EuroScore® | Erbenermittlung / Erbenrecherche

Erbenermittlung, Erben- und Erbengemeinschaften online ermitteln

Ein verstorbener Schuldner bedeutet nicht unbedingt automatisch einen Forderungsverlust oder Forderungsverzicht für Sie. Die ADF EuroScore® Erbenermittlung. ermittelt eventuelle Erben. Wurde bei vorhandener Erbmasse ein Erbe angetreten, können Forderungen gegenüber dem / den Erben geltend gemacht werden.

EuroScore® | Erben-Ermittlung BRD

Leistung / Informationsumfang der Erbenermittlung

  • Ihr Kunde / Schuldner / Mandant ist verstorben.
  • Sie möchten wissen, ob und von wem das Erbe angetreten wurde.
  • Wir prüfen zunächst ob die gesuchte Person tatsächlich verstorben ist.
  • Über das jeweils zuständige Melderegister bzw. Standesamt ermitteln wir Sterbedatum und Sterbeort.
  • Wir ermitteln für Sie professionell und zeitnah die Erben unter anderem über das zuständige Nachlassgericht
  • Wir prüfen die Zustellbarkeit der ermittelten Anschriften

Erforderliche Angaben über den Verstorbenen

  • Vor- und Nachname
  • zuletzt bekannte vollständige Adresse
  • Sterbeort und Sterbedatum (siehe unter Hinweise)
  • sofern bekannt, das Geburtsdatum
  • Nachweis berechtigtes Interesse (siehe unter Hinweise)

Kosten

  • € 29,00 + Mwst. pro Erbenermittlung
  • Ist das Erbe positiv und wurde es angetreten, können Sie nach der Erbenermittlung den/die Erben für an den Verstorbenen bestehende Forderungen in Anspruch nehmen. Mehrere Erben haften regelmäßig als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder Erbe für Verbindlichkeiten des Erblasser in voller Höhe in Anspruch genommen werden kann. Der Gläubiger kann seine Erblasserforderung aber nur einmal in voller Höhe einfordern.
  • Nicht immer sind Sterbedatum und Sterbeort Bestandteil der Rückmeldung des Nachlassgerichts. Sofern diese zusätzlichen Informationen benötigt werden, kann eine kostenpflichtige erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage eingeholt werden. Einzelheiten zur Beauftragung der erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage finde Sie hier.
  • Das berechtigte Interesse (Vollstreckungsbescheid, Titel, offene Forderung) kann bei der Beauftragung über Ihren Kundenbereich als PDF hochgeladen oder unter Angabe der Auftragsnummer per E-Mail an service@adf-inkasso.de zur Verfügung gestellt werden.
  • Sollte die vom Nachlassgericht zur Verfügung gestellte Anschrift des Erben unvollständig oder erkennbar veraltet sein, kann die beim Einwohnermeldeamt verzeichnete Anschrift über eine kostenpflichtige einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden. Hierzu ist eine zusätzliche einfache Melderegisterauskunft nötig. Nähere Informationen zur Beauftragung der einfachen Melderegisterauskunft stehen hier zur Verfügung.
Die Bearbeitungszeit einer Erbenermittlung beträgt 15 bis 45 Werktage
Sämtliche ermittelten Adressen werden, sofern möglich, gesondert mit den aktuellen Mobil- und Festnetznummern angereichert.
  • Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus, sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
  • Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
  • Wählen Sie nun die Ermittlungsart und den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift.
  • Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf, über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per E-Mail.
  • Ist die Erbenermittlung abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze E-Mail Benachrichtigung.
  • Sie können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen.
  • In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die Ermittlungsergebnisse einsehen.
  • Mit einem Klick auf die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken.
  • Mit einem weiteren Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
  • Ausführliche Nutzungsanleitung
Wir dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse tätig werden. Privatpersonen, die sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann uns Ihr Anwalt jederzeit mit einer Erbenermittlung beauftragen.
Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder falls gewünscht per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich Lastschrifteinzug vorgesehen. Sofern Sie nicht am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an: Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail euroscore@adf-inkasso.de
Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse.

Unser registriertes Inkassounternehmen ist auch eine Wirtschaftsauskunftei gemäß §38 GWO und nach §4d Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Register nach §38 Abs.2 BDSG beim Hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden gemeldet. Vollständige Informationen zum Datenschutz und der DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Online-Beratung Neu-Anmeldung Login

ADF EuroScore Informationsmanagement & Wirtschaftsauskunft
Erbenermittlung