Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Euskirchen
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Euskirchen effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Euskirchen für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Euskirchen
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln und Euskirchen (im Landgerichtsbezirk Bonn) ist dasAmtsgericht Euskirchen
Zentrales Mahngericht
(ZEMA II) des Landes Nordrhein Westfalen
Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen
Großkunden-PLZ: 53878
Tel.: 02251 / 951 - 0, Fax: 02251 / 951 - 2900
Email: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Euskirchen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Euskirchen
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Euskirchen mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Euskirchen
Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen
Tel.: 0 22 51 / 951 - 0, Fax: 0 22 51 / 951 - 1900
Email: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de