Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in der VR China
Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in der Volksrepublik China und Ihrer Verwaltungszone Hongkong zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

中华人民共和国
Zhōnghuá Rénmín Gònghéguó
Volksrepublik China

Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:
Zeitzone:
ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Volksrepublik, Sozialistisches Einparteiensystem
9.571.302 km²
1.375 Mio
Chinesisch (Hochchinesisch)
und anerkannte Regionalsprachen
Renminbi (CNY)
Chinesische Renminbi online umrechnen
UTC + 8 MEZ
CN
+86



Inkasso-Schwierigkeitsgrad 76/100

Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:
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25%
Vertragskunden keine
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
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Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Bulgarien – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.
- Infolge der Refinanzierungspolitik in China schrumpfen Direktfinanzierungen oder Bankkredite stark und erstrecken sich auf immer mehr Sektoren. Folglich bleibt die Forderungslaufzeit mit durchschnittlich 82 Tagen nach wie vor hoch und der Zahlungsverzug wird nicht zuverlässig von den Behörden reguliert.
- Das Gerichtssystem ist übermäßig komplex und leidet unter mangelnder Transparenz, hohen Verfahrensverzögerungen und Kosten. Da die Vollstreckungsergebnisse schlecht sind, ist eine einvernehmliche oder nicht gerichtliche Eintreibung die bevorzugte Vorgehensweise.
- Der Insolvenzrahmen ist übermäßig komplex, unzuverlässig und ungenutzt, Sanierungen finden so gut wie nie statt. Die Liquidation ist das Standardverfahren.
Es wird erwartet, dass sich das chinesische BIP-Wachstum nach dem Aufschwung von 2021 abschwächen und 2022 wieder den Trend von vor dem COVID erreichen wird, da der Schwerpunkt weiterhin auf dem wirtschaftlichen Übergang, aber auch auf der makroökonomischen Stabilität liegt. Es wird jedoch schwierig sein, das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Zielen zu wahren. In den letzten Jahren hat die Regierung die Bedeutung des BIP-Ziels heruntergespielt und sich dafür entschieden, für den 14. Fünfjahresplan (2021-2025) kein numerisches Wachstumsziel festzulegen, sondern lediglich ein konservatives BIP-Ziel von "mindestens 6 %" für 2021 anzukündigen. Die chinesische Wirtschaft wuchs 2021 um 8,1 %, was teilweise durch den niedrigen Basiseffekt im Jahr 2020 begünstigt wurde. Der Gesamtkonsum, eine Kombination aus privaten Haushalten (39 % des BIP) und staatlichen Ausgaben (17 % des BIP), trug 6,4 Prozentpunkte (%pts) bei, gefolgt von den Nettoexporten (2,4 % des BIP) mit 1,9 %pt und den Investitionen (42 % des BIP) mit 1,5 %ps. Allerdings waren die sequentiellen Wachstumsraten (saisonbereinigt) in den ersten 9 Monaten des Jahres 2021 gedämpft (0,2 bis 1,2 % QoQ) und deutlich schwächer als der langfristige Durchschnitt von 1,8 % QoQ.
Die Inlandsnachfrage bleibt in der Tat gedämpft. Die Einzelhandelsumsätze stiegen im November 2021 um 3,9 % gegenüber dem Vorjahr und blieben damit deutlich hinter ihrem Wachstum von rund 8 % vor der Pandemie zurück, was auf die Auswirkungen der anhaltenden und punktuellen Mobilitätseinschränkungen hindeutet. Dennoch fiel die untersuchte Arbeitslosenquote in den Städten im September 2021 auf ein Dreijahrestief von 4,9 % und damit unter den Durchschnitt von 5,6 % im Jahr 2020. In der Zwischenzeit stiegen die Anlageinvestitionen (FAI) im Zeitraum Januar-November 2021 um 5,2 %, was auf ein schwächeres Wachstum der Immobilienentwicklung (etwa ein Viertel der FAI) mit 6 % und einen nahezu stagnierenden Anstieg der Infrastrukturinvestitionen (0,5 %) zurückzuführen ist. Das Wachstum der Anlageinvestitionen, insbesondere der Infrastrukturausgaben auf lokaler und regionaler Ebene, könnte sich jedoch 2022 beschleunigen, da die Behörden eine stärkere fiskalische Unterstützung ankündigten und betonten, wie wichtig es sei, ein stabiles und gesundes wirtschaftliches Umfeld im Vorfeld des 20. nationalen Parteikongresses zu erhalten. Was den Außenhandel anbelangt, so könnte der mögliche Nachfrageschub für chinesische Exporte (IT, Telefone, Elektronik, Heimtextilien, Automobile, Bekleidung) durch mögliche erneute Beschränkungen der Produktionskapazitäten und der Mobilität im Ausland durch Engpässe bei Chips und Schiffen sowie durch steigende Rohstoff- und Energiekosten ausgeglichen werden.
Mit dem wiederbelebten Thema "gemeinsamer Wohlstand" werden die Erhöhung des Volkseinkommens und die Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum und anderen sozialen Diensten eine der obersten Prioritäten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) bleiben. Kurzfristig wird die anhaltende Nullzinspolitik jedoch eine vollständige Erholung des Haushaltskonsums verhindern und den Übergang zu einer konsumorientierten Wirtschaft verzögern. Die Behörden stehen auch vor gewaltigen Herausforderungen, wenn sie ihre längerfristigen Ziele für eine kohlenstoffarme Wirtschaft erreichen und gleichzeitig kurzfristige Probleme bei der Energiewende vermeiden wollen, wie z. B. die Stromknappheit in der zweiten Hälfte des Jahres 2021. Der Verlauf der Pandemie ist nach wie vor das größte unmittelbare Risiko für Chinas Wirtschaftsaussichten, aber auch die Verlangsamung des Immobiliensektors (29 % des BIP) stellt ein großes Risiko dar, mit erheblichen Auswirkungen auf die Immobilienentwicklung, die Bautätigkeit und die Finanzen der lokalen Regierungen, die in hohem Maße von Grundstücksverkäufen abhängig sind. Die Regierung wird zwar weiterhin strengere Maßnahmen ergreifen, doch wird sie versuchen, einen Zusammenbruch des Wohnungsmarktes zu vermeiden, indem sie verschiedene politische Hebel einsetzt (z. B. Normalisierung der Immobilienfinanzierung), um die Fertigstellung von Projekten und die Zahlungen an Auftragnehmer und Lieferanten zu gewährleisten, insbesondere indem sie Zahlungsausfälle von großen Bauträgern verhindert. Weitere geldpolitische Lockerungen, die für 2022 erwartet werden, dürften ebenfalls eine gewisse Unterstützung bieten.
Wir gehen davon aus, dass der Leistungsbilanzüberschuss im Jahr 2022 in etwa auf dem Niveau von 2021 liegen wird, gestützt durch einen starken Überschuss im Warenhandel, während sich das Defizit in der Dienstleistungsbilanz kaum verändern dürfte, da die anhaltenden Beschränkungen für Auslandsreisen die Abflüsse von touristischen Dienstleistungen weiterhin einschränken werden. Der Renminbi hat sich bis 2021 aufgewertet, wobei die Behörden über die Stärke der Währung besorgt sind und Maßnahmen wie die zweimalige Aufstockung der Devisenreserven der Banken in diesem Jahr ergriffen haben. China erhält weiterhin eine große Menge an ausländischen Direktinvestitionen (FDI), wobei das FDI-Wachstum im Zeitraum Januar-November 2021 bei 15,9 % lag.
Die Gesamtverschuldung des inländischen Nicht-Finanzsektors wird hoch bleiben (265% des BIP im 3. Quartal 2021), wobei 60% auf Nicht-Finanzunternehmen entfallen. Diese Unternehmen, von denen sich viele in Staatsbesitz befinden, haben mit einer hohen Verschuldung und Überkapazitäten zu kämpfen. Obwohl sich die staatlichen Unternehmen meist im Besitz der Provinzen befinden, haben die Zahlungsausfälle bei ihren Anleihen zugenommen, was auf die zunehmende Bereitschaft Pekings zurückzuführen ist, die Märkte zu disziplinieren und sich von der Idee einer impliziten staatlichen Garantie für die Schulden staatlicher Unternehmen zu lösen. Es wird jedoch erwartet, dass sich der Schuldenabbau verlangsamt oder sogar 2022 vorübergehend zum Stillstand kommt, da die Regierung im Vorfeld der Herbsttagung des Nationalen Volkskongresses der Stabilität Vorrang einräumt.
Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) wird Ende 2022 ihren 20. nationalen Kongress abhalten. Dieses alle zwei Jahrzehnte stattfindende Ereignis wird Aufschluss über die nächste Führungsgeneration geben, insbesondere über potenzielle Nachfolger von Xi Jinping, von dem weithin erwartet wird, dass er für eine noch nie dagewesene dritte Amtszeit an der Spitze der Partei bleibt. Was die Außenbeziehungen betrifft, so sind der strategische Wettbewerb und die Spannungen zwischen den USA und China ein langfristiger Trend. Das im Januar 2020 unterzeichnete Phase-1-Handelsabkommen hatte die Spannungen gemildert, aber China hat seine Importziele nicht erreicht, was zu einer Bedrohung für das Abkommen werden könnte.
