Amtsgericht Neubrandenburg wird zentrales Vollsteckungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern

Zentrales Vollstreckungsgericht in Neubrandenburg - Bürger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Service aus einer Hand!

Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung beschlossen, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Ziel des Gesetzes ist zweierlei: Erstens soll die Informationsbeschaffung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung verbessert – und zweitens die Führung der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse modernisiert werden."

"Damit geht ein großer Effizienzgewinn einher, ohne dass dies für den Bürger längere Wege bedeutet", betonte die Ministerin heute in Schwerin. "Musste beispielsweise ein Gläubiger bei einer Vielzahl von Amtsgerichten anfragen, um wirklich sicherzugehen, dass der Geschäftspartner nicht schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, reicht künftig eine einzige Anfrage. Gläubiger können im Internet über ein bundesweites Vollstreckungsportal der Länder Auskünfte, Schuldner- und Vermögensverzeichnisse abrufen. Das zentrale Vollstreckungsportal der Länder soll in Nordrhein-Westfalen errichtet und betrieben werden. Die Länder haben damit von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und zur Kostensenkung Gebrauch gemacht."

Als Zentrales Vollstreckungsgericht für Mecklenburg-Vorpommern wurde das Amtsgericht Neubrandenburg bestimmt.

Zur Umsetzung des Gesetzes sind umfangreiche technische und organisatorische Umstellungen bei den Gerichten, Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden notwendig, an denen zurzeit mit "Hochdruck" gearbeitet wird. Über die dazu erforderlichen Rechtsverordnungen berät der Bundesrat heute in Berlin.

Quelle: Regierung MV Pressemitteilung