Inkasso-Glossar: Inkassovertrag

Inkassovertrag

Rechtlich gesehen ist der Inkassovertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen.

Für diesen Vertrag wiederum gelten die Regelungen für den Auftrag gemäß § 662 BGB und für den Dienstvertrag nach § 611 BGB.

Der Inkassovertrag regelt die rechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis.

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