Gerichtliches Inkasso mit Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren durchsetzen

Wenn keine der zahlreichen vorgerichtlichen Inkassomaßnahmen zu einem Zahlungseingang führt, wird das gerichtliche Inkasso notwendig. Zunächst werden  die weiteren Schritte auf ihre Wirtschaftlichkeit und Erfolgschancen hin überprüft und Rücksprache gehalten.

Im automatisierten Mahnverfahren wird dann Online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem vollstreckt werden kann. Die Erwirkung eines Schuldtitels verhindert die Verjährung Ihres Anspruchs.

Wir verhelfen Ihnen schnell und kostengünstig zu Ihrem Recht!

  • Voll automatisierte Verfahrensabläufe, kurze Bearbeitungszeiten bei Gericht
  • Erlass des Mahnbescheides schon bei Eingang des Mahnantrages
  • Sonderkonditionen unserer branchenspezialisierten Vertragsanwälte geben wir voll an Sie weiter.
ADF Inkasso ist bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen elektronisch übermittelt.

Legt der Schuldner gegen den Mahnbeischeid binnen der gesetzlichen Frist keinen Widerspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid direkt durch uns per EGVP beantragt. Erfolgt auch gegen den Vollstreckungsbescheid binnen gesetzlicher Frist kein Einspruch, ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert.

Ihre Forderung wird durch den Vollstreckungsbescheid abgesichert und in dem so genannten Schuldtitel rechtskräftig festgestellt. Aus diesem Schuldtitel können Sie 30 Jahre lang durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken.
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen die er gegen Dritte hat (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) werden veranlasst.

Bleibt die Zwangsvollstreckung erfolglos, wird das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet. Hier hat der Schuldner an Eides statt seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Weigert sich der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wird Haftbefehl beantragt. In letzter Konsequenz kann der Schuldner durch Beugehaft zur Vermögensoffenbarung gebracht werden.

Durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verliert der Schuldner jegliche Kreditwürdigkeit.

Auch in dieser Phase des Forderungseinzugs spielt ein aktives Telefoninkasso eine große Rolle. Oft kann zusammen mit dem Schuldner noch ein Weg zum Abtrag seiner Schuld gefunden werden.

Sie haben zwar Ihr gutes Recht bekommen, aber der Schuldner ist letztendlich zahlungsunfähig? Unsere langfistige Titelüberwachung verhilft Ihnen doch noch zu Ihrem Geld.

Ihre Vorteile

  • EGVP Schnittstellen zu allen bundesdeutschen Mahngerichten
  • Kostengünstige Titulierung Ihrer Forderung, erfolgsbasierte Abrechnung
  • Parallele außergerichtliche Ansprache des Schuldners zur Durchsetzung kostensparender Maßnahmen
  • Gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung sowie Konto- und Lohnpfändungen etc.

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