDIU begrüßte das Urteil. Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter justizbehördlicher Aufsicht stehen. Sie suchen in jedem Fall einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern.

Quelle: BDIU