Inkasso-Glossar: Prozesskosten
Prozesskosten
Prozesskosten sind die Kosten eines Rechtsstreits, das heißt, die unmittelbaren finanziellen Aufwendungen der Parteien für ihren Prozess. Sie setzen sich zusammen aus Gerichtskosten für die Inanspruchnahme des Gerichts und außergerichtlichen Kosten für Rechtsanwalt, Reisen zum Gerichtstermin sowie andere Prozessvorbereitungen (z.B. Sachverständigengutachten).
Die Höhe der Prozesskosten richtet sich, soweit die Gebühren in Frage stehen, nach dem Streitwert des Prozesses. Sämtliche Gebühren sind sog. Aktgebühren, die in jeder Instanz nur einmal und ohne Rücksicht auf Dauer des Prozesses oder die Zahl der Termine anfallen und bestimmte Tätigkeiten des Gerichts, des Rechtsanwalts etc. pauschal abgelten.
Hinweis:
Die Kosten bei einer Klage vor Gericht können Sie durch den ADF-Prozesskostenrechner ermitteln.




