ADF-NewsTicker Juli 2016

Auskunftsanspruch des Finanzamts zu Internetverkäufen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Betreiber einer Internethandelsplattform die Erfüllung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung nicht mit der Begründung verweigern kann, die Geheimhaltung der Daten sei mit den Kunden privatrechtlich vereinbart worden.

Eine privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung kann der öffentlichrechtlichen Auskunftspflicht angesichts des überwiegenden Interesses der Allgemeinheit an einer funktionierenden Steuererhebung rechtlich nicht mit Erfolg entgegengehalten werden.

BFH, AZ: II R 15/12
Drohung mit Schufameldung in Mahnschreiben unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat es einem Telekommunikationsdienstanbieter untersagt, Kunden in Mahnschreiben mit einer Meldung bei der Schufa zu drohen. Dadurch werde bei den säumigen Kunden der Eindruck erweckt, sie müssten in jedem Fall mit einer Übermittlung ihrer Daten an die Schufa rechnen, wenn sie die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist befriedigten. Wegen der einschneidenden Folgen eines Schufa-Eintrags sah das Gericht die Gefahr, dass Verbraucher dem Zahlungsverlangen auch dann nachkommen würden, wenn sie die Rechnung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten.

BGH, AZ: I ZR 157/13
Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug mit weniger als einer Monatsmiete

Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB liegt ein den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund vor, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Anders als bei Wohnraummietverhältnissen kann bei Gewerbemietverträgen schon ein Mietrückstand von weniger als einer Monatsmiete innerhalb von zwei Monaten eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Hierfür bedarf es aber besonderer Einzelfallumstände. Als solche kommen laut Bundesgerichtshof neben der Kreditwürdigkeit des Mieters insbesondere die finanzielle Situation des Vermieters und die Auswirkungen des konkreten Zahlungsrückstands auf diesen in Betracht. Ohne Weiteres erheblich ist jedoch ein Mietrückstand mit mehr als einer Monatsmiete.

BGH, AZ: XII ZR 65/14
Nicht ausgeschöpfte Pfändungsfreibeträge des Pfändungsschutzkontos

Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag.

BGH, AZ. IX ZR 115/14
Anfechtung einer Inkasso Forderungszahlung

Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen angefochten werden.

BGH, AZ. IX ZR 308/14
Fitness-Studio-Vertrag: Sonderkündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel

Ein Wohnsitzwechsel stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund i.S.v. §§ 314 Abs. 1, 543 Abs. 1, 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung eines Fitness-Studiovertrags dar. Die Gründe für einen Wohnsitzwechsel - sei er auch berufs- oder familienbedingt - liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar.

BGH, 16 - XII ZR 62/15