Moratorium
Unter Moratorium versteht man den vertraglich vereinbarten oder hoheitlich angeordneten Aufschub für die Erfüllung von Verbindlichkeiten, d.h. die Stundung.oder Abrede, eine Forderung zeitweilig nicht geltend zu machen oder der zeitweilige Vollstreckungsverzicht des Gläubigers.
Bei hoheitlichen Schuldnern (Staaten) kann ein Moratorium auch einseitig erklärt werden.