Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Albanien
Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Albanien zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Republika e Shqipërisë
Republik Albanien

Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:
Zeitzone:
ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Parlamentarische Republik
28.748 km²
3,1 Mio
Albanisch (Shqip)
Albanischer Lek
UTC + 1 MEZ
UTC + 2 MESZ März bis Oktober
AL
+355



Inkasso-Schwierigkeitsgrad 69/100

Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:
Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
25%
Vertragskunden EUR 50,00
Sonstige Kunden EUR 100,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)
Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Albanien – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.
- Die durchschnittliche Zahlungsfrist in Albanien ist nach wie vor hoch und das Zahlungsverhalten inländischer Unternehmen zunehmend schlecht mit durchschnittlichen Zahlungenfristen zwischen 60 und 90 Tagen.
- Ineffektives und politisiertes Gerichtssystem und Verwaltung. Verfahrenskosten und Verzögerungen sind erheblich, so dass Gerichtsverfahren insgesamt vermieden werden sollten. Andererseits hat das Gerichtssystem zu viele Anforderungen, um Sicherungsrechte zu akzeptieren.
- Im Juni 2016 wurde die Reform des Konkursrechts verabschiedet. Sie soll es den Banken ermöglichen, ihre notleidenden Kredite zu reduzieren, indem sie die Inanspruchnahme von Garantien erleichtern.
Der wichtigste albanische Wachstumsmotor, der Konsum der privaten Haushalte (83 % des BIP im Jahr 2021), dürfte 2023 den Inflationsschock nur teilweise überwinden, der sich auf die Grundbedürfnisse (Lebensmittel machen ein Drittel des durchschnittlichen Warenkorbs aus) und die Energiepreise, aber auch auf die Auslandsüberweisungen (Rückgang) ausgewirkt hat, während die Sozialausgaben in Albanien weiterhin beschränkt bleiben. Das Ausmaß der Schattenwirtschaft geht einher mit schlecht finanzierten sozialen Abfederungsmechanismen, was unter anderem mit Drogen und der hohen Arbeitslosigkeit zusammenhängt.
Das Wachstum blieb auch 2025 robust, insbesondere dank einer wiedererstarkten Binnennachfrage. Der Konsum der privaten Haushalte wird durch einen anhaltend starken Arbeitsmarkt und die Bestätigung gestützt, dass sich die Inflation unter dem Zielwert der albanischen Zentralbank von 3 % stabilisiert hat. Die Investitionen profitieren von verbesserten finanziellen Bedingungen und der Bereitstellung von EU-Mitteln für die Balkan-Beitrittskandidaten, die entsprechend dem BIP und der Bevölkerungszahl jedes Landes zugewiesen werden. Albanien könnte bis zu seinem EU-Beitritt Darlehen und Zuschüsse in Höhe von bis zu 922 Millionen Euro erhalten, sofern es die festgelegten Ziele erreicht. Darüber hinaus stimuliert der Tourismusboom weiterhin private und öffentliche Investitionen in den Wohnungsbau und große Infrastrukturprojekte (Flughafen, Seehafen, Verkehrsnetz usw.).
Darüber hinaus werden die Exporte durch Dienstleistungen angetrieben, die weiterhin von der Entwicklung des Tourismussektors profitieren (26 % des BIP im Jahr 2024) und damit den Lek stützen. Der Tourismus brach 2024 erneut Rekorde mit 11,7 Millionen internationalen Ankünften (+15,2 % gegenüber 2023) und fast 5 Milliarden Euro an Ausgaben ausländischer Touristen (+55 %). Darüber hinaus wird erwartet, dass sich die Warenexporte nach zwei Jahren starker Kontraktion aufgrund eines ungünstigen externen Umfelds und der Aufwertung des Lek allmählich erholen werden. Dennoch wird die Auslandsnachfrage von der langsamen Erholung der europäischen Partner abhängen, von denen Albanien stark abhängig ist, während deren industrielle Aktivität von Unsicherheiten hinsichtlich möglicher US-Zölle geprägt ist.
Der Haushalt 2025 sieht historische öffentliche Ausgaben in Höhe von 8,2 Mrd. EUR (32 % des BIP) vor, darunter Investitionen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR (6,2 % des BIP). Diese Investitionen sind in erster Linie für die Finanzierung einer Vielzahl von Infrastrukturprojekten bestimmt, darunter der Baubeginn des Hafens von Porto Romano und der Ausbau der Straßen- und Energienetze. Zweitens werden die Einnahmen durch eine starke Binnenkonjunktur, höhere Einkommensteuereinnahmen nach erheblichen Lohnerhöhungen im öffentlichen Sektor im Juli 2024 und die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung angekurbelt. Dies wird den Anstieg des Gesamtdefizits begrenzen. Der Primärsaldo (d. h. ohne Schuldzinsen) dürfte ausgeglichen sein. Vor diesem Hintergrund wird die Schuldenquote dank der starken Wirtschaftsleistung und der Aufwertung des Lek (rund 45 % der Schulden sind in Fremdwährung denominiert) weiter sinken.
Das Leistungsbilanzdefizit dürfte 2025 aufgrund eines steigenden Handelsdefizits und eines langsameren Wachstums im Tourismusbereich zunehmen. Während die Aufwertung des Lek die Kosten für Importe, insbesondere für Energie, Zwischenprodukte und Investitionsgüter, senken wird, dürften die Exporte, die ohnehin begrenzt sind und in Europa Unsicherheiten unterliegen, darunter leiden. Darüber hinaus werden die Importe durch die starke Binnennachfrage, insbesondere im Bausektor, angekurbelt werden. Gleichzeitig wird der Tourismusboom, wenn auch in verlangsamtem Tempo, weiterhin den Dienstleistungsüberschuss stützen, und die Überweisungen von Auswanderern werden die positive Sekundäreinkommensbilanz aufrechterhalten. Ausländische Direktinvestitionen (7 % des BIP im Jahr 2024), vor allem in den Bereichen Bauwesen, Tourismus und Energie, werden weiterhin einen großen Teil des Defizits finanzieren.
Angesichts einer schwachen Opposition, die durch Betrugs- und Korruptionsskandale gespalten ist, gewann der amtierende sozialistische Ministerpräsident Edi Rama die Parlamentswahlen im Mai 2025 mit 52,1 % der Stimmen. Edi Rama, der seit 2013 im Amt ist, beginnt nun seine vierte Amtszeit in Folge. Dank ihrer erneuerten parlamentarischen Mehrheit von 82 von 140 Sitzen im Parlament wird die sozialistische Regierung ihren Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität mit Blick auf den Beitritt zur Europäischen Union fortsetzen. In diesem Zusammenhang hat die EU nach dem Einmarsch in die Ukraine offiziell Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufgenommen. Die Gespräche über die ersten „grundlegenden" Kapitel der Verhandlungen wurden schließlich im Oktober 2024 aufgenommen, nachdem sie von denen mit Nordmazedonien getrennt worden waren. Trotz der Bemühungen um eine Reform des Justizsystems und die Einführung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bleibt ein Beitritt aufgrund des Umfangs der noch durchzuführenden Reformen kurzfristig jedoch unwahrscheinlich. Die Reformen könnten jedoch dank des von der EU den Balkan-Beitrittskandidaten vorgeschlagenen Wachstumsplans in Höhe von 6 Milliarden Euro beschleunigt werden.
Darüber hinaus wird Albanien weiterhin gute Beziehungen zu Italien unterhalten, mit dem 2025 erstmals ein zwischenstaatlicher Gipfel stattfinden soll. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Rentenbeiträgen zwischen den beiden Ländern wird am 1. Juni 2025 in Kraft treten. Das im November 2023 geschlossene Abkommen über die Umsiedlung von in Italien ankommenden Asylbewerbern nach Albanien stieß jedoch schnell auf rechtliche Hindernisse und ist zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts noch nicht anwendbar. Das Gericht in Rom hat die Inhaftierung von Migranten, die in die beiden Zentren in Albanien überstellt wurden, wiederholt abgelehnt und den Fall anschließend an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Diese von Italien finanzierten Zentren werden nun hauptsächlich zur Rückführung von Einwanderern genutzt, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die daher von Abschiebung bedroht sind.
- Im Jahr 2026 wird die starke Binnennachfrage das hohe Wachstum stützen. Der private Konsum wird dank solider Lohnzuwächste weiterhin lebhaft bleiben. Das Baugewerbe und der Tourismus werden die Wirtschaft weiterhin stützen.
- Die öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur werden weiterhin erheblich sein, während die Einnahmen durch die 2024 eingeführten neuen Einkommenssteuerklassen weiter angekurbelt werden.
- Das Leistungsbilanzdefizit Albaniens wird hoch bleiben, wobei der Überschuss bei den Dienstleistungen (Tourismus) und Einkommen (Überweisungen) nicht ausreichen, um das Handelsbilanzdefizit auszugleichen, das größtenteils auf die Einfuhr von Energie und Investitionsgütern.
- Angesichts der schwachen Opposition blieb die sozialistische Regierung bei den allgemeinen Wahlen 2025 an der Macht und bestätigte damit ihre Politik der Kontinuität, die auf eine Verbesserung der regionalen Integration abzielt.
Das Inkasso durch Inkassounternehmen ist in Albanien gesetzlich nicht geregelt.
2. Inkassokosten
Inkassokosten können in Bosnien und Herzegowina den Schuldnern nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provisionen.
3. Forderungseinzug
Das Zahlungsverhalten in Albanien ist wie in der gesamten Region als eher schlecht zu beurteilen. Die Zahlungsmoral im öffentlichen Bereich wird sehr scharf kritisiert.
Teilzahlungen können frei vereinbart werden. Verzugszinsen können zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 findet nur in den Mitgliedländern der EU Anwendung.
2. Mahnverfahren nach nationalem albanischem Recht
Nach albanischen Recht hat man die Möglichkeit ein normales Klageverfahren nach den Regeln des albanischren Zivilrechts durchzuführen.
Ab April 2014 ist in Albanien das Gesetz über die Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Kraft getreten. Das Gesetz ist teilweise mit der Europäischen Richtlinie 2011/7/EU harmonisiert. Danach stellt eine unwidersprochene gerichtliche Zahlungsaufforderung bei Zahlungsverzug von Forderungen (Waren oder Dienstleistungen) im B2b Bereich nach Ablauf der 10-tägigen Einspruchsfrist einen vollstreckbaren Titel dar. Das verkürzte Verfahren gilt allerdings nicht für die folgenden Schuldverhältnisse:
- Forderungen zwischen Unternehmen und Verbraucher,
- Forderungen die aus Schuldverhältnisse stammen, die einem Insolvenzverfahren gegen den Schuldner unterliegen, einschließlich des Verfahrens mit dem Gegenstand Umschuldung;
- Forderungen, die aus Schuldverhältnisse stammen, die im Zusammenhang mit den Zinsen oder sonstigen Zahlungen für Titel stehen;
- vertragliche Schadenersatzansprüche.
Der Schuldner kann jedoch Berufung einlegen. Danach muss in zweiter und letzter Instanz das Hohe Gericht eine Entscheidung treffen. Das Berufungsurteil ist allerdings zwischezeitlich schon vollstreckbar.
Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein Inkassobüro ist dringend anzuraten. ADF Inkasso verfügt über ein dichtes europäisches Netzwerk und kooperiert mit Partnern weltweit.
- Tarif für die freiwillige Vollstreckung. Diese Tarife betragen 20.000 ALL (ca. 150 Euro) plus MwSt. Sollte der Schuldner freiwillig innerhalb von 10 Tagen die Schulden begleichen, nachdem der Gerichtsvollzieher sich einschaltet um den Vollstreckungstitel zu vollstrecken, so endet hier das Verfahren am meisten mit der Bezahlung dieser Tarife.
- Wenn der Schuldner nach Ablauf der Frist nicht zahlt, so schaltet sich der Gerichtsvollzieher ein mit diversen Vollstreckungsmaßnahmen. Der Gläubiger muss einen Tarif in Höhe von – je nachdem wie hoch die Forderung ist – 1 % bis 15 % der beizutreibenden Schulden im Voraus zahlen. Am Ende des Verfahrens muss dieser Tarif von Schuldner beglichen werden und dem Gläubiger wird der Tarif zurückerstattet.
- Die Parteien – also der Gläubiger und der private Gerichtsvollzieher – können sich über eine sogenannte "Success Fee" Erfolgsprovision einigen im Fall, dass der Vollzug erfolgreich beendet wird.
| Einzelunternehmen | Kompani private Zur Zeit keine Informationen |
| Offene Handelsgesellschaft (oHG) | Shoqëria kolektive Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft muss von mindestens zwei Personen vorgenommen werden. Es besteht keine Mindestkapitalbestimmung, Einlagen können in Geld, Sachwerten, Rechten oder Dienstleistungen bestehen. |
| Kommanditgesellschaft | Shoqëria komandite Für eine KG besteht in Albanien keine Mindestkapitalbestimmung. Einlagen des Kommanditisten sind nur in Geld möglich. Die Kommanditisten haften mit ihrer gesamten EInlage, der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Firmenbezeichnung der Kommanditgesellschaft führt den Namen eines oder mehrerer der Partner im Anschluss unmittelbar gefolgt durch die Worte "Shoqëria komandite". |
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Shoqëria me përgjegjësi të kufizuar (sh.p.k.) Die GmbH haftet für Ihre Verpflichtungen mit dem gesamten Vermögen, die jeweiligen Gesellschafter jedochnur mit der Stammeinlage. Der Name sollte zumindest den Namen eines Gesellschafters aufweisen und den albanische Zusatz für GmbH sh.p.k. enthalten. Eine Einpersonengesellschaft ist zulässig muss dann allerdings den Namen des im Firmennamen aufweisen. Das Stammkapital beträgt 100.000 LEK (ca. EUR 730,00) und muss zur Gänze einbezahlt werden. Gesellschaftsanteile können unter den Gesellschaftern, deren Erben, und bei Vermögensaufteilung frei veräußert werden. Eine Veräußerung an Dritte bedarf der Zustimmung einer Drei-Viertel-Mehrheit der Gesellschafter. Gesellschaften, die mehr als 2 der nachstehenden Kriterien überschreiten, müssen einen Jahresbericht veröffentlichen:
