Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Garmisch-Partenkirchen
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Garmisch-Partenkirchen effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Garmisch-Partenkirchen für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Garmisch-Partenkirchen
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für den Freistaat Bayern und Garmisch-Partenkirchen ist dasAmtsgericht Coburg
Zentrales Mahngericht des Landes Bayern
Heiligkreuzstr. 22
96441 Coburg
Großkundenanschrift: 96441 Coburg
Telefon: 09561 / 878 - 5, Telefax: 09561 / 878 - 6665
Email: poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Coburg elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Garmisch-Partenkirchen
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Garmisch-Partenkirchen mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821/928-0, Fax.: 08821/928-100
Email: poststelle@ag-gap.bayern.de