Inkasso-Glossar: Juristische Person
Juristische Person
Die juristische Person, ist eine Organisation mit eigener Rechtsfähigkeitl. Sie ist ein von ihren Mitgliedern verschiedenes Rechtssubjekt. Als solches kann sie eigene Rechte und Pflichten haben, deren Träger sie selbst und nicht die Gesamtheit der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Personen ist.
Anders als die natürliche Person erlangt die juristische Person Rechtsfähigkeitl meist erst durch einen Staatsakt. Juristische Personen handeln mangels natürlicher Handlungsfähigkeit einzig durch ihre Organe wie zum Beispiel Mitgliederversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer.
Unterschieden werden
- juristische Personen des öffentlichen Rechts: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
- juristische Personen des Privatrechts, wie z.B. Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen des Privatrechts
Im Rechtsverkehr werden juristische Personen und natürliche Personen gleich behandelt. Beide können Forderungen geltend machen, klagen und verklagt werden. Ausnahmen hierzu bilden lediglich Rechtsgeschäfte, die nur höchstpersönlich vorgenommen werden können, wie beispielsweise Eheschließung oder Testamentserrichtung.
Juristische Personen sind beispielsweise Vereine, Gemeinden, Stiftungen und Kapitalgesellschaften wie die AG, oder die GmbH.