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| Aktiengesellschaft | Shoqëria anonime (Sh.a.) Es wird zwischen öffentlichen und geschlossenen Aktiengesellschaften unterschiedern. Öffentliche Aktiengesellschaften sind jene Unternehmen, deren Aktien ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung offiziell an der Wertpapierbörse von Wertpapieren gehandelt werden. Alle anderen Aktiengesellschaften sind Unternehmen ohne öffentliches Angebot. Das Mindeststammkapital für geschlossene Sh.a. beträgt 2 Millionen LEI (ca EUR 14.600,00), während für öffentliche Shoqëria anonime ein Stammkapital von 10 Millionen LEI (ca. EUR 73.000,00) vorgeschrieben ist. Bei der Anmeldung im NCR - National Registration Center (QKR - Qendra Kombëtare e Regjistrimit) muss die Einzahlung des Stammkapitals nachgewiesen werden. |
| Repräsentanz / Niederlassung | Përfaqësuesi i Zyrës / Dega Repräsentanzen dürfen nur Tätigkeiten im Namen und auf Rechnung ihrer Mutterfirma durchführen, die nicht steuerlich relevant sind und daraus resultiert, dass diese Repräsentanzen dann in Albanien nicht steuerpflichtig sind. Niederlassungen sind in Albanien steuerpflichtig und müssen daher auch die lokalen Steuern, die nationalen Steuern entrichten. Sowohl die Niederlassung (branch) eines ausländischen Unternehmens, als auch die Repräsentanz (representative office) müssen im National Licensing Center (NLC) mit nachfolgenden Unterlagen registriert werden.
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Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in Bulgarien durchaus gängig. Mit einer umfassenden EuroScore® Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden.
Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.
Unternehmensrecherche / Solvenzprüfung
Die National Licensing Center (abgekürzt NLC) bietet ein öffentliches Unternehmensregister an, welches im Hinblick auf Basisangaben zu Unternehmen frei über das Internet recherchierbar ist. Das "Firmenregister" der NLC kann über eine englischsprachige Eingangsseite mit weiteren Informationen erreicht werden.
Die Seite bietet Recherchemöglichkeiten nach mehreren Kriterien wie Registrierungsnummer, Person, Ort und Status an. Von besonderem Interesse ist dabei das Suchkriterium Status mit folgenden Auswahlmöglichkeiten:
Das gesuchte Unternehmen hat den Status:
- Unternehmen ohne steuerliche Registrierung (Registered businesses which do not have fiscal registration)
- Unternehmen mit gleichem Namen (Businesses that have identical names)
- Unvollständig registrierte Unternehmen (Businesses that have incomplete registration data)
- Unternehmen in Liquidation (Registered businesses in liquidation))
- Gelöschte Unternehmen (Businesses whose registrations have been cancelled)
Eigene Rechtsanwaltsgebühren können nur in geringem Maß dem unterlegenen Gegner auferlegt werden.
Korruption
Der internationale Korruptionsindex wird jährlich erhoben und gibt Auskunft über die Korruptionswahrnehmung von Politikern und anderen Amtsträgern. Je höher der Wert, desto niedriger die Korruption. Albanien belegte im Jahre 2016 mit einem Corruption Perception(s) Index (CPI 39) zusammen mit Bosnien Herzegowina, Jamaika und Lesotho den 83. Rang von weltweit 176 Ländern (Deutschland Platz 10, Stand: Dezember 2016).
| Deutsche Industrie- und Handelsvereinigung in Albanien Rruga Skenderbej 4/7 Tirana - ALBANIEN Tel.: +355 (0)4 222 7146 Fax: +355 (0)4 225 1791 E-Mail: info@diha.al Internet: www.diha.al | Deutsche BotschaftTirana Ambasada Gjermane Tiranë Rruga Skenderbej, nr. 8 Tirana - Albanien Tel.: +355 (0) 4 227 4505 Fax: +355 (0) 4223 2050 E-Mail: info@tira.diplo.de Internet: www.tirana.diplo.de/ | AHK mit Zuständigkeit für Albanien Auslandshandelskammer in Albanien Guro Gakovik 65 1000 Skopje, NORDMAZEDONIEN Tel.: +389 2 329 67 85 Fax: +389 2 329 67 90 E-Mail: albanien@ahk.mk Internet: https://nordmazedonien.ahk.de/ |
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