Inkasso-Glossar: Zwangsvollstreckungsnovelle

Zwangsvollstreckungsnovelle

Durch die seit dem 01.01.1999 geltende Zwangsvollstreckungsnovelle sind Aufgaben auf den Gerichtsvollzieher übergegangen, die ehemals von den Vollstreckungsgerichten direkt bearbeitet worden sind.

Die Stellung des Gläubigers wurde durch die Novelle ebenfalls gestärkt. Aber auch die Kosten des Verfahrens haben sich durch die Novelle erhöht.

Seite druckenSeite empfehlen
Bookmarken bei: