Schuldnerberatung

Nehmen Sie unsere Hilfe an.

Nicht länger abwarten und den Kopf in den Sand stecken. Sprechen Sie mit uns und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Nur so ersparen Sie sich unnötigen Ärger und Kosten.

Wir sind bestrebt Ihnen zu helfen, hierzu brauchen wir jedoch Ihre Mitarbeit!

Wir bemühen uns zwischen Ihnen und Ihrem Gläubiger zu vermitteln und eine Lösungsmöglichkeit zu suchen, die Ihren tatsächlichen Lebensumständen und Ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit entspricht. Unterbreiten Sie uns dazu bitte Ihren Erledigungsvorschlag.

Hat Ihre Bank Sie über eine Kontopfändung informiert und ist in Folge die Nutzung Ihres Bankkontos nur noch eingeschränkt möglich, sollten Sie unbedingt Kontakt mit uns aufnehmen. Rufen Sie uns unter 0641 94014-0 an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice. In vielen Fällen ist es möglich, eine Zahlungsvereinbarung zu schließen, die im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten liegt und die die Pfändung für deren Dauer ruhend stellt.

Eine solche Ruhendstellung kann von uns, nach einem ersten Zahlungseingang, auch unmittelbar und per Telefax beantragt werden, so dass eine Nutzung Ihres Kontos kurzfristig wieder möglich wird. Ist die Forderung vollständig ausgeglichen, heben wir die Pfändung selbstverständlich sofort auf.

Reden Sie mit uns, damit wir Ihnen bei der Lösung Ihrer Schuldenprobleme helfen können!
Wenn sich der Gerichtsvollzieher bei Ihnen angekündigt hat, sollten Sie die Zeit bis zu dessen Erscheinen nutzen, um eine Lösung für Ihre Schuldenprobleme zu finden.

Verweigern Sie dem Gerichtsvollzieher Zutritt zu Ihrer Wohnung, so wird er sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt mit Hilfe der Polizei dennoch Zutritt verschaffen. Machen Sie gegenüber dem Gerichtsvollzieher bewusst falsche oder unvollständige Angaben im Rahmen der Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung"), so können Sie wegen Meineides strafrechtlich belangt werden.

Bleiben Sie dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fern oder verweigern Sie die Abgabe der Auskunft ohne Grund, so kann das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen. Die Haft dient zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen.

Verdrängung, Verweigerung und Konfrontation sind bestimmt der falsche Weg zur Lösung Ihrer Schuldenprobleme.

Unter 0641 94014-0 stehen wir Ihnen für ein klärendes Gespräch über Ihre Verschuldungssituation und Wege aus Ihrem Zahlungsverzug zur Verfügung. Nutzen Sie auch unseren kostenlosen Rückrufservice, damit wir Kontakt aufnehmen und Ihnen helfen können.

Reden Sie mit uns, damit wir Ihnen bei der Lösung Ihrer Schuldenprobleme helfen können!
Wenn Sie im Internet nicht mehr auf Rechnung bestellen können, wenn Sie Schwierigkeiten beim Abschluss von Mobilfunkverträgen oder beim Eröffnen von Bankkonten haben, man Sie plötzlich bei der Wohnungssuche als Mieter abgelehnt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihr Zahlungsrückstand bei der SCHUFA und/oder einer der anderen Auskunftei aktenkundig ist.

Eine Meldung an die SCHUFA kann durch Ihren Gläubiger oder dessen Inkassopartner erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sowohl die SCHUFA als auch alle weiteren Auskunfteien in Deutschland greifen auf die Daten des Schuldnerverzeichnisses im Gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder zurück. Die Eintragung im zentralen Schuldnerverzeichnis erfolgt auf Anordnung des Gerichtsvollziehers.

Wenn Sie erfahren wollen, welche Informationen bei der SCHUFA über Sie gespeichert sind, so können Sie neben den kostenpflichtigen Angeboten der SCHUFA auch einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO anfordern. Die gleiche Möglichkeit besteht auch bei den Auskunfteien in Deutschland.

Einträge im zentralen Schuldnerverzeichnis, bei der SCHUFA oder den Auskunfteien werden in regelmäßig nach 3 Jahren gelöscht (Löschungsfristen). Ist die Schuld in diesem Zeitraum nicht getilgt, ist auch eine länger währende Speicherung möglich. Sprechen Sie mit uns über die Lösung Ihres Zahlungsrückstandes - schränken Sie Ihren finanziellen Spielraum nicht durch negative Einträge bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien ein. Unter 0641 94014-71 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für ein Gespräch über Ihre Verschuldungssituation und Wege aus Ihrem Zahlungsrückstand zur Verfügung. Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice, damit wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Ihnen helfen können.

Reden Sie mit uns, damit wir Ihnen bei der Lösung Ihrer Schuldenprobleme helfen können!

Neben dem schriftlichen und telefonischen Kontakt stehen ihnen hierzu vorbereitete Formulare und unsere interaktive Kontaktseite für Schuldner zur Verfügung.

Gerne führen wir als Inkasso-Dienstleister ein Gespräch mit Ihnen, um einen individuellen Zahlungsplan zu erstellen und Sie in weiteren Schritten zu beraten.

Sind Sie überschuldet oder ratlos, dann lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle helfen.

Unser Rat:

Nehmen Sie keine gewerblichen Schuldnerberater in Anspruch. Da hier häufig unseriöse Gebühren ohne Gegenleistung berechnet werden welche die einhergehenden Probleme Ihrer Überschuldung noch verstärken.

Bei Schuldnerberatungsstellen finden Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation beleuchtet und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Beratungsstellen bieten Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas usw.), Verbraucherzentralen oder Kreis-/Stadtverwaltungen an.

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Friedrichsplatz 10
34117 Kassel
Telefon: 0561 771093
Telefax: 0561 711126
E-Mail: info@bag-sb.de
Internet: www.bag-sb.de
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Telefon: 030 25800-0
Telefax: 030 25800-218
E-Mail: info@vzbv.de
Internet: www.vzbv.de
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Blücherstr. 62/63 (Heinrich-Albertz-Haus)
10961 Berlin
Telefon: 030 26309-0
Telefax: 030 26309-32599
E-Mail: info@awo.org
Internet: www.awo.org
Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstr. 40
79104 Freiburg
Telefon: 0761 200-0
Telefax: 0761 200-572
E-Mail: info@caritas.de
Internet: www.caritas.de

Wo die nächsten Beratungsstellen in Ihrer Nähe sind, erfahren Sie

 

Die Ratgeberbroschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?“, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Diese Broschüre erhalten Sie
Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die Broschüre "Restschuldbefreiung – eine neue Chance für redliche Bürger“, herausgegeben vom Bundesministerium für Justiz.

Die Infobroschüre erhalten Sie
  • zum Download unter: www.bmj.de
  • per E-Mail unter der Adresse: bmj@gvp-bonn.de
  • per Post bei: GVP Gemeinnützige Werkstätten, Maarstraße 98 a, 53227 Bonn
Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte wird in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Das Infoblatt erhalten Sie zum Download unter: www.bmfsfj.de

Info:

Weitergehende Antworten auf Fragen zur Schuldenregulierung, aber auch zur Vermeidung von Überschuldung können Sie im Internetauftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung unter: www.bag-sb.de finden.