Inkasso-Glossar: Und-Konto

Und-Konto

Hiermit wird ein gemeinsames Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto) bezeichnet, bei dem die (Mit-) Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen können.

Gegensatz hierzu ist das sog. "Oder-Konto", bei dem jeder Mitkontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist.

Das Und-Konto wird häufig für Sperrkonten verwendet. Die an diesem Konto Beteiligten haften grundsätzlich nur für gemeinschaftliche Verpflichtungen.

Seite druckenSeite empfehlen

Bookmarken bei: