Auslandsinkasso: Nordmazedonien

Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Nordmazedonien

Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Nordmazedonien zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Flagge Nordmazedonien
Nordmazedonien
Република Северна Македонија
Republika Severna Makedonija
Republik Nordmazedonien
Landkarte-Nordmazedonien
Hauptstadt:
Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:


Zeitzone:


ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Skopje
Parlamentarische Republik
25.713 km²
2,1 Mio.
Mazedonisch
lokal auch Albanisch
1 Denar (MKD) = 100 Deni
1 EUR = 1,95583 BAM (Fixkurs)
UTC + 1 MEZ
UTC + 2 MESZ März bis Oktober
MK
+389
Inkasso Rating Nordmazedonien
Inkasso Rating Nordmazedonien
Forderungseinzug Komplexität
Inkassokomplexität Nordmazedonien

Inkasso-Schwierigkeitsgrad 69/100

Inkasso-Risiko Nordmazedonien
Inkasso-Konditionen
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:

Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
(Außergerichtliches Inkasso) 
25%
Vertragskunden EUR 0,00
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)

Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Nordmazedonien – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.

  • Die durchschnittliche Zahlungsfrist in Nordmazedonien ist nach wie vor hoch und das Zahlungsverhalten inländischer Unternehmen schlecht mit durchschnittlichen Zahlungenfristen zwischen 60 und 90 Tagen.
  • Ineffektives Gerichtssystem und Verwaltung. Verfahrenskosten und Verzögerungen sind Nordmazedonien erheblich, so dass Gerichtsverfahren insgesamt vermieden werden sollten. Andererseits hat das Gerichtssystem zu viele Anforderungen, um Sicherungsrechte zu akzeptieren.
  • Im April 2011 wurde das Insolvenzgesetz novelliert. Es wurden die E-Insolvenz (elektronische Insolvenz) und ein Restrukturierungsregister eingeführt. Nichts desto weniger sind weitere Reformen notwendig, da die anspruchsvollen Gesetzes-Entwürfe in der Praxis nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.
Wachstum weiterhin sehr anfällig für die Pandemie

Die Wirtschaft begann sich in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 zu erholen und wird dies voraussichtlich auch 2022 tun. Die Inlandsnachfrage (89 % des BIP im Jahr 2019) dürfte den größten Beitrag zum BIP-Wachstum leisten. Die Impfkampagnen im Jahr 2021 haben den Optimismus der privaten Haushalte wieder angefacht, deren Konsum 2022 voraussichtlich weiter steigen wird, wenn auch langsamer. Die Arbeitslosigkeit geht langsam, aber stetig zurück (16,4 % im Jahr 2020, 15,8 % im Jahr 2021), und die fiskalischen Maßnahmen haben einen Anstieg verhindert, wenngleich die schwache Erwerbsbeteiligung (56 %) ein großes strukturelles Problem bleibt. Die privaten Investitionen (34,5 % des BIP mit ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2019) sind im Jahr 2020 krisenbedingt stark eingebrochen und werden voraussichtlich bis 2022 nicht wieder das Niveau von vor dem COVID-19 erreichen. Die Wirtschaft bleibt extrem anfällig für neue Varianten, da die Impfquote im Oktober 2021 nur bei 35 % lag. Der Tourismussektor (6,8 % der Beschäftigung und 6,6 % des BIP im Jahr 2019) leidet darunter, und seine Rückkehr zu einem normalen Aktivitätsniveau wird nur langsam erfolgen. Die öffentlichen Ausgaben (36,7 % des BIP im Jahr 2020) werden voraussichtlich weiterhin hoch bleiben und das Vorkrisenniveau übersteigen, was auf die anhaltende fiskalische Reaktion auf die Pandemie und auf Infrastrukturprojekte (Fortsetzung des Eisenbahn- und Straßenprojekts Korridor 8, Gaspipeline mit Griechenland) zurückzuführen ist. Das Handelsbilanzdefizit wird im Jahr 2022 einen negativen Beitrag zum Wachstum leisten.

Die Zentralbank (NBRNM) verfolgt weiterhin eine akkommodierende Geldpolitik mit einem Zinssatz von 1,25 % im September 2021 und unterstützt den Zugang zu Liquidität und Krediten. Die Inflation hat sich 2021 beschleunigt, was vor allem auf höhere Energie-, Lebensmittel- und Transportkosten zurückzuführen ist. Es wird erwartet, dass sie 2022 zurückgeht.
Zwillingsdefizite verschlechtern sich

Die anhaltenden Unterstützungsmaßnahmen als Reaktion auf die Pandemie trugen erheblich zum öffentlichen Defizit im Jahr 2021 bei. Im Jahr 2022 wird das Defizit zurückgehen, da diese Maßnahmen allmählich auslaufen werden. Die Haushaltskonsolidierung dürfte mittelfristig zu einer weiteren Verringerung des Defizits führen, auch wenn diese Bemühungen durch die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Schattenwirtschaft (schätzungsweise 30 % bis 40 % des Einkommens und 18 % der Beschäftigung) sowie durch Mängel in der Steuerverwaltung und der Arbeitsaufsichtsbehörde behindert werden. Die Haushaltsdefizite der letzten Jahre haben zu einem Anstieg der Staatsverschuldung geführt, der sich bis 2022 fortsetzen dürfte. Der größte Teil der Staatsverschuldung ist eine Auslandsverschuldung (75 %) und lautet auf Euro, aber die Glaubwürdigkeit der NBRNM, die die Bindung an den Euro garantiert, mindert das Wechselkursrisiko. Der NBRNM hat zudem Finanzierungsvereinbarungen mit der EZB unterzeichnet und könnte bei Bedarf 400 Mio. EUR abrufen. Die private Auslandsverschuldung ist mit 40,5 % des BIP ebenfalls beträchtlich, obwohl ein Teil davon auf konzerninterne Darlehen im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen entfällt.

Was die Zahlungsbilanz betrifft, so verringerte sich das Leistungsbilanzdefizit im Jahr 2021, da die offiziellen Überweisungen von im Ausland lebenden Personen aufgrund von Reisebeschränkungen und der Erholung in den Aufnahmeländern zunahmen, wodurch das traditionelle Handelsbilanzdefizit (17 % im Jahr 2021) zu einem größeren Teil ausgeglichen wurde. Dieser Trend dürfte sich 2022 fortsetzen, wobei der Aufschwung im Tourismus und das anhaltend starke Wachstum im Straßenverkehr dem Handelsdefizit entgegenwirken, das die Produktionsstruktur des Landes widerspiegelt, in der Investitions- und Konsumgüter importiert werden müssen. Das Defizit dürfte weitgehend durch die sich erholenden ausländischen Direktinvestitionen (etwa 3 % des BIP) finanziert werden. Die Devisenreserven haben sich geringfügig erhöht und entsprachen im Juni 2021 mehr als einem Viertel des BIP bzw. dem Einfuhrbedarf von vier Monaten.
Der EU-Beitritt ist noch in weiter Ferne

Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juli 2020 errang die Koalition aus der Sozialdemokratischen Allianz Mazedoniens (SDSM) und der albanischen Partei BESA einen knappen Sieg. Bei den Kommunalwahlen im Oktober 2021 errang die nationalistische Oppositionspartei VMRO-DPMNE, die zweitgrößte Partei des Landes, mehr Bürgermeisterämter als die SDSM. Dies könnte die Regierungskoalition, die nur 62 von 120 Sitzen im Parlament hat, vor den nächsten Wahlen im Jahr 2024 schwächen. Premierminister Zoran Zaev trat nach der Niederlage zurück.

Die Regierung signalisiert weiterhin die Bereitschaft des Landes, der Europäischen Union beizutreten. Nordmazedonien wird im März 2020 nicht nur 30. Mitglied der NATO, sondern hat auch eine politische Einigung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erzielt. Im November 2020 blockierte Bulgarien die Aufnahme der Gespräche aufgrund kultureller und historischer Streitigkeiten zwischen den beiden Ländern.

Bis zum Beginn der Verhandlungen haben Serbien, Albanien und Nordmazedonien eine offene Balkanzone geschaffen, die auf der von der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten unterstützten Mini-Schengen-Initiative aufbaut. Die Zone, die bis 2023 umgesetzt werden soll, sieht eine größere Freizügigkeit für Waren und Personen, auch auf dem Arbeitsmarkt, und die Aufhebung der Grenzkontrollen vor.
 
1. Gesetzliche Grundlagen
Das Inkasso durch Inkassounternehmen ist in Nordmazedonien gesetzlich nicht geregelt.

2. Inkassokosten
Inkassokosten können in Nordmazedonien den Schuldnern nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provisionen.

3. Forderungseinzug
Das Zahlungsverhalten in Nordmazedonien ist wie in der gesamten Region als eher schlecht zu beurteilen. Die Zahlungsmoral im öffentlichen Bereich wird sehr scharf kritisiert. Grund dafür ist vor allem die von der mazedonischen Regierung legalisierte Praxis, Zahlungen an den Privatsektor mit einer Verspätung von bis zu einem Jahr zu begleichen.

Teilzahlungen können frei vereinbart werden. Verzugszinsen können zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.
1. Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 findet nur in den Mitgliedländern der EU Anwendung.

2. Mahnverfahren nach mazedonischem Recht
Es gibt in Nordmazedonien kein gerichtliches Mahnverfahren, Forderungen müssen daher in einem ordentlichen Gerichtsverfahren betrieben werden. Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein Inkassobüro ist dringend anzuraten. ADF Inkasso verfügt über ein dichtes europäisches Netzwerk und kooperiert mit Partnern weltweit.
1. Vollstreckbarerklärung
Zur Zeit noch keine Information

2. Zwangsvollstreckung
Die Betreibung offener Rechnungen ist im Gesetz über Zahlungsmodalitäten geregelt, welches in den letzten Jahren mehrmals novelliert wurde. Demnach wird der Bescheid über die Zwangsvollstreckung an die im Bescheid zu bezeichnende Betreibungsbehörde überwiesen. Diese ist nun berechtigt, den Titel geltend zu machen, in dem die Behörde auf das gesamte zur Verfügung stehende Vermögen des Schuldners zugreifen kann. Sollte das Vermögen auf MKD-Konten nicht zur Deckung der offenen Forderung ausreichen, kann die zuständige Behörde die Umwandlung von ausländischem Vermögen in MKD-Konten zum durchschnittlichen Wechsel-Kurs der Nationalbank am Transaktionstag veranlassen. Diese Umwandlung ist mit dem Deckungsbetrag der offenen Forderung begrenzt.

Sollte eine vollständige Deckung der offenen Forderung nicht möglich sein, hat die zuständige Betreibungsbehörde die Steuernummer des Schuldners über das zentrale Register der Kontoinhaber an alle anderen Betreibungsbehörden mit der Aufforderung weiterzuleiten, alle weiteren Zahlungen aus den MKD-Konten sowie Devisenkonten des Schuldners bis zur vollständigen Erreichung der Forderungssumme einzustellen. Auf gleiche Art und Weise sind diese Behörden vom Abschluss des Betreibungsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt fünf Jahre.
EinzelfirmaTrgovec Poedinec - Трговец Поединец
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich. Das Gesetz über juristische Personen regelt Einzelunternehmer als Personen, die weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch als Vertreter anderer handeln. Sie sind persönlich haftbar und müssen sich beim Handelsgericht registrieren. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
Offene HandelsgesellschaftJavno Trgovsko Drustvo (JTD) - Явно Трговско Друство (ЙТД)
Eine OHG besteht aus zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die solidarisch und unbeschränkt gegenüber den Gläubigern haften.
KommanditgesellschaftKomanditno Drustvo (KD) - Командитно Друство (КД)
Für die Kommanditgesellschaft in Nordmazedonien gilt dasselbe wie in Deutschland: Einer von mindestens zwei Gesellschaftern (Komplementär) haftet mit seinem ganzen Vermögen. Der Kommanditist haftet nur mit dem eingesetzten Kapital. Bei der Gründung einer KG gibt es keine Staatsbürgerschaftserfordernisse.
Gesellschaft mit beschränkter HaftungDrustvo so Ogranicena Odgovornost (DOO) - Компанија со ограничена одговорност (ДОО)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann bis zu 50 Personen umfassen. Gehört das gesamte Kapital nur einer Person, spricht man von einer Ein-Personen-GmbH. Der Mindestbetrag des Grundkapitals in Denar muss einem Wert von 5.000,- EUR entsprechen. Die Mindesteinlage jedes Gesellschafters darf den Wert von 100,- EUR nicht unterschreiten. Bei der Registrierung müssen zumindest der Wert von 2.500,- EUR des Grundkapitals sowie jeweils ein Drittel aller Einlagen der Gesellschafter in bar eingelegt sein. Sacheinlagen müssen bereits bei der Registrierung vollständig eingebracht worden sein.

Das Entscheidungsorgan der GmbH ist die Generalversammlung. Diese muss zumindest einmal pro Jahr zusammentreten. Die Stimmrechte orientieren sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an der Höhe der jeweiligen Einlagen. Die Versammlung kann einen oder mehrere Direktoren, für einen im Gründungsvertrag näher festzulegenden Zeitraum, ernennen. Wird nichts anderes vereinbart, so gilt die Ernennung für ein Jahr. Bei der Bestellung der Direktoren ist die Staatsbürgerschaft unbeachtlich. Die Bestellung eines Aufsichtsrats ist optional.
AktiengesellschaftAkcionersko Drushtvo (AD) - Акционерско Друштво (АД)
Eine Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet werden. Der Mindestbetrag des Grundkapitals in Denar muss dem Betrag von 25.000,- EUR (ohne Ausschreibung) bzw. 50.000,- EUR (bei öffentlicher Ausschreibung) entsprechen. Der Nominalwert jeder ausgegebenen Aktie darf in Denar nicht den Gegenwert von 1,- EUR unterschreiten. Der Handel mit Aktien ist nicht steuerpflichtig. Bei der Registrierung müssen zumindest 25% des Nominalwertes jeder Aktie eingelegt sein. Insgesamt dürfen die Ersteinlagen bei der Registrierung nicht den Gegenwert von 12.500,- EUR bzw. 25.000,- EUR unterschreiten. Aktien mit mehr als einer Stimme sind verboten. Konvertible Bonds, andere Sicherheiten und Derivate können ausgegeben werden.

Die Leitungsstruktur der Gesellschaft kann sowohl einstufig (Vorstand) als auch zweistufig (Vorstand und Aufsichtsrat) organisiert sein. Die Generalversammlung der Aktionäre stimmt mit einfacher Mehrheit entsprechend der Höhe der Einlage ab. In bestimmten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Im einstufigen System werden die drei bis 15 Direktoren von der Generalversammlung ernannt.
Tochtergesellschaft, ZweigniederlassungPodruzhnica, Filiјala - Подружница, Филијала
Die Gründung einer Zweigniederlassung ist für alle Aktivitäten zulässig, die mit der Marktforschung, Werbung und Geschäftsanbahnung für die Mutterfirma in Verbindung stehen, ohne jedoch konkretes Einkommen zu erwirtschaften. Zweigniederlassungen dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten oder für andere als ihre Mutterfirma tätig werden. Sie sind auch keine juristischen Personen.
Am 21.7.2005 wurde von der mazedonischen Regierung das neue Insolvenzgesetz angenommen. Es soll innovative Lösungen bereithalten, um das gesamte Verfahren effizienter und straffer zu gestalten und die Rolle des Konkurs- Verwalters – von der notwendigen Ausbildung bis hin zur Aufgabenorganisation - neu zu definieren. Insbesondere das umstrittene aufschiebende Einspruchsrecht, wodurch es regelmäßig zu signifikanten Verfahrensverzögerungen kam, wurde abgeschafft. Im April 2011 wurde das Insolvenzgesetz novelliert. Es wurden die E-Insolvenz (elektronische Insolvenz) und ein Restrukturierungsregister eingeführt. Das Register informiert über laufende Restrukturierungsverfahren und führt zu größerer Transparenz in den Insolvenzverfahren.

Das Insolvenzverfahren beginnt, sobald nach Aufforderung einer Betreibungsbehörde keine Zahlung geleistet wurde. Dafür wurde eine Systematik geschaffen, wonach Finanztransaktionen von jeder Bank an ein zentrales Register gemeldet werden, wodurch dieses in der Lage ist, jederzeit den Status einer fälligen Zahlung zu bestimmen. Um das Insolvenzverfahren zu beschleunigen, wurden durch die Gesetzesnovelle spezifische Prozessvoraussetzungen, Fristen und Grenzwerte definiert. So muss beispielsweise über fast sämtliche zugelassene Einsprüche innerhalb von acht Tagen entschieden werden. Die Voraussetzungen über die Bekanntmachung wurden ebenso verbessert. In diesem Sinne ist das zentrale Register beauftragt, sämtliche öffentlichen Register zu verwalten. Die wichtigsten Bekanntmachungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind nunmehr auf der Website des zentralen Registers öffentlich abrufbar. Die Verschiebung der Prozess-Gewichte in einem Konkursverfahren vom Richter zum Konkursverwalter und den Gläubigern bedeutet eine wichtige Neuerung. Geschäftliche Entscheidungen werden vom Konkursverwalter bzw. den Gläubigern und nicht mehr vom Richter getätigt, der alleinig über die Einhaltung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu wachen hat.

In einer im Jahr 2004 veröffentlichten Studie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) in London über die Qualität der nationalen Insolvenzrechts-Bestimmungen von 27 Transformations-Staaten, werden dem relevanten mazedonischen Recht zufrieden stellende Noten attestiert. Nichts desto weniger sind einige weitere Reformen notwendig, da die anspruchsvollen Gesetzes-Entwürfe in der Praxis nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Handelt es sich beispielsweise um einen großen oder politisch stark vernetzten Schuldner, oder ist dieser noch im Staatseigentum (diese Zahl ist bereits sehr klein, da der Privatisierungsprozess weitestgehend abgeschlossen werden konnte) kann sich das Insolvenzverfahren auch heute noch erheblich verschleppen. Entsprechende Reformen der Gerichte und relevanten Institutionen sollen in Zukunft den Implementierungsprozess beschleunigen. Dazu zählt auch eine verbesserte Aus- und Fortbildung der Konkursrichter.

Die Liquidation eines Unternehmens muss von den Eigentümern selbst beschlossen werden. Diese bestimmen auch einen Liquidator, der die Liquidation des Unternehmens vornimmt und die Geschäftsführung für den Liquidationsprozess übernimmt. Das Firmenbuch muss informiert werden, dass sich das Unternehmen in Auflösung befindet und nochmals sobald die Liquidation erfolgreich abgeschlossen wurde.
Präventivmaßnahmen
Mit einer umfassenden EuroScore® Wirschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es ist ratsam, Zahlungen auf gesicherter Basis zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines unwiderruflichen bestätigten Akkreditivs, einer Bankgarantie von westlichen Banken oder einer Vorauszahlung wird empfohlen.

Eigentumsvorbehalt
Das nordmazedonische Recht kennt keinen Eigentumsvorbehalt, er kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Der Eigentumsvorbehalt muss spätestens bei der Übergabe notariell (in einer öffentlichen Urkunde) vereinbart werden.

Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.
Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Skopje
Делегација на германската економија во Скопје
Blvd. St.Kliment Ohridski30
MK-1000 Skopje

NORDMAZEDONIEN
Tel.: +389 2 3228824
Fax: +389 2 3296790
E-Mail: info@ahk.mk
Internet: www.nordmazedonien.ahk.de
Deutsche Botschaft Skopje
Германска Амбасада Скопје

ul. Lerinska 59
1000 Skopje

NORDMAZEDONIEN
Tel.: +389 23093900
Fax: +389 23093899
E-Mail: info@skopje.diplo.de
Internet: www.skopje.diplo.de/
Justizministerium
министерот за правда

Dimitrie Cupovski 9
1000 Skopje

NORDMAZEDONIEN
Tel.: +389 23106567
Fax: +389 3226975
E-Mail: info@mjustice.gov.mk
Internet: www.pravda.gov.mk
Links:
  • www.vlada.mk
    Regierung von Nordmazedonien - Влада на Република Македонија - Vlada na Republika Makedoniјa
  • www.economy.gov.mk
    Wirtschaftsministerium - Министерство за економија - Ministerstvo za ekonomiјa
  • www.finance.gov.mk
    Mazedonisches Finanzministerium - Министерството за финансии - Ministerstvoto za finansii
  • www.nbrm.mk
    Mazedonische Nationalbank - Народна банка на Република Македонија - Narodna banka na Republika Makedoniјa
  • www.stat.gov.mk
    Statistisches Landesamt  - Државен завод за статистика - Drzhaven zavod za statistika

Quellenhinweis:
BIHK Außenwirtschaftsportal, Bayern www.auwi-bayern.de  - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, www.tirana.diplo.de - Coface Country Risks, www.coface.com - AHK Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien, http://nordmazedonien@ahk.de - Enzyklopädie Wikipedia, www.wikipedia.de - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, www.ec.europa.eu - Europäisches Rechtsportal European Justice, www.e-justice.europa.eu. - IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de - Jurawiki, www.jurawiki.de - Seiten des Justizministeriums in Nordmazedonien, www.pravda.gov.mk

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