Häufige Fragen zur EuroScore® online Wirtschaftsauskunft

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wirtschaftsauskunft und Bonitätsprüfung

Unsere Online-Lösung ist einfach in der Abwicklung. Komfortable Zugangsmöglichkeiten, transparente Suchfunktionen und eine umfassende Online-Hilfe stehen zu Ihrer Verfügung.

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen aber auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Eine Bonitätsprüfung schafft mehr Sicherheit im Umgang mit Geschäftspartnern. 11% der deutschen Haushalte und immer mehr Unternehmen sind heute überschuldet oder zahlungsunfähig. Bei Kunden, die bereits so genannte harte Negativmerkmale aufweisen (Haftanordnung, eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz), ist besondere Vorsicht geboten. Zahlungsausfälle sind hier vorprogrammiert. Bonitätsprüfungen bieten darüberhinaus eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Beurteilung Ihrer Geschäftspartner und schützen Sie vor finanziellen Schäden.
  • Generell, wenn Sie Waren und Dienstleistungen auf Rechnung bzw. auf Kredit liefern
  • Bei Neukunden, bevor Sie eine Geschäftsbeziehung aufnehmen möchten
  • Vor der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und Forderungen
  • Bei Änderungen der Einkaufsgewohnheiten, wenn Sie das Kreditlimit Ihres Kunden erhöhen wollen
  • Während einer bestehenden Geschäftsbeziehung, z.B. wenn Sie laufende Vertragsverhältnisse überprüfen möchten
  • Wenn Sie weit reichende Bindungen mit fremden Personen eingehen, z.B. Mietverträge oder sonstige vertragliche Bindungen
  • Wenn sich Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Struktur eines Kunden ergeben
  • Wenn Sie Sicherheit über die exakte Schreibweise der Firma bzw. Rechtsform haben möchten
  • In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine Dauerüberwachung der Bonität von Neukunden (Firmen) besonders ratsam
Grundsätzlich erhält Auskünfte, wer ein so genanntes "berechtigtes Interesse" nachweist. Zum Beispiel, wer ein geschäftliches Risiko innerhalb einer Geschäftsbeziehung eingeht. In der Regel ist dies bei Geschäftsleuten gegeben, die sich über andere Firmen oder über Privatkunden informieren, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen treten wollen oder sich bereits befinden.

Informationen über Einzelpersonen sind insbesondere für Unternehmen, die Konsumentenkredite an Privatpersonen vergeben, wie der Versandhandel, die Telekommunikationsbranche, Leasingunternehmen oder Autovermieter von Interesse.
Das berechtigte Interesse ist die Grundlage für die Beauftragung.

Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel dann, wenn der zu Überprüfende
  • an einer Geschäftsanbahnung oder Geschäftsausweitung interessiert ist und dies z. B.
  • durch eine Bestellung oder eine Vertragsanforderung gezeigt hat
  • ein Angebot über Leistungen angefragt hat, welche unmittelbar mit seiner Bonität zusammenhängen (Kreditangebote o. Ä.)
  • mit Zahlungen im Rückstand ist und daher bereits im Forderungsmanagement bearbeitet wird.
Unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften ist es uns untersagt, diese Sofortauskünfte auch an Privatpersonen weiterzugeben. Sie können uns jedoch - unter Beachtung eines berechtigten Interesses - über Ihren Rechtsanwalt beauftragen.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt die Regeln für den Umgang mit Daten. Im Rahmen des BDSG muss die Auskunftei in jedem Fall das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gegen die Interessen des Auftraggebers abwägen, der etwas über die Person wissen will. Gibt die Auskunftei nur richtige Informationen weiter, so sind in der Regel die schutzwürdigen Interessen gewahrt. Der Anfragende darf die Informationen aber nicht an Dritte weitergeben.
Negativmerkmale bezeichnen Vorgänge, die das Zahlungsverhalten (Bonität) eines Unternehmens oder einer Privatperson widerspiegeln. Bei Unternehmen sind dies beispielsweise Insolvenz-, Inkasso- oder Mahnverfahren. Bei Privatpersonen gelten als Negativmerkmale beispielsweise Eidesstattliche Versicherungen, Haftanordnung, Privatinsolvenzen oder Inkassoverfahren.
Bei der Berechnung unserer Risikobewertung fließen nicht nur Negativmerkmale wie Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren, titulierte Forderungen und Inkassoverfahren ein, sondern auch positive sowie negative Zahlungserfahrungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen in die Bonitätsauskunft ein.
Nein! Nach deutschem Datenschutzrecht sind Auskünfte über die so genannte positive Liquidität nicht zulässig. Eine Bonitätsprüfung gibt immer nur Auskunft, ob negative Bonitätsmerkmale wie laufende Inkassoverfahren, gerichtliche Zwangsmaßnahmen, Insolvenz  oder sonstige Zahlungsstörungen vorliegen.