Verjährungsrechner

Droht auch Ihren offenen Forderungen die Verjährung?

Mit der am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen großen Schuldrechtsreform haben sich auch wichtige Änderungen bei den Verjährungsfristen ergeben. Unser Verjährungsrechner verschafft Ihnen einen Überblick über die neue Rechtslage.

Der Rechner berücksichtigt ausschließlich die neue Gesetzeslage und ist ausschließlich für Forderungen, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden sind anwendbar. Bei Altforderungen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, ist explizit  zu prüfen, ob sich die Verjährung entsprechend der Übergangsregelung nach altem oder neuem Recht richtet.

Verjährungsfristen hier schnell und einfach online ermitteln

Art des Anspruchs:

Die Verjährungsfrist endet am:

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass hier nur die wichtigsten Regelungen berücksichtigt worden sind und kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.
  • Weitere Informationen finden Sie in unserer Tabelle Verjährungsfristen
  • Die Ergebnisse sind unverbindlich und ohne Gewähr. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an unsere Inkassospezialisten.
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