Das Inkasso durch Inkassounternehmen wurde Ende des 19. von der chinesischen Regierung verboten. Das Verbot gilt bis heute. Inkassodienstleister firmieren aus diesem Grund häufig als "Kreditberater" oder "Risikomanager". Internationalen Inkassodiensten ist es zwar gestattet, ausländische Forderungen für chinesische Gläubiger einzutreiben, aber der Einzug von Forderungen bei chinesischen Schuldnern ist nur offiziell autorisierten Stellen, wie z.B. spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, vorbehalten.
2. Inkassokosten
Grundsätzlich erlaubt das Gesetz keine Anrechnung der Inkassokosten auf den Schuldner, und das Bezahlen der Schuld gilt kulturell gesehen als Kostenabschreibungsfall. Wenn kein Kompromiss zustande kommt, werden jedoch die Inkassokosten in die Forderung eingerechnet.
3. Verzugszinsen
Verzugszinsen können vorbehaltlich der Vertragsbedingungen berechnet werden.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Verzugszinssatzes der People's Bank of China (PBC) 中國人民銀行 / 中国人民银行: 6 % pro Jahr (5,6 % bei einer Überfälligkeit von weniger als sechs Monaten und 6,15 % bei einer Überfälligkeit von mehr als einem Jahr).
Zinsen dienen in der Regel als Verhandlungsinstrument und werden in der Regel ausgesetzt, wenn ein Kompromiss gefunden wird und die Forderung einvernehmlich vereinnahmt wird. Wenn kein Kompromiss zustande kommt, werden jedoch Inkassogebühren in die Forderung eingebunden.
Geht der Fall vor Gericht, wird meist der vierfachen Verzugszinssatz in Rechnung gestellt ohne dass es einer im Kaufvertrag einer im Kaufvertrag vorgesehenen Vertragsstrafe bedarf.
4. Eigentumsvorbehalt
Das chinesische Vertragsrecht sieht grundsätzlich vor, dass das Eigentum mit der Lieferung auf den Käufer übergeht, wobei Eigentumsvorbehaltsregelungen mit dem Ziel des Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Bezahlung der Ware zulässig und durchsetzbar sind.
Weitergehende Formen des Eigentumsvorbehalts durch Verarbeitung oder Verkauf an Dritte sind ausgeschlossen. RoT-Vereinbarungen könnten theoretisch zur Rücknahme von Gütern in ordentlichen Rechtsstreitigkeiten genutzt werden, wären aber im Insolvenzverfahren nicht effizient.
Das chinesische Gerichtssystem ist nicht mit dem deutschen oder den in anderen westlichen Staaten bekannten Rechtssystemen vergleichbar und entspricht meist nicht den aus diesen Systemen bekannten Erwartungen. Noch immer gibt es Richter, die keine juristische Ausbildung haben. Dies kann im Einzelfall zu unerwarteten Ergebnissen in Rechtsstreitigkeiten führen. Daher ist in Fällen, in denen die Vereinbarung einer Schiedsklausel zulässig ist, eine solche Vereinbarung immer sinnvoll.
2. Gerichtsstruktur
Das Gerichtssystem ist grundsätzlich vierstufig auf gebaut mit lokalen Volksgerichten, Mittleren Volksgerichten, Höheren Volksgerichten sowie dem Obersten Volksgericht. Signifikante Fälle mit Auslandsbezug (d.h. solche mit komplexem Sachverhalt, hohem Streitwert bzw. mehreren im Ausland ansässigen Parteien) werden erstinstanzlich bei Mittleren Volksgerichten verhandelt. Einfache Fälle mit Auslandsbezug sind erstinstanzlich den lokal zuständigen Volksgerichten zugewiesen. Entscheidungen des Prozessgerichts können grundsätzlich beim Gericht der nächsten Stufe angefochten werden. Der Instanzenzug in Zivil- und Handelssachen ist in der Regel nur zweigliedrig organisiert.
Wenn die Forderung unbestritten ist, kann ein vorgerichtliches Verfahren (PRC Civil Procedure Law Nr. 189) eingeleitet werden, in dem ein Zahlungsbefehl vom einfachen Volksgericht verlangt wird, der für 15 Kalendertage nach Zustellung an den Schuldner vollstreckbar ist, wenn dieser nicht gehorcht und keine Verteidigung erbringt.
