Inkasso-Glossar: Holschuld

Holschuld

Die Holschuld ist eine Leistung, die sich der Gläubiger beim Schuldner holen muss; dieser braucht die Leistung nur zur Abholung durch den Schuldner bereitzuhalten.

Die Holschuld ist eine Schuldverpflichtung aus dem Schuldrecht. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Wohnsitz, bzw. das Geschäftslokal des Schuldners. Dieser ist nicht zur Versendung verpflichtet. Holschulden (z.B. die Käufe in Lebensmittel- und Warengeschäften) bilden den gesetzlichen Regelfall (§ 269 Abs. 1,2 BGB).

Das Gegenteil zur Holschuld ist die Bringschuld (der Schuldner muss dem Gläubiger die Schuld bringen).

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