Inkasso-Glossar: Bonität
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BonitätDie Bonität gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Anleiheschuldners.Für Gläubiger nämlich ist es von essentieller Bedeutung, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Schuldner seinen Schuldendienstverpflichtungen, d.h. Zinszahlung und Tilgung der aufgenommenen Gelder, nachkommen kann. Die Bonität wird anhand der Leistungsfähigkeit eines Schuldners gemessen. Dabei spielt die vorhandene Substanz ebenso eine Rolle wie die erwartete zukünftige Ertragskraft. Spezielle Firmen ermitteln und veröffentlichen die Bonität, die über die Höhe des Zinssatzes entscheidet, den ein Schuldner zu zahlen hat. Jedes Unternehmen und jede Person hat eine Bonität. Sie ist zum Beispiel ein Kriterium für die Vergabe eines (Waren)Kredits, den ein Dritter (zum Beispiel eine Bank, ein Versandhandelsunternehmen oder ähnliches) zur Verfügung stellt. Die Bonität gibt Hinweise über die finanzielle Situation einer Person beziehungsweise Firma anhand bonitätsrelevanter Merkmale. Während die Bonität zum Beispiel eines langjährigen Kunden von seiner Hausbank oft ohne externe Auskunft beurteilt werden kann, holen sich Kreditgeber bei neuen Kunden meist externe Zusatzinformationen mit einer Bonitätsauskunft ein. Die im Forderungsmanagement der ADF integrierte Bonitätsprüfung hilft unnötige Kosten im Forderungseinzug zu vermeiden. [Zurück zum Stichwortverzeichnis] |




