Inkasso-Glossar: Inkassovertrag
Inkassovertrag
Rechtlich gesehen ist der Inkassovertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen.
Für diesen Vertrag wiederum gelten die Regelungen für den Auftrag gemäß § 662 BGB und für den Dienstvertrag nach § 611 BGB.
Der Inkassovertrag regelt die rechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis.




