Inkasso-Glossar: Herausgabevollstreckung

Herausgabevollstreckung

Die Herausgabevollstreckung bezieht sich auf Ansprüche eines Gläubigers auf die Herausgabe einer bestimmten Sache, also zum Beispiel der geliehenen Bohrmaschine, aber auch eines unberechtigt genutzten Grundstücks.

Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgen soll. Bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Vollstreckung stattfinden soll, oder über die Homepage des Amtsgerichts können Name und Anschrift des zuständigen Gerichtsvollziehers ermittelt werden.

Bei der Verpflichtung des Schuldners auf Herausgabe von beweglichen Sachen nimmt der Gerichtsvollzieher die Sachen dem Schuldner weg und übergibt sie dem Gläubiger. Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache, also ein Grundstück oder eine Wohnung herauszugeben (wie z. B. der Mieter nach einer Räumungsklage), wird der Schuldner mitsamt seinen Habseligkeiten gegebenenfalls unter Gewaltanwendung durch den Gerichtsvollzieher vom Grundstück entfernt und der Besitz dem Gläubiger überlassen.

Zum Schutz des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung kann dieser im Räumungsurteil eine Räumungsfrist erwirken, die verlängerbar ist. Ist die Räumung eine besondere Härte für den Mieter, kann er auch einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO stellen. Dabei ist eine Frist von zwei Wochen vor dem angekündigten Räumungstermin einzuhalten.