Alle zentralen Vollstreckungsgerichte der Bundesländer stehen nunmehr fest

Am 01.01.2013 tritt die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft und sorgt für eine Vielzahl von Neuerungen. Unter anderem werden ab ab diesem Zeitpunkt die Schuldner- sowie Vermögensverzeichnisse nicht mehr bei den örtlichen Vollstreckungsgerichten verwaltet, zuständig für die Gührung des Schuldnerverzeichnisses  ist das zentrale Vollstreckungsgericht § 882h Abs.1 ZPO.

Nachdem jetzt auch auch die zentralen Vollstreckungsgerichte für Berlin, Hamburg und Saarland bekanntgegeben wurden, stehen nunmeher alle zentralen Vollstreckungsgerichte der Bundesländer fest.

Baden WürttembergAmtsgericht Karlsruhe
BayernAmtsgericht Hof
BerlinAmtsgericht Berlin-Mitte
BrandenburgAmtsgericht Nauen
BemenAmtsgericht Bremen
HamburgAmtsgericht Hamburg
HessenAmtsgericht Hünfeld
Mecklenburg Vorpommern    Amtsgericht Neubrandenburg  
NiedersachsenAmtsgericht Goslar
Nordrhein-WestfalenAmtsgericht Hagen
Rheinland-PfalzAmtsgericht Kaiserslautern
SaarlandAmtsgericht Saarbrücken
SachsenAmtsgericht Zwickau
Sachsen-AnhaltAmtsgericht Dessau-Roslau
Schleswig-HolsteinAmtsgericht Schleswig
ThüringenAmtsgericht Meiningen


Die detaillierten Kontaktdaten sind in unserem Gerichtsverzeichnis gelistet.