Inkasso-Glossar: Außenverhältnis
Außenverhältnis
So bezeichnet man das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Die Bezeichnung wird deshalb so gewählt, weil das Inkassorecht in erster Linie von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen, dem Innenverhältnis, ausgeht.




