Inkasso-Glossar: Dokumenteninkasso
Dokumenteninkasso
Das Dokumenteninkasso ist ein Vorgang, bei dem der Exporteur einer Ware seine Bank veranlasst, gegen die Aushändigung bestimmter Dokumente seine Forderungen bei der Importeurbank einzuziehen ( Inkasso ). Die rechtliche Basis des Dokumenteninkasso ist im Kaufvertrag in Form folgender Klauseln verankert:
"documents against payment" (D/P): Kassa ( Inkasso ) gegen Dokumente.
Der ausländische Kunde erhält bei dieser Form des Dokumenteninkasso die Transportdokumente erst nach Zahlung der Vertragssumme auf einem Konto der Exporteurbank.
"documents against acceptance" (D/A): Akzept gegen Dokumente.
Bei dieser Form des Dokumenteninkasso erhält der ausländische Kunde die Transportdokumente erst, wenn er einen Wechsel akzeptiert oder ein Eigenakzept gegeben hat. Für den Exporteur bestehen die Risiken darin, dass die Dokumente nicht übernommen werden oder der akzeptierte Wechsel nicht eingelöst wird.
Die banktechnische Abwicklung des Dokumenteninkasso erfolgt aufgrund der Einheitlichen Richtlinien für Inkasso (ERI) der Internationalen Handelskammer in Paris (Revisio 1979) sowie den AGB der Hausbank.