Erhebt der Schuldner eine Widerklage, muss die Angelegenheit jedoch durch ein ordentliches Gerichtsverfahren geregelt werden.
2. Gerichtliches Klageverfahren
Im ordentlichen Gerichtsverfahren müssen zunächst die für Zahlungsklagen erforderlichen Dokumente und Klageunterlagen eingereicht werden:
Nach dem chinesischen Zivilprozessrecht sind dies:
- eine umfassende Beschwerde,
- eine Liste von Beweisen,
- die Geschäftslizenz jeder Partei,
- Verträge, Lieferaufträge, Rechnungen, damit zusammenhängende Korrespondenzen,
- Sicherheiten/Garantiebriefe und alle damit zusammenhängenden Beweismittel.
Das Gericht wird dann die Beweise prüfen und die Parteien auffordern, einen Kompromiss zu schließen, bevor es seine Entscheidung trifft.
Die vom Gericht angeordneten Rechtsbehelfe werden in der Regel in Form von Schadenersatzansprüchen, Anordnungen zur Behebung von Schadensersatzansprüchen, Einstellung von Verstößen usw. erfolgen. Spezifische Leistungen können ebenso vom Gericht gefordert werden. Bußgeldbescheide kann das Gericht jedoch nicht erlassen.
3. Gerichtsverfahren in Hongkong
Eine weitere Lösung ist die Erlangung vollstreckbarer Entscheidungen durch die Gerichte in Hongkong im Rahmen des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (REJA) von 2006.
Hongkong verfügt über ein effizientes Rechtssystem, das von den chinesischen Gerichten unabhängig ist, und REJA ermöglicht es den Hongkonger Gerichten, Entscheidungen auf dem chinesischen Festland durchzusetzen. Hongkong ist daher seit langem die bevorzugte Gerichtsbarkeit für Verträge mit ausländischen und chinesischen Parteien und nach wie vor der beste Ort für die Vollstreckung von Entscheidungen in China.
Um die Hongkonger Gerichte zu nutzen, sollten Verträge und Geschäftsbedingungen festlegen, dass alle Streitigkeiten ausschließlich von den Hongkonger Gerichten zu lösen sind. Rechtsberatung sollte in Betracht gezogen werden.
4. Gerichtsverfahren im Ausland
Als Folge der mangelnden Zuverlässigkeit inländischer Gerichte werden Streitigkeiten in der meisten Fällen durch ein ausländisches Gericht beigelegt. Die Anwendung des schweizerischen Wirtschaftsrechts in chinesisch-ausländischen Verträgen wird zuweilen empfohlen, da es als neutral empfunden wird. In der Praxis können die meisten Verträge dem von den Parteien gewählten Recht unterliegen, mit Ausnahme von Joint Venture-Verträgen und Aktienübertragungsverträgen, die dem chinesischen Recht unterliegen müssen.
Allerdings können inländische Gerichte Schwierigkeiten haben, ausländisches Recht durchzusetzen, und der Gang durch Hongkong-Gerichte unter REJA ist der beste Weg, um die Vollstreckung zu erreichen (siehe oben).
Gerichtsgebühren werden bei der Einreichung der Klage erhoben, der Satz liegt zwischen 2,5% (CNY 10~100T) und 0,5% (über CNY 20M) liegt, je nach Höhe des Betrages, mit einer Mindestgebühr von RMB 50.
In der Regel kann die obsiegende Partei beim Gericht beantragen, dass die unterlegene Partei die Gerichtsgebühren sowie die Inkasso-, Gerichts- und Vollstreckungskosten übernimmt.
2. Anwaltsgebühren
Anwaltshonorare sind nicht gesetzlich geregelt; sie werden frei vereinbart. Durch Urteil werden der obsiegenden Partei Anwaltskosten in angemessenem Umfang zugesprochen, deren Höhe das Gericht bestimmt, wenn keine Kostenvereinbarung zwischen den Parteien getroffen war.
Je nach Forderungshöhe und Komplexität der Klage liegen die Anwaltskosten zwischen 4% und 20% der Forderung.
Honorarereinbarungen, bei denen Rechtsanwälte nicht im Voraus bezahlt werden, sondern bei Erfolg einen festen Betrag erhalten, und Erfolgshonorare, bei denen die Rechtsanwälte Anspruch auf einen Prozentsatz des endgültigen Schiedsspruchs haben, sind in Wirtschaftsstreitigkeiten gesetzlich zulässig.
Grundsätzlich muss die unterlegene Partei ein Endurteil vollständig erfüllen. Andernfalls kann der Gläubiger die Vollstreckung beim Volksgerichtshof oder bei einem Vollstreckungsbeamten beantragen. In solchen Fällen kann das Gericht das Einfrieren des Vermögens oder der Konten des Schuldners anordnen. In der Praxis kann die Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs in China schwierig sein.
Pfändungsbeschlüsse sind in China zulässig und gegenüber einem Drittschuldner vollstreckbar. Wenn ein Schuldner das Urteil nicht erfüllt, sollte der Gläubiger unverzüglich die Zwangsvollstreckung beantragen.
Zur Verbesserung des Vollstreckungsverfahrens, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Haftung, veröffentlichte der Oberste Gerichtshof Chinas eine Verkündung des Obersten Volksgerichtshofs über die Anwendung des Gesetzes über die Nichtbefolgung des seit dem 22. Juli 2015 geltenden Gerichtsurteils (2015 Nr. 16). Mit diesem Erlass erhofft man sich, dass die Durchsetzungsergebnisse insgesamt besser werden und eine persönliche Garantie für den Gläubiger nützlicher ist.
Eine wichtige Voraussetzung für die Vollstreckung in China ist der Hinweis auf Vermögenswerte, die vom Gericht oder den Gläubigern entdeckt werden können.
Um die Hongkonger Gerichte zu nutzen, sollten Verträge und Geschäftsbedingungen festlegen, dass alle Streitigkeiten ausschließlich von den Hongkonger Gerichten zu lösen sind. Rechtsberatung sollte in Betracht gezogen werden.
2. Durchsetzung ausländischer Urteile
Die Durchsetzung ausländischer Urteile in China kann sich als schwierig, wenn nicht gar unmöglich erweisen. Wie in den meisten Ländern verlangt China, dass ausländische Urteile im Exequaturverfahren anerkannt werden, um vollstreckbar zu werden.
In der Praxis hat China jedoch nur mit einigen ehemals kommunistischen Ländern gegenseitige Vollstreckungsabkommen geschlossen, während inländische Gerichte protektionistisch sind und zu einem extrem langwierigen und kostspieligen Exequaturverfahren treiben.
Wollen deutsche Unternehmer oder Privatleute ihre in Deutschland erlangten Gerichtsurteile in der VR China durchsetzen, scheitert dies grundsätzlich bereits daran, dass es zwischen Deutschland und China kein Vollstreckungsübereinkommen gibt. Die chinesischen Gerichte würden deutsche Urteile nur dann anerkennen oder vollstrecken, wenn die Gegenseitigkeit verbürgt wäre, chinesische Urteile also auch in Deutschland anerkannt oder vollstreckt würden.
Dies ist bislang nicht der Fall. In einem einzigen Beschluss des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 18.05.2006, 20 SCH 13/04) wurde in einem Einzelfall eine chinesische Entscheidung anerkannt; auf chinesischer Seite ist aber bisher noch kein Fall einer solchen Anerkennung bekannt. Insofern ist es meist nur dann nützlich, in Deutschland zu prozessieren, wenn der chinesische Geschäftspartner in Deutschland über Vermögen verfügt, in das vollstreckt werden kann. Ansonsten ist eher eine Klage vor einem chinesischen Gericht anzustreben.
Daher ist es zwar immer möglich, chinesische Schuldner im Ausland zu verklagen, aber Versuche, ausländische Entscheidungen in China durchzusetzen, wären höchstwahrscheinlich eine Verschwendung von Zeit und Geld.
3. Schiedsgerichtsurteile
Schiedsurteile sind in China grundsätzlich vollstreckbar, wobei zur Durchsetzung ausländischer Schiedsurteile ein Antrag auf Vollstreckung beim zuständigen Mittleren Volksgericht zu stellen ist, dem das ausländische Schiedsurteil in chinesischer Übersetzung beigefügt werden muss. Von entscheidender Bedeutung hierbei ist, dass China Signatarstaat des New Yorker UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 ist. Aufgrund dieses Abkommens müssen chinesische Volksgerichte die Entscheidungen ausländischer Schiedsgerichte vollstrecken, sofern der Schiedsort in einem Vertragsstaat des Abkommens liegt und keiner der in § 5 des genannten UN-Abkommens benannten Umstände (bspw. Unwirksamkeit der Schiedsklausel) vorliegt.
Im Vertrag können Schiedsinstitutionen in Deutschland, China oder anderen Ländern bestimmt werden. Auch das Recht, das zur Anwendung kommen soll, ist für viele Verträge frei wählbar, solange der Vertrag einen Auslandsbezug hat. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine nicht-chinesische Partei Vertragspartei ist. Für bestimmte Vertragsarten ist die freie Rechtswahl aber ausgeschlossen (so z.B. für Joint Venture-Verträge, vgl. Art. 126 des Vertragsrechtsgesetzes der VR China).
Falls der Vertrag chinesischem Recht unterstellt ist und eine Schiedsinstitution in China gewählt wird (z.B. die Beijing Arbitration Commission, die China International Economic and Trade Arbitration Commission, etc.), ist es wichtig, den genauen Schiedsort und Namen des Schiedsgerichts zu benennen. Nicht immer sind die Musterschiedsklauseln ausländischer Schiedsinstitutionen nach chinesischem Recht wirksam und müssen auf die chinesischen rechtlichen Besonderheiten hin angepasst werden. Bei vielen chinesischen Schiedsinstitutionen sind mittlerweile auch Ausländer als Schiedsrichter akkreditiert.
Allerdings sind auch Fälle aufgetreten, in denen sich chinesische Volksgerichte über vereinbarte Schiedsgerichtsklauseln hinweggesetzt und Streitigkeiten, an denen ausländische Investoren beteiligt waren, an sich gezogen haben.
Für gerichtliche Mahnverfahren aus Handelsgeschäften beträgt die Verjährungsfrist vor Zivilgerichten zwei Jahre, für internationale Kaufverträge und Technologietransfer in einigen Ausnahmefällen auch vier Jahre.
2. Beginn der Verjährungsfrist
die Verjährungsfrist beginnt nicht ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag sondern ab dem Tag der letzten Zahlungsaufforderung zählt.
3. Besondere Verjährungsfristen In der Regel müssen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden, die ab dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Kläger von den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis hat (bzw. hätte erlangen müssen).
Verwaltungsstreitigkeiten mit Behörden müssen innerhalb von drei Monaten beigelegt werden.
Beanstandungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern auf dem Seeweg müssen innerhalb eines Jahres, Beanstandungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern im Schienenverkehr innerhalb 180 Tagen ab dem (gültigen oder voraussichtlichen) Liefertermin geltend gemacht werden.
Anträge auf Schutz der Bürgerrechte müssen innerhalb von zwei Jahren gestellt werden.
Anträge für Fälle, die sich mit minderwertiger Ware, Mietzahlungsproblemen, Körperverletzungen usw. befassen, müssen innerhalb eines Jahres gestellt werden.
Repräsentanz | Die Chinesische Repräsentanz als erstes und einfachstes Markteintrittsvehikel optierten Investoren in der Vergangenheit regelmäßig für die Errichtung einer ausschließlich Liaisonzwecken dienenden Repräsentanz. Allerdings hat China 2011 das Rechtsregime der Repräsentanz empfindlich verschärft, sodass mittlerweile die Wahl einer anderen Investitionsform sinnvoller sein dürfte. Rechtlich gesehen hat eine Repräsentanz keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und darf nur sehr beschränkt tätig werden; so sind operative Geschäftstätigkeiten ausgeschlossen. Repräsentanzen fungieren als Verbindungsbüros ausländischer Muttergesellschaften und dürfen nur für bestimmte Zwecke (Kontaktpflege, Marktforschung, Werbung, Qualitätskontrolle) genutzt werden, sofern sie keine Einnahmen generieren. |
Partnerschaftsgesellschaft | Die Partnerschaftsgesellschaft (Partnership Enterprise) ist mit der OHG nach deutschem Recht vergleichbar. Die Partnerschaftsgesellschaft ist keine juristische Person und als solche nicht rechtsfähig. Vorgeschrieben ist die Beteiligung von mindestens zwei ausländischen Unternehmen oder natürlichen Personen. Die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. |
Ausländische Kapitalgesellschaft | Die Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) ist eine mit der deutschen GmbH vergleichbare Kapitalgesellschaft, deren Anteile zu 100 Prozent von einem ausländischen Investor beziehungsweise mehreren ausländischen Investoren gehalten werden. Die WFOE ist die in China häufigste Gesellschaftsform für ausländische Investitionen und wird oft als 100-prozentige Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens in China genutzt. Da es bei einer WFOE keine Beteiligung von chinesischer Seite gibt, bietet sie im Hinblick auf den Schutz geistigen Eigentums sowie der Konfliktvermeidung eine vorteilhafte Gesellschaftsstruktur. Der Gründungsprozess ist in ein zweistufiges Genehmigungs- sowie Registrierungsverfahren unterteilt. In den beschränkten Industriesektoren ist die Errichtung eines WFOE nur beschränkt zulässig. So ist eine WFOE-Gründung beispielsweise im Automobilbau oder den Bereichen Telekommunikation und Printmedien untersagt oder eingeschränkt. Als GmbH aufgestellte Unternehmen müssen einen Jahresbericht entsprechend den Provisional Rules on Enterprise Information Disclosure mit den wesentlichen Informationen zum Unternehmen vorlegen, der öffentlich einsehbar ist. |
Gemeinschaftsunternehmen | Das Equity Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit selbständiger Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung. Es wird regelmäßig in der Form einer der GmbH ähnlichen Kapitalgesellschaft errichtet und unterliegt in den Bereichen, die nicht durch das Equity Joint Venture Law geregelt sind, dem Gesellschaftsgesetz. Das einzige einzurichtende Gesellschaftsorgan ist der Vorstand, welcher aus mindestens drei Mitgliedern besteht und eine Amtszeit von vier Jahren hat. |
Aktiengesellschaft | Die Aktiengesellschaft (Joint Stock (Limited) Company, AG) kann als börsennotierte Gesellschaft oder nicht börsengängige AG gegründet werden. Die Gründung erfolgt durch mindestens zwei Gründungsmitglieder. In Bezug auf die AG wurden die Mindestkapitalvoraussetzungen aufgehoben, es sei denn gesetzliche Sonderregelungen fänden Anwendung (beispielsweise für Banken und Versicherungen). Organe sind die Aktionärshauptversammlung, der Vorstand sowie der Aufsichtsrat. Im Insolvenzfall greifen seit dem 1. Juli 2007 die Normen des Insolvenzgesetzes. |
Ein Schuldner gilt als zahlungsunfähig,
- wenn er illiquid ist, d. h. wenn er zahlungsunfähig ist. dauerhaft nicht in der Lage ist, seine ausstehenden Schulden zu begleichen,
- Überschuldung kann auch dann bestehen, wenn das liquidierte Vermögen des Schuldners nicht alle Gläubiger befriedigen kann.
Nach dem neuen Unternehmensinsolvenzgesetz von 2006 (in Anlehnung an internationale Standards) stehen Umstrukturierungen, Liquidationen und Vergleiche für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zur Verfügung.
Im Juni 2009 gab der Oberste Volksgerichtshof zudem Leitlinien vor, wonach Unternehmen mit tragfähigen Zukunftsperspektiven und im Einklang mit der nationalen Strukturanpassungspolitik durch Umstrukturierungs- und Kompromissverfahren aktiv unterstützt werden sollen.
Die Verfahren werden in der Regel vor den Volksgerichten (Wirtschaftsabteilungen) des Schuldnergebiets geführt, in der Praxis kommt es jedoch nur selten zu Vergleichssverfahren, die Sanierung oder Liquidation wird in der Regel in Anspruch genommen.
Vergleichsverfahren Verfahren
Das neue Gesetz autorisiert den Schuldner einen Vergleich mit den Gläubigern zu suchen, um die Verbindlichkeiten zu begleichen. Der Vergleich muss von zwei Dritteln der ungesicherten Gläubiger genehmigt werden. Das Gericht wird die (damit rechtsverbindliche) Schlichtungsvereinbarung anerkennen, kann aber auch den Schuldner für bankrott erklären, wenn kein Einvernehmen gefunden wird.
Unternehmenssanierung
Das Sanierungsverfahren ermöglicht es einem Schuldner, seinen Gläubigern einen Sanierungsplan vorzulegen. Der Plan muss von jeder Gläubigerklasse (Mitarbeiter, gesicherte Gläubiger, Steuerforderungen, ordentliche Forderungen usw.) genehmigt werden, bevor er gerichtlich verifiziert wird. Der Schuldner ist dann für die Umsetzung des Plans unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters verantwortlich. Die Parteien sind gebunden, und es wird ein Moratorium eingerichtet, um parallele Vollstreckungsverfahren auszusetzen. Wird der Plan jedoch für unrentabel erachtet, ordnet das Gericht die Liquidation der Gesellschaft an.
In der Praxis werden Insolvenzverfahren in China nur selten durch ein Sanierungsverfahren gelöst, die die Liquidation ist das Standarsverfahren.
Liquidationsverfahren
Wenn das Gericht einen (vom Schuldner oder von seinen Gläubigern gestellten) Konkursantrag annimmt, müssen die Gläubiger ihre Forderungen innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist (bis zu drei Monaten) beim Gericht anmelden. Alle Forderungen gegen den Schuldner sind dann vorübergehend ausgesetzt, bis ein Insolvenzverwalter unter Aufsicht des Gläubigerausschusses die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt und ihr Vermögen liquidiert. Wird der Schuldner für nicht vertrauenswürdig befunden, kann das Gericht eine Eigentumsvorbehaltsregelung anordnen.
Vorrangsregelung / Rangfolge
Unbesicherte Gläubiger können ihre Rechte geltend machen, solange kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt das Gesetz den Kosten des Konkursverfahrens und den gesicherten Gläubigern Vorrang. Die Liquidationserlöse des Schuldners werden dann zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens, der arbeitsplatzbedingten Kosten (Löhne, Steuern) und der Steuerschulden verwendet. Ungesicherte Gläubiger stehen auf dem letzten Rang.
Anfechtungen des Insolvenzverwalters (Clawback)
Der Verwalter hat in der Regel das Recht, die Erfüllung eines mit den Gläubigern abgeschlossenen Geschäfts innerhalb eines Jahres vor Annahme des Insolvenzantrags fortzusetzen oder zu beenden. Insbesondere fehlgeleitete Vermögensübertragungen, unangemessene Geldtransfers, die einem Gläubiger einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den anderen verschaffen, usw. wären typischerweise anfechtbar und nichtig.
In der Praxis können Parteien, die nicht innerhalb von zwei Monaten von der Annahme des Konkursantrags in Kenntnis gesetzt wurden, davon ausgehen, dass ihr Vertrag erfüllt wird.
Verfahrensdauer
Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel zwischen zwei und vier Jahren, aber bei unzureichendem Vermögen des Schuldners wird das Verfahren sofort mangels Masse eingestellt.
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in der Volksrepublik insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in China gängig. Mit einer umfassenden EuroScore® Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen.
Vorsicht bei eigenen Recherchen Ein im Jahr 2013 verabschiedetes Gesetz beschränkt die Möglichkeiten von Unternehmen, durch eigene Recherchen relevante Informationen über ihre potenziellen Geschäftspartner zu erlangen (Due Diligence). Es empfiehlt sich, hier nicht ohne sachkundige Beratung tätig zu werden. Klein- und mittelständischen Unternehmen steht die Nutzung des "EU SME Centre" in Peking und staatlich zugelassener Anbieter von Kredit- und Risikomanagement-Dienstleistungen in China offen, die u.a. bei der Einholung von Informationen über potenzielle Geschäftspartner Untererstützung anbieten.
Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen, Schiedsgerichtsverweinbarungen usw. benötigt.
Keine Einreise bei anhängigen Verfahren Nach Art. 28 des Gesetzes der VR China zur Verwaltung der Ein- und Ausreise kann gegen Ausländer u. a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn der Ausländer in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder das Volksgericht dies während eines laufenden Zivilprozesses anordnet.
Letzteres ist zwar im Prinzip nur zulässig, wenn dies zur Sicherung des Verfahrens oder der Durchsetzung von möglichen Ansprüchen nach einem Urteil erforderlich ist, kommt in der Praxis aber auch in anderen Fällen vor. Im Fall eines bereits anhängigen Zivilprozesses kann es daher für deutsche Verfahrensbeteiligte empfehlenswert sein, wegen einer möglicherweise drohenden Ausreisesperre von einer Reise nach China zu persönlichen Vergleichsgesprächen Abstand zu nehmen.
Korruption
Der internationale Korruptionsindex wird jährlich erhoben und gibt Auskunft über die Korruptionswahrnehmung von Politikern und anderen Amtsträgern. Je höher der Wert, desto niedriger die Korruption. China belegte im Jahre 2016 den 79. Rang von weltweit 176 Ländern (Deutschland Platz 10, Stand: Dezember 2016).
The >Delegations of German Industry and Commerce in China Unit 0811, Landmark Tower II 8 North Dongsanhuan Road Chaoyang District, 100004 Beijing P.R. China Tel.: +86 10-6539 6688 Fax: +86 10-6539 6689 E-Mail: info@bj.china.ahk.de Internet: https://china.ahk.de | Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking 德意志联邦共和国驻华大使馆 17, Dongzhimenwai Dajie / 17 东直门外大街 Chaoyang District / 朝阳区 Beijing/ 北京 100600 Tel.: +86 10-85 32 90 00 Fax: +86 10-85 32 94 45 E-Mail: Info@peki.diplo.de Internet: https://china.diplo.de/ | MINISTRY OF COMMERCE PEOPLE’S REPUBLIC OF CHINA Add:No.2 Dong Chang'an Avenue, Beijing China (100731) Tel.: +86 10-53771360 / 1362 / 1359 Fax: +86 10-53771311 Internet: http://english.mofcom.gov.cn
